Band 
Erster Band. A bis Bl.
Seite
417
JPEG-Download
 

Ariskokratiömus 417

nung der Beförderung den Meist pünktlicher Ordnung, Subordination und leben-digen Eifers in demselben zu erhalten. Aber auf der andern Lteite wird diese Ver-fassung des Beamtenstandes denselben zu einem so kräftig und schnellwirkeudenWerkzeuge der Gewalt machen, daß der Schritt zum Despotismus nur allzu leichtsein würde, und es ist daher eine Milderung des monarchischen Princips nothwen-dig , welche auch aus andern Gesichtspunkten, einerseits in dem System der Ver-antwortlichkeit der Staatsbeamten, andrerseits in der Aufstellung einer besondernGesetzgcbungSgewalt, zu den unerläßlichen Bedingungen einer woblgevrdnetenStaatSverfassung zu rechnen ist. Auch die Regierung soll sich über alles Willkür-liche und Zufällige erheben, und nicht einen individuellen Willen, sondern einenrein vernunftmäfiigen, sich immer gleich bleibenden unveränderlichen, in ihrenHandlungen befolgen. Durch die Verantwortlichkeit der Beamten wird der blinde,unbedingte Gehorsam, welcher das Wesen der Despotie ausmacht, in den verfas-sungsmäßigen der echten Monarchie verwandelt; es versteht sich aber, daß nichtbloß die Minister, sondern, wie in England, auch die untergeordneten Beamtenwegen offenbarer Gesetzwidrigkeit ihrer Handlungen zur Rechenschaft gezogen wer-den kennen. Auch die nothwendige innere Würde und höhere Weihe des Staats-dienstes, das echt-aristokratische Princip desselben, ist lediglich durch diese Verant-wortlichkeit auf allen stufen desselben zu erreichen, und die Kraft der Regierungzum Guten (zum Unrechten bedarf es einer solchen nicht) wird dadurch im minde-sten nicht geschwächt. In der Gesetzgebung hingegen und ihrer Trennung von derRegierung (sodaß die letzte Nichts als EiaatSeinsicht, die erste aber Nichts als Ge-sammtwillen ausstellen kann, was nicht von der andern dafür erkannt wird, undalso zur» geltenden Gesetz die Übereinstimmung beider erforderlich ist) findet jedenatürliche Aristokratie, welche sich im Volke vorfindet, ihre eigentliche Stelle, undzugleich das Svstem der Verantwortlichkeit seinen Stützpunkt. Ohne Land- undReichsstände gibt es keine Festigkeit für die Beamtenaristokratie, und keine Si-cherheit gegen die Beamtenoligarchie. Nur muß dafür gesorgt werden, daß auchwirklich jede natürliche Aristokratie und keine Art der Oligarchie einen Platz in demGesetzgcbungSralhe erhalte, und daß die Zusammensetzung desselben also auch mitden Veränderungen der Zeit gleichen Schritt balte. Ein Theil des gesetzgebendenSenats wird aus diesem Grunde immer den VolkSwablen überlassen, und dabeider Wahlberechtigung und Wahlfähigkeit die möglichste Ausdehnung gegeben wer-den müssen, um nicht schon von unten herauf eine Oligarchie zu organisircn, welcheein jeder Stand über den andern, der mittlere Landeigenthümer über den kleinen,der große über den mittlern, das städtische Gewerbe über die Landwirthschaft, derFabrikant über den Handelsmann und umgekehrt überall ergreift, wo nur die kleinsteGelegenheit dazu vorhanden ist. Aber durch Volkswahlen wird nicht jede natürlicheAristokratie den ihr gebührenden Antheil an den senatorischcn Befugnissen erhalten;am ersten noch die Aristokratie des Reichthums, welches die am wenigsten gegrün-dete ist, am seltensten die der geistigen Bildung, welche man für die unentbehrlichstehalten sollte. Ei» Zweig dieser letzten muß immer in der Kirche anzutreffen sein;ein andrer wird sich im Stande der großen Grundbesitzer finden; ein dritter wirddurch perftnlicke Eigenschaften in allen Ständen begründet werden können unddesto unabhängiger von SrandeSunterschieden werden, je hoher die allgemeine Bil-dung des Volks steigt. Es ist Sache der obersten Staatsgewalt, diesen Haupttbeildes GeschgebungSratheS (der Pairskammer) immer zweckmäßig zu erneuern; fürdas allmälige Absterben der Zweige, welche im Wechsel der Dinge ihre Kraft undBeteutung verlieren, sorgt die Natur von selbst. Die Oligarchie wird immer su-chen, der Regierung dies Recht der Ernennung erblicher Pairs und lebenslängli-cher Senarorcn streitig zu machen , wie in England mehrmals versucht worden ist;es il ihr aber gerade darum unentbehrlich, um das approximativ-verständige Sp-4o>ivcrsalio»L,Lexicon. Bd. I. 27