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Erster Band. A bis Bl.
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Archi Archilochus

derdrückteTi, und obgleich manche Vereitelungen und Einbußen seine Zufriedenheitstörten, so blieb er doch immer thätig und voll reger Theilnahme an den großenBegebenheiten des Tages. Noch 1810 machte er eine Reise nach Berlin , kamnach einem Aufenthalte von 6 Monaten auf seinem Landsitze Ovendorf unweitHamburg zurück, und starb daselbst den 28. Febr. 1812, in einem Alter von 71Jahren, an Entkrästung. IZ. o.

Archi, ein griechisches Wort, das mehren, besonders kirchlichen, AmtSti-teln vor gesetzt wird; ihm entspricht die deutsche Vorsylbe „Erz", und es bezeichneteinen höhern Grad der Würde, vor deren Titel es steht, z. B. Archidux, Erzherzog,ArchiepiskopuS, Erzbischof, Archipresbyter, Erzpriester, Archidiakonus, obersterDiakonus. Archimandriten, Erzäbte oder Gencraläbte, heißen diejenigen Abte inder griechischen Kirche, die über mehre Abte und Klöster die Aufsicht führen, weilin der alten griechischen Kirche die Abte Mandrä genannt wurden. In Sicilien inennen sich einige Abte so, weil ihre Klöster ursprünglich von griechischer Stiftung 'sind und der Regel des heiligen BasiliuS folgen. Auch die Generaläbte der unirtenGriechen in Polen, Galizien, Siebenbürgen, Ungarn, Slawonien und Venedig .fuhren diesen Titel. I.. '

Archidiakonus. Diese kirchliche Würde, welche anfänglich nur den ersten 'unter den Diakonen an einer Kathedral- oder Metropolirankirche bezeichnete, er- jhielt schon im 5. Jahrh, eine Bedeutung, welche sie über den Rang der Presbyter >erhob und den Bischöfen nahe stellte. Die Archidiakonen waren seitdem nicht nurbloß Gehülfen, sondern auch Vicarien derselben in den Diocesen und auf den Eon- icilien. Nach und nach kamen die Geschäfte der bischöfl. Jurisdiktion, die Aufsichtüber den Klerus, die Kirchen, Klöster und kirchlichen Güter, das Visitationsrechtund das Ketzergericht in den abendländischen BiSthümern, an die Archidiakonen.Bis in das 9. Jahrh, waren sie nur noch delegirte Äfsicialen der Bischöfe ohne per- 'seitliche Amtsgewalt, aber theils diellnbehülslichkeit und Unwissenheit ihrer Prin-cipalen, theils die seit dem 8. Jahrh, aufgekommene Eintheilung der Diocesenin mehre kleinere Sprengel oder Ärchidiakonate, denen Archidiakonen vorgesetztwurden, machte sie zu selbständigen Kirchenbeamten, die mit Ausnahme des Ar-chidiakonatrechtS die völlige bischöfl. Gewalt ausübten. Im 11. und 12. Jahrh,waren sie als die einflußreichsten Prälaten der Kirche anerkannt und auf dem Gipfelihrer Macht. >Leit Entstehung der allgemeinen bischöflichen Gerichtshöfe untereignen Ofsicialen oder Generalvicarien im 13. Jahrh, sank jedoch das Ansehender Archidiakonen, und ihre Gerichtsbarkeit ging in den meisten Diocesen im 15.und 16. Jahrh, an die neuen Gerichtshöfe über. Im 18. Jahrh, findet man sienur noch als Dignitarien in einigen Domcapitel», und jetzt ist diese Würde, beson-ders wegen Rangstrciiigkeiten mit den Dechanten und Pröpsten, in der katholischenKirche fast überall erloschen, auch in die nach der Periode Napoleons wieder errich-teten Domcapitel nicht aufgenommen worden. In der griechischen Kirche gab esschon seit dem 7. Jahrh, keine Archidiakonen mehr, außer einem einzigen am grie-chischen Kaiserhofe zu Konstantinopel , dagegen die hohe bischöfl. Kirche in Englandnoch jetzt Archidiakonen hat, welche die Stellvertreter der Bischöfe in Beaufsichti-gung ihrerLprengel sind. Die Archidiakonen in der evangelisch-lutherischen Kirchegenießen außer dem Vorränge vor den übrigen Diakonen keine besondern Vorrechte.In Hamburg sind sie die zweiten Geistlichen an den Hauptkirchen. 31.

Archilochus, griechischer Dichter, geb. auf der Insel Paros , blühte um700. v. Ehr. Sein feurig wildes Gemüth riß ihn in den Strudel politischer Par-teiungen fort, und er mußte sein Vaterland verlassen. Er begab sich »ach Tarsüs,wo er gegen die Thrazier focht, aber dabei mehr aus Unfall als durch Feigheit seinSchild verlor. Hierauf irrte er in Griechenland umher, und die Spartaner sollenihn von ihren Thoren weggewiesen haben. Jedoch gewann er in den olympischen