Annuitäten
806
'Anodyna
Wenn icb still die Augen lenkeAuf die abendliche Stille,
Und nue denke, daß ich denke,
Will nicht ruhen mir der Wille,
Bis ich ne in Ruhe senke.
Annuitäten, jährliche Renten, welche in bestimmten (gewöhnlich halb-jährige») Terminen a» Diejenigen, welche ein Recht darauf erworben haben, bezahlt»'erden. Der Name ist englischen Ursprungs (.-,,,,niiftv). Sie entstehen durch einenContract, durch welchen eine Person der andern versichert, ihr eine solche Rente zubezahle». Dergleichen Conrraete können sowol zwischen Privatpersonen als zwi-schen Regierungen, und zwischen Privatpersonen und Regierungen geschloffen wer-den. Die gewöhnlichsten Annuitäten sind letzterer Art, sodaß die Regierungen dieZahler, und die Privatpersonen die Empfänger der Annuitäten sind. DergleichenAunuitätenverträgc können entweder auf eine bestimmte Zeit oder aus eine unbe-stimmte Zeit geschloffen werden. Aus ersterer Art entspringen Zeitrenten, ausletzterer perpetuirliche oder ewige Renten oder Annuitäten. Die Zeitrentenwerden entweder an eine bestimmte Person geknüpft, sodafi sie so lange bezahlt wer-den. als die Person oder Personen, auf welche sie lauten, leben. Dergleichen heißenLeibrenten, wenn ihre Bezahlung auf die Lebensdauer der betreffenden Per-sonen versichert ist. Die Person, welche die Leibrente zieht, braucht nicht geradedie zu sein, aus deren Leben sie lautet, sondern die letztere kann auch eine andresein. — Eitle solche Leibremenannuität kann daher auch veräußert werden. (S.Leibrente.) Eine andre Art von Annuitäten bilden die Tontinen. Nachdenselben bildet eine Gesellschaft, die sich nach Elaffen von ungefähr gleichemAlter eincheilt, ein Ganzes, und bezahlt an den Staat in gleichgetheilten Actieneiii Capital, welches er an die grnze Gesellschaft, so lange noch eines von denGliedern derselben lebt, dergestalt zu verzinsen verspricht, daß die Gesellschaft nachden Regeln der Wahrscheinlichkeit der Lange des menschliche» Lebens in den an siezu zahlenden Renten die landüblichen Zinsen des Capitals und mit den Zinsen nachund »ach den Betrag des Capitals selbst zurückerhalten muß. Die jährlich zu be-zahlende Reine für das ganze Capital wird alljährlich unter die noch lebenden Glie-der der Gesellschaft vertheilt, sodaß die Rente für jedes einzelne mit der Zahl derjährlich sterbenden Glieder proportionirlich wächst, bis endlich der Zuletztlebende diefür die ganze Gesellschaft bestimmte Rente allein zieht, und mit dessen Tode dieRentenzahlung aufhört. (S. Tontine.) Die perpetuirlichen Renten sindan das Capital geknüpft, welches dafür bezahlt worden ist, Und werden an Jedenbezahlt, der sich als Eigenthümer des Capitals legitimsten kann, so lauge als derStaat sich nicht wieder in den Besitz der Obligationen über das empfangene Capitalgesetzt hat. Deshalb kann diese Art von Annuitäten ein steter Gegenstand desVerkehrs sein und von Jedermann erworben werden, der das Recht dazu an sichkauft. Die Methode, wie man den Creditorcu über die Annuitäten Sicherheitausstellt, ist sehr verschieden. Einige Regierungen stellen förmliche Obligationendarüber aus, und diese lauten entweder auf die Namen der Gläubiger oder bloßauf den Inhaber; andre tragen die Namen der Gläubiger bloß in ein öffentlichesBuch ein, und Jeder, welcher die Renten beziehen will, muß sich als Eigenthümerder Annuitäten oder als Bevollmächtigter desselben legitimsten. Einige theilenmit den Obligationen zugleich Zins- oder RenteneouponS aus, welche die Regie-rung an den bestimmten Terminen von jedem Inhaber baar einlöset. Andre verlan-gen, daß jeder Gläubiger selbst oder durch Bevollmächtigte die Renten gegen O.uit-tung empfange u. s. w. Im Privatleben kennen dergleichen Annuitäten auch aufGrundstücke oder auf sonstige Weise versichert werden. 51.
A nuunciat e n, s. C r anciScane r.
A nodp nasv.d.griech.Pei der Schmerz, und dem beraubenden»), schmerz-