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Erster Band. A bis Bl.
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358 Apotheose Appellation

hasten mit Sicherheit bekannten Apotheken isi die 1409 gestiftete Löwenapotheke inLeipzig . — Apothekergewicht ist dasjenige, dessen man sich in der Beüim-mnng des Gewichts der Mittel sowol beim Verordnen als bei Zubereitung und Mi-schung der Arzneimittel bedient. Es ist fast in ganz Deutschland einerlei und heißtauchnürnberger Medicinalgewicht. Das wiener Apothekergewicht ist etwas schwerer.Ein Gran (O>. j.) des gewöhnlichen Apothekergewichts ist gleich IlsH^ Mchtpfen-nigStheilen des kölnischen Markgewichts und hat ungefähr die Schwere eines Ger-sten- oder eines Pfefferkorns. Zwanzig Gran machen einen Scrupel (Ij); sechzigGran oder 3 Scrupel machen eine Drachme oder ein O.uent (^j); vier Drach-men machen eine halbe Unze (ßst) oder ungefähr ein Loth (nicht überall ganz genau,weil die Lothe des bürgerlichen Pfundes nicht an allen Orten Deutschlands übereinsind); acht Drachmen machen eine Unze Hsi, 12 Unzen ein Apothekerpfund,welches demnach um ein Viertel leichter ist als das gewöhnliche oder bürgerlichePfund, und auch Aß genannt wird.— Apothekertare ist die gesetzliche Bestim-mung, mit wie vielem Gewinn der Apotheker seine Arzneimittel verkaufen darf.Sie muß eigentlich jährlich erneuert werden, weil der Einkaufspreis steigend undfallend ist. Man darf den Apotheker nicht gleich einem andern Kaufmann beur-theilen, weil er viele Arzneimittel vorräthig halten muß. die nach längerer oder kür-zerer Zeit verderben, folglich unbrauchbar werden; auf solche wird ihm daher mehrGewinn erlaubt als auf andre Waaren. Auch von geringern Artikeln, die jedochhäufig abgehen, wird ihm ein größerer Gewinn verstattet, um kostbare Artikel, dienoch dazu mit der Zeit verlieren, nicht noch höher ansetzen zu müssen. >1.

Apotheose, Vergötterung, eine Feierlichkeit bei den Alten, durch welcheein Mensch in den Rang der Götter verseht ward. Der Gebrauch, Sterbliche, dieihrem Volke wichtige Dienste geleistet, unter die Götter zu versetzen, war bei denGriechen sehr alt; vornehmlich waren es bei ihnen Orakelsprüche, durch welche ver-diente Helden vergöttert wurden. Auf ihren Münzen sind die meisten Stifter ihrerEolonien und Städte vergöttert, und in der Folge eigneten sich sogar lebende Fürstenaus ihren Denkmälern den Göttertikel zu. Die Reiner hakten mehre Iah, Hundertelang nur den RomuluS vergöttert und ahmten die Griechen in dieser Hinsicht erstftit Eäfar und Augustus nach. Hier geschah die Apotheose in der Regel durch Se-natSbeschlüsse und war mit großen Feierlichkeiten verbunden. Eine Menge Denk-mäler sind noch vorhanden , welche römische Apotheosen darstellen. Zuletzt warensie so gemein, daß sie ein Gegenstand der Verspottung wurden; wie denn selbst Ve-spasian bei einem Anfalle von Ohnmacht im Scherz gesagt haben soll: „Ich treteunter die Zahl der Götter; wenigstens fehlt nicht viel daran".

Appell, das durch die Trompeten oder Trommeln gegebene Zeichen, wor-aufsich die Soldaten versammeln. In der Jägersprache nennt man die Aufmerk-samkeit der Hunde auf den Ruf dcS Jägers Appell, und von einem Hunde, derdiesen Ruf nicht achtet, sagt man, er habe keinen Appell.

Appellation, die Erklärung an den Richter, daß man sich mit einem(von ihm oder einem ihm untergeordneten Richter) gesprochenen Urtheile oder andrernchterlichen Verfügung nicht beruhige, sondern sich auf nochmalige Prüfung undEntscheidung eines sichern Gerichts berufe. Daher bringt die Appellation die Lei-tung der Proceßverhandlungen nothwendig in die Hände eines hoher» Richters (sieist ein devolutiveS Rechtsmittel), bis der streitige Punkt entschieden ist und die Lachezur weiter» Verhandlung wieder an den vorigen Richter zurückgewiesen wird. wäh-rend die Erklärung, daß man nur eine nochmalige Prüfung des vorigen Rechtsstreitsverlange (Revision, Läuterung rc.), die Sache in der Hand des vorigen Richterslaßt und nur die Rechtskraft des vorigen AuSfpruchS hindert (suSpensiv ist),auch gewöhnlich die Einholung eines zweiten Erkenntnisses von einem Spruchcolle-gium nothwendig macht (Actenversendung). Die Appellationen sind entweder