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Erster Band. A bis Bl.
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414 Arisiofratisinus

„Dos mnvens rle Gouvernement et cl'opporltion clsns l'etat aelnel ,1s la I'rsn-ee" (Paris 1821), zeigt sehr gut, daß gerade diese Vorstellung von der dienmdenNatur der Regierung, vermöge ihrer allgemeinen Verbreitung und sogar ihre: An-erkennung von Seiten der obersten Staatsgewalt, die Kraft dieser letzten am mei-sten lahme. Wie sehr aber jene Vorstellung in den Völkern herrschend gewordensei, zeigt sich einem aufmerksamen Beobachter fast in allen öffentlichen Verhand-lungen. Denn fast überall spricht sich ein Haß gegen die Staatsbeamten aus,welche man durchgehends immer mehr zu bezahlten Miethlingen ohne Würde undEhre herabziehen möchte, anstatt daß gerade nur durch ein umgekehrtes Verfahren,durch große Verantwortlichkeit bei dem nöthigen Ansehen, die Mißbrauche imStaatsdienste, worüber man klagt, verbannt werden können. Von jenem Wahn,daß der facnsche Gesammtwille eines Volkes in der Regierung ausgeführt werdenmuffe, hängen auch eine große Zahl unrichtiger Ansichten über die Zusammensetzungder Volksvertretung ab, auf der einen Seite das bloße Vertreten nach Zahlverhält-nisten, auf der andern ebenso sehr das Vertreten der zufälligen einzelnen Interes-sen der Verschiedenen Claffen der Völker. Beides führt dahin, dem gemeinen Wil-le» des Volks den Siez über die bessere Einsicht Derjenigen zu verschaffen, welchezu Führern der Völker berufen sind. Aristokratisch im Sinne der Alten, als Herr-schaft der Bessern und Weisern, ist also die Bestimmung und das Wesen des S taarsvon Grund aus, und die Frage ist nur, wie die Aristokratie geordnet werden könne,um ihren Zweck, Leitung des Volkes nach den Bedürfnissen seiner vernünftigenNatur, zu erreichen. In dieser Beziehung müssen wir aber schon zweierlei voneinander unterscheiden, welchem sich ei» Drittes, zwar im Staate nicht öffentlichAnerkanntes, aber doch sehr thätig Wirkendes beigesellt. Jenes sind nämlich dieeigentliche Regierung, als Lenkerin oder Inhaberin des GesammtwillenS, unddie Gesetzgebung, als Organ der Volkseinsichten, von welchen abhängt, was alsvernünftiger Wille des Volkes gelten könne. Das Dritte besteht in dem herrschen-den Geiste desjenigen Theils der bürgerlichen Gesellschaft, welcher durch seine zu-fälligen Verhältnisse, Familienverbindungen u. dergl. sowol auf die Grundsätze,nach welchen die Regierung sich bildet und wirkt, als auf die Meinungen, vonwelchen die Gesetzgebung sich leiten läßt, den meisten Einstuß hat. Durch diesesDritte wird ein aristokratisches Princip auch in solche Staatsverfassungen gebracht,welche dem Gesetz nach eine vollkommene Gleichheit aller Bürger auSsprechen, undan und für sich ist diese aristokratische Verwaltung einer antiaristokratischen Ver-fassung ebenso tief im Wesen des Staats gegründet, ebenso untadelhaft, aberauch ebenso großen Verirrungen und Verderbnissen ausgesetzt als die natürlicheAristokratie, welche die wesentliche Grundlage des Staats überhaupt ausmacht.Diese Aristokratie ist nun eine ideale, wenn sie die Weisesten und Besten des VolksU> Regierern und Gesetzgebern erwählt. Eine solche würde aber einen Zustand derVölker voraussetzen, welcher in seiner vollkommenen Vollendung unerreichbar ist.Obgleich nun die Völker die Annäherung an einen solchen Normalzustand immerals ihr höchstes Ziel betrachten müssen, so sind doch alle Einrichtungen falsch berech-net, welche denselben als bereits vorhanden voraussetzen. Daher waren alle Ver-suche der Alten, den Staat auf eine solche ideale Aristokratie zu gründen, ebensovergeblich als die Wiederholung derselben in neuern Zeiten, und sie führten destoschneller zum Verderben, je weiter das Volk von jener unerreichbaren sittlichenReife entfernt war. Man muß sich vielmehr mit einer approximativen Aristokra-tie begnügen, deren Grundprincip darin besteht, gewisse allgemeine O.ualificatio-nen aufzustellen, mit welchen, der Erfahrung nach, eine höhere Einsicht und einreinerer Wille verknüpft ist. Nach dem verschiedenen Stande der Volksculturmuß diese Aristokratie auch aus sehr verschiedene Grünte gestützt sein. Sie wird beidem gewaltsamen Zusammenschmelzen mehrer Völker sich eine Zeitlang bei dem