300 Aiiländung Anleihen
Einige Krankheiten erleidet der Mensch nur ein Mal im Leben, und die Kunst weißeinige sehrzu erleichtern und bewirkt doch, daß sie nicht wiederkehren.
Anländung (Landanwachs, Alluvion, Anwuchs), eine merkwürdigeErscheinung längs der deutschen Küste der Nordsee. Die Flut des Meeres, welchehier und an den Usern der Flusse, so weit die Flut hinaufsteigt, 2 Mal täglichhinanläuft, setzt an der schrägen Fläche des Ufers den fetten Schlamm, Schlickgenannt, ab. Wenn sich dieser -Lchlick lange Jahre erhöht hat und selten mehrvorn Meere überschwemmt wird, so pflegt man ihn zu bedeichen. Anfangs ist deraus dem Meere sich erhöhende Boden kahl und unbenarbt. Die erste Vegetationeines solchen Bodens ist die Nckinnrul» m.arituna (Quendel, Knickfuß, Glas-schmalz, ein saftiger Salat). Sie dauert so lange, als sie die tägliche Flut be-spült. Wird der Boden hoher, so folgen andre Pflanzen, z. B. l'oa »mrlinim(Seerispenaras, Andel), und auf sehr fettem Anwachs cknier irftuisiuu, (Meer-sternkraut, Sülte), ein Gewächs, 1 —6 Fuß hoch, mit rörhlich-blauen Blumenund gelben Kelchen, das ebenfalls dem Andel, einer guten Nahrung für das Rind-vieh, weicht. Letzteres hak mehre kleine, hohle, knotige Halme auf einem Stengel.Ein solches mit Gras bewachsenes Land ohne Bedeich,-mg, hier und da voll Stel-len mit Wasser, nennt man Heller, Groden, Außendeichcheoden, Vorland, undbenutzt solches zur Weide oder zum Heugewinn. Erst wird es von Gänsen, dannvon Schafen, zuletzt von Rindvieh und Pferden beweidet, wenn die Menge derWeide erlaubt, Alles ganz so zu benutzen, wie cS der höchste Ertrag des Bodensbedarf. Im Herzogkhum Oldenburg ist der Landcsberr im Besitz allesVorlaudeS,sobald er es bedeichen oder verpachten will, in Holstein und im Bremischen eben-falls, im Lande Hadeln, im Amte Ritzebüttel, in -Ostfriesland , au allen Fluß-ufern, ist das Herkommen verschieden z sogar unterhält nach einigen Deichrechtender Landesherr oder ter Erwerber des bedeichten GrodenS nichr immer den neu ange-legten Teich. Hier und da verliert sogar ein Eigenthümer durch AuSdelchung seinEigenrbum am auSgedeichten Lande. Dieser Theil der Gesetzgebung verdient sehrnach Billigkeit bearbeitet zu werde», denn das zurückliegende Marschland verliertbisweilen sehr an Güte durch eine Bedeichung des Vorlandes und durch unzu-reichende Wasserlösung, welche die Entwässerung nicht genug befördert. Jetztwird dieser Übelstand freilich seltener stattfinden, weil unsere Deichbeamrcn mehrgründliche Erfabrung in ihrem Fache baden als vormals, wohl aber auf einemschon lange bedeichten Boden. — Nickn an allen Lrellen am Lrrande schlickt sichVorland auf. Es ist aber wegen des bohen Watts an der ganzen Nortseeküstewahrscheinlich, daß man künftig noch viel mebr als bisher Land gewinnen wird.Von vielen Watten, die jetzt das Meer zur Zeit der Ebbe entblößt, wissen wir,daß sie einü Inseln oder festes Land waren. Die Kunu des Menschen beferdertindeß den Anwacks, indem man durch das Außendeichsland, welches die täglicheFlur bespült, mebre parallel laufende Gräben zieht und nach der Landseüe aus-wirft. Diese Gräben füllt der Ebbeschlick bald wieder. Aucb diese Erde wird wie-der ausgeworfen, dann legt man D.imme durch die niedrigen Stellen desVorlandes, damit auch hier das Land hoher werde. Durch gleiche Vorsichtsucht man jedes breite oder schmale Vorland zu erhalten und zu erhöhen.
A n l a u f, s. Ablauf.
Anleib e n (öffentliche). Wenn der Staat Geld borgt, so macht er eineöffentliche Anleihe. Es können nämlich Fälle vorkommen, welche Ausga-ben verlangen, wozu die ordentliche Einnahme des Staats nicht mebr hinreicht.Wenn es nun in solchen Fällen entweder nickt möglich ist, die gewöhnlichen Ein-nahmen durch Erhöhung oder Vermehrung der Abgaben umso viel zu vergrößern,als es zur Erreichung jener Zwecke nöthig sevn wurde, weil das Volk nichr mehrAbgaben geben kann als es schon gibt, oder werl wenigstens seine Erwerbmitccl