Band 
Erster Band. A bis Bl.
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415
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Aristokratismus 415

Stamme der Sieger erhalten, sie wird aufDiejenigen übergehen, welche, aus höhergebildeten Völkern kommend, als Lehrer und Wohlthäter von dem dankbarenVolke wie Wesen höherer Art geehrt werden. Sie wird im Fortgange der Volks;entwickelung sich mit Amt und Besitz verknüpfen und endlich wieder dahin zurück;kehren, wo sie ausging, sich bloß an dem Mehligen, an wirklicher besserer Einsicht,an erprobter Tüchtigkeit festhalten zu lassen. Dies ist der natürliche Mang derDinge. Ein sogenanntes historisches Princip, kraft dessen eine Aristokratie be;hauptet werden soll, welche in den innern Verhältnissen des Volkes keine Basismehr findet, gehört zu den naturwidrigen, obwol gewöhnlichen Unternehmungender Menschen, wodurch sie viel vergebliche Mißverständnisse, Spaltungen und im-nerliche Kämpfe veranlassen. So lange das siegende Volk auch das kräftigere,kriegskundigere ist, so lange die höhern Einsichten und Kenntnisse ein auSschließli-ches Eigenthum eines erblichen oder sonst geschlossenen Priesterstandcü sind, solange die Nation in Freie und Dienstbare getheilt ist, und unter jenen wieder einTheil sich im alleinigen Besitz vorzüglicher Eigenschaften, aus welchen vorzüglicheRechte von selbst folgen, befindet, so lange besteht auch die Aristokratie. Sowieaber jene Unterscheidungen allgemach verschwinden — und die Natur strebt immerdahin, auszugleichen, was ungleich war, und das Besondere der allgemeinenForm anzunähern —, so werden auch die darauf gebauten aristokratischen Einrichtun-gen chre Haltung verlieren, sie werden den Völkern unerträglich, und je größereKräfte für ihre Aufrechthaltung aufgeboten werden, desto verheerender, heftigerund verderblicher für beide Theile wird nur der Kampf, dessen unausbleibliches Re-sultat doch zuletzt ihr Fall ist. Die Geschichte der Völker besteht größtentheils ausder Geschichte dieser Verhältnisse, und die neuern Erschütterungen Europas gehenfast canz allein aus ihnen hervor. Eü ist unmöglich, weil es unnatürlich ist, daßdie größere geistige Kraft und Bildung auf die Dauer der geringern Unterthan sei,und Alles, was die geistige Bildung fördert und hebt, Wohlstand und Reichthum,selbs die Fertigkeit im Waffenspiel und Muth, sind nur Folgen einer schon ent-wickelten geistigen Kraft. Vernunftwidrig wird daher die Aristokratie, oder ar-tet n Oligarchie aus, sobald sie die rechtlichen Vorzüge von den natürlichen tren-nen, jene ohne diese behaupten, diese der ersten, welche ihnen von Natur gebüh-ren, berauben will, sobald sie vererben will, was nur durch eigne Anstrengung er;Worten werden kann, und dem echt aristokratischen Princip sich entgegensetzt.Ebeideßhalb ist auch der anrioligarchische Meist, welcher nicht einem Zeitalter ei-gen st, sondern jederzeit in dem Maße hervorbricht, als die Oligarchie sich erhebenwill weder ein antimonarchischer noch ein antiaristokratischer. Er ist viel-meb- der Monarchie günstig, indem er in ihr, ihrer Natur nach, einen viel kräf-tigen Schutz gegen die Oligarchie zu finden hofft als in der Dielherrschaft, dieinmrr zur Oligarchie führt. Dies beweist die Erfahrung aller Zeiten und Völker,inden sich diese sehr oft der unbeschränkten Alleinherrschaft in die Arme geworfen ha-be» ftvie in Rom, in England unter Richard II., in Dänemark, in Schweden u. s.w.), um dem Druck der Oligarchie zu entgehen. Die Alleinherrschaft muß,sobad sie sich irgend eines Regierungszwecks bewußt wird, zu ihren Gehülfen undDieiern Diejenigen wählen, welche zu diesem Zwecke am tauglichsten sind- Siemus demnach dem Beamtenstande eine idealaristokratische Zusammensetzung gebenund hn, ebne Rücksicht auf unwesentliche Dinge, aus den Tüchtigsten aller Volks-clan n wäblen. Sie muß, wenn sie irgend einen Regierungszweck hat, ihremWilen Kraft, den Volftiehern desselben Ansehen verschaffe», die Dienstaristokra-rie nit der im Staate vorhandenen natürlichen Aristokratie ins Gleichgewicht setzenund die Hindernisse bekämpfen, welche aus dem eigennützigen Meiste der Oligar-chie für die Volksentwickelung entspringen; denn Ungerechtigkeit, Ausschließungvon den gemeinschaftlichen Gütern der Natur und des Staatsvereins, Übermuts,