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sinkenden Gewerben und beim Höhersteigen der;um Unterhalte nothwendigen erstenLebensbedürfnisse; Unglücksfälle drwch Heuer-- und Waffersnolh, durch Betrugund Diebstahl, Gebrechlichkeit, Krankheiten, durch Krieg :c.; Viangel an An-stalten zur Beschäftigung der Arbeitlosen und Müßiggänger w. Es ist incht mög-lich, allen diesen Übeln vorzukommen, allein es ist möglich und auch wichtiger Ge-genstand der Staatsverwaltung, ihnen abzuhelfen. Das erste und gründlichsteMittel, diesen Zweck zu erreichen, ist und bleibt, daß man jedem Individuum imSkaa.ke es nach Möglichkeit zu erleichtern sucht, seine natürlichen Kräfte, Anlagenund Fähigkeiten ^ entwickeln. Der Armuth wird durch Almosen nur augenblick-lich ^abgeholfen, sie wird häufig dadurch nur allgemeiner und dauernder. Daswohlthätigste und heilsamste Almosen ist Gelegenheit zu geben, daß der Bedürftigesich durch Fleiß erwerben könne, was er zunächst zu seinem Lebensunterhalte braucht.Sehr wesentliche Hindernisse, auf diese Weise der Verarmung en.gegenzuwirken,liegen freilich oft in den StaatSeinrichtungen selbst. Dahin gehören: 1) Alle anweiseBegünstigungen an Einzelne zur Anhäufung des Bcsitzthums und Vermögens, seicS durch Vergrößerung des Gnindelgenthlnns (Majorate, Fideicommisse w.), feies durch Privilegium, Monopole oder andre ausschließliche Bevorrechtungen.2) Alles unnöthige Vereinigen mehrer Wirkungskreise um e i n Individuum, wo-durch dieses begünstigt und auf Kosten Derer bereichert wird, die auch gern Etwasleisten möchten: ein Mißgriff, der in Ländern, wo Bildung und Fähigkeit allgemei-ner geworden sind, sehr nachthcilig werden kann. 3) Alles unverhälrnißmäßige Be-fördern des Fabrik- und Maschinenwesens in Ländern, wo bei stärkerer Bevölke-rung eine gleichmäßiger vertheilte, wenn auch mühsamere Beschäftigung der Händewohlrhätigerist. — In der Regel erwirbt jeder Mensch lieber durch eigne Thätigkeitals durch Mitleid Andrer, lieber durch Beschäftigung als durch Bettelei, oder kanndoch durch zweckmäßige Anleitung zum Selbsterwerb geführt werden; wo ihm aberder Erwerb unk das Besihthum unmöglich oder zu sehr erschwert wird, wo er beimbesten Willen Nichts zu thun findet, sind Verarmung und ihre Folgen unausbleib-lich. Soll nun aber da? Armenwesen in einem Staate gut und zweckmäßig ein-gerichtet sein, so müssen zur Versorgung der Armen die verschiedenen Anstalten voll-ständig vorhanden und vollkommen eingerichtet seni, und alle Bettelei, aber auch al-les einzeilige, den Müßiggang fördernde Almosengeben aufs strengste untersagt wer-den. Hierzu ist im Staate höchste Einheit in Anwendung der Mittel nothwendig.Diese wird hervorgehen aus einer allgemeinen StaatSarmenordnung, mit welcher diebesonder» Stadt- und Dorfarmenordnungcn genau übereinstimmen müssen. (S.Friedr. Bened. Weber'S „StaatSwirthschaftl. Versuch über das Armenwesen u. dieArmenpolizei, mit vorzügl. Hinsicht auf die dahin einschlagende Literatur", Gött.1807). Ein unabänderlicher Hauptgrundsah der Armenansialten muß sein, die Ar-men bloß mit Demjenigen zu untcrstühen, was ihnen zur Befriedigung der dringend-! sten Lebnisbctürfnisse fehlt, und was sie durch eigne Anstrengung nicht zu erwerben' im Stande sind. Die Armen selbst aber sind entweder gesund und stark, oder schwach,
^ alt, krank und gebrechlich, Erwachsene oder Kinder. Nach dieser verschiedenenj körperlichen Beschaffenheit müssen die Armenansialten geordnet werden. Es bedarf^ daher jeder Scaat: 1) Freiwilliger Arbeitshäuser (s. d.). 2) ZwangsarbeitS-s Häuser. Verbrecher dürfen, zu Abbüßung ihrer Strafe, in solche Häuser durchausj nicht aufgenommen werde» : sie gehöre» in die Zuchthäuser. 3) Armenhäuser furl solche Arme, die sich zwar noch ernähren können, aber keine Wohnungen haben,i 4) Armmkrankenhäuser und Spitäler für alte, gebrechliche und kranke Arme, died daselbst auch nach ihren Körperkräfte» beschäftigt werten können. 5) Freischule»,j in welchen die Kinder nach den Unterrichtsstunden auch Arbeit erhalten. Endlichß 6>Find,l- und Waisenhäuser, wo Arme ihre Kinder zur Erstehung abgeben können.Die Kosten hierzu werden herbeigeschafft: 1) durch die Arbeit der Annen selbst: