Band 
Erster Band. A bis Bl.
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301
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Anleihen 301

dadurch so geschwächt werden würden, daß es in seinem Vermögen dadurch zurück-käme und in der Folge nicht mehr so viel hervorbringen könnte, als nöthig ist,die bisherigen Abgaben zu bezahlen: so wird es der -Ltaat sächlich finden mächenzu borgen, und die so entstandene Schuld so lange zu verzinsen, bis er sie wiedernach und nach abbezahlen kann. — Wenn dergleichen Anleihen zu einem Zweckebestimmt sind, wodurch die Mittel derProduction vermehrt, die Macht des Staarsverstärkt und die Industrie vergrößert wird, so sind die Wirkungen solcher Anlei-hen denen gleich, welche ein induflriöserGewerbsmann macht, um sein Gewerbezu erweitern und zit vervollkommnen. Gelingt ihm dieses, so wird er dadurch seinVermögen vergrößern, und der Gebrauch, den er von seiner Anleihe macht, wirdselbst die Mittel hervorbringen, wovon er das erborgte Capital wieder bezahlenkann. Dieses wird auch der Fall mit dem Staate sein, wenn er die angeliehenenCapitale verwendet, um der Nation erweiterte Absatzwege zu eröffnen, es mitandern reichen Landen in Verbindung zu setzen, die seiner Industrie zu thun geben,oder wenn er dem Handel Sicherheit damit verschafft, die Communicationsmittelvervollkommnet u. s. w. Wenn aber der Staat das Geld, was er anleihet, zuZwecken verwendet, dieNichtSzur Vermehrung desNationalwohlS beitragen, wenndas Erborgte in nutzlosen oder unglücklichen Kriegen verthan oder sonst unfruchtbarverbraucht wird, so haben dergleichen öffentliche Anleihen folgende Wirkungen:1) sie entziehen die Capitale der productiven Arbeit oder dem Genusse und wid-men sie der öffentlichen Consumtion, nach deren Verwendung keine Spur von ihnenmehr übrig ist; 2) sie vernichten alle Vortheile, welche mit den Capitalen bättengewonnen, oder doch alle Genüsse, welche der Nation dadurch hätten verschafftwerden können; 3) sie legen der Nation die Last auf, die Zinsen des geborgten undverzehrten Capitals so lange zu bezahle», bis sie das Capital selbst wieder bezahlenkann; und 4) das Capital selbst muß, wenn es zurückgezahlt werden soll, von derNation von »mein hervorgebracht werden. Die Capitalisten, welche producirenhelfen, wenn sie ihr Capital Unternehmern leihen und dann ihre Zinsen von derProduktion ihrer Capitale erhalten, werden unproductive Einwohner, sobald siees dem Staate leihen, und dieser es nutzlos verthut; denn nun leben sie von denProductcn fremder Capitale, da sie vorher von den Producten ihrer eignen lebten.

Indessen kennen doch in dem Staate Anleihen nothwendig werde», und dannist nur die Frage, welches die Vortheilhafteste Methode ist, sie zumachen.— EinHauptunterschied unter den Anleihen besteht darin, daß die Regierung entwederdie Rückzahlung des Capitals, das sie während dieser Zeit verzinset, zu einer be-stimmten Zeit verspricht, oder daß sie sich die Freiheit vorbehält, das Capital nachBelieben zu behalten und nur die Zinsen davon regelmäßig zu bezahlen. Im letz-ter» Falle versichert sie dem Creditor bloß eine regelmäßige jährliche Rente, so langesie das Capital nicht zurückbezahlt. Beide Arten lassen vielerlei nähere Bestimmun-gen zu. Die erstere Art wird für den Staat leicht beschwerlich, weil ihm dieRück-zahlung oft zu unrechter Zeit kommt. Insbesondere hat die Rückzahlung großerSummen das Nachtheilige, daß die Nation, wenn zurückgezahlt werden soll, vonder Baarschaft entblößt wird. Daher pflegt man große Anleihen so einzurichten,daß entweder die Ruckzahlung nur allmälig, in vielen Terminen geschieht, oderdaß sie ganz unbestimmt bleibt. Es läßt sich jedoch die letztere Methode der Anlei-hen nicht eher anwenden, als bis 1)ter-Ltaat, welcher dergleichen Anleihen ma-chen will, sich so viel Credit erworben hat, daß ihm die Capitalisten ihr Geld unbe-dingt anvertrauen, und 2) daß sich große Capitale in den Händen vieler reichenLeute gesammelt kaben, welche den größten Vortheil dabei finden, dieselben inStaatsanleihe» anzulegen, sodaß die Nachfrage nach Staatsrenten so stark ge-worden ist, das jeder Inhaber derselben sie leicht wieder für das Capital, das sieihm kosten, verkaufen kann. Wie in England, Frankreich , Östreich und andern