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Erster Band. A bis Bl.
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Assism

sich, welche den Milchsaft länger in sich zurückhalten und auf eine hbhcre Stufeder Animalifation bringen. Die höchste Stufe derselben erreicht er, nachdem erdurch die Mtindung des Brustganges («Inet», tlioiueieiis) in die linke Iugnlar-Vene sich ergossen, mir dem Blute i» dieser vermischt in die rechte Herzkammer, vonda in die Lungen kommt und, mit dem belebenden Sauerstoffgas begeistet, alswirkliches Blut in die linke Herzkammer zurückkehrt, aus welcher er in den ganzenKörper verbreitet wird. Diesen letzten Vorgang in den Lungen bezeichnet man auchals Bl'.ikbereitung (Sanguistcation). Im Pflanzenreiche findet eine ähnlicbe Äffnniilation statt, indem die Pflanzen ihre Nahrung aus der Erde und dem Wasser-ziehen, die eingesogenen «Lasse durch die Laftröhrchen in der Pflanze sich ver-theile», mit den durch die Blätter aufgenommenen Theilen aus der Luft sich ver-mischen und zum Wachsthum dienen.

Assiscn hießen l. in Frankreich und im untern (normannischen) Italien die in, Mittelalter gewöhnlichen Versammlungen und Gerichtstage der Lehnleuteund freien Männer. Gottfried von Bouillon ließ, nachdem er (1099 Jerusalem eingenommen hatte, die Statute» für seine beiden Gerichtshöfe, das Hofgerichtund das Landgericht, in solchen Versammlungen entwerfen, wovon dies merkwür-dige Actenstück denNamen „HsG-« ,Ic-.I<-, malen," bekam. (HerauLgeg. französ.von la Thaumassss-re, BourgeS 1660, Fol. S. Bernardi's ,,ll>5t. >les ,l,<>i>,sraiie.", 1816.) II. Alis der Normandie kam der Name bei der Eroberung nachEngland und bezeichnet noch jetzt die Gerichtstage, welche die abgeordneten Nichterdes Königs jährlich in den Grafschaften halcen. Heinrick, II. gab dem Justin» diegroße Ausdehnung, daß er den streitenden Parteien d-e Wahl ließ, ob sie in Eigen-thumsstreitigkeiten das groke Assisengericht oder ein Kampfrccht entscheiden lassenwollten. Dies große Assisengericht bestand aus allen Rittern (kriegspflichtigenGutsbesitzern der Grafschaft, das kleine Assisengericht, welches bloß über den Besitzentschied, aus 12 freien, ehrbaren Männern. Aus ihnen und in ihnen hat sich dasGeschworenengericht (Schössenrecht) ausgebildet. Die 12 Muglieder der 3 oberstenengl. Gerichtshöfe, des Dberhofgerichts (sij,des Dberlandgerichtücft >«,,,,,>< 1 U d'-s (Schatz: Kamni-.-raerichtS(s'.ouit oi cxesie-!>-e,),

reisen jährlich 2 Mal in den -10 Grafschaften Englands umher, um diese Gerichts-tage zu halten. Für Wales find zu diesen, Geschäft 8 Ritter bestellt. ?u diesen Ge-richtstagen müssen sich noch jetzt alle Friedensrichter der Grafschaft und diejenigenPersonen einsinden, welche von, Sheriff dem Dberamtmann oder Landvogt derGrafschaft ) zu Geschworenen vorgeschlagen sind. Noch jetzt aber gleichen sie allge-meinen Versammlungen der Grafschaft. Die Richter werden feierlich eingebclr, mitGlockengeläute empfangen. Den Gerichtssitzungen geht Gottesdienst und Predigtvorher. Der Vorsitzende Richter eröffnet dieselben mit einerRede an das große S cböf-fenrccht, welches aus den angesehensten Männern derGrcssfchafterwählt ist. (Cottu,„Da ft-usinnmtruli-u, <si- in ju-.tic.-n cujiuiuelle .suIeter,e" , Paris 1820 zdeii seh v. Hornthal, 1821.) Die Richter haben bei diesen Assisen 5 verschiedeneCommissionen, welche sich tbeils anfbürgerliche Rechtssachen, theils ausdieLtraf-rechtSpflege beziehen. Diejenige, von welcher die Gerichtstage den Namen haben,die Assiseneommission, berechtigt sie, Eigenthums- rmd Besißstreitigkeiten zu ent-scheiden, welches aber selten mehr vorkommt, weil eine andre Art der Klagen auf-gekommen ist. Die Commission i>ft> z»lm gibt ihnen den Auftrag, in Sache»,welche bei den Obergerichlen anhängig sind, das Bcweisversahren zu instruiren(wobei ein Schoffenrecht über die Frage urtheilt, was für bewiesen zu achten sei),»iid hiernach zu entscheiden, wenn nicht dieselben früher (,,,?, zu im) bei dem Ge-richt selbli vorgenommen werden. Alle, welche aus irgend einer Ursache, nur nichtzur Sirasi-, kraft eines Rechtsspruchs, sich in dein Gefängnisse der Grafschaft be-finden, werden vermöge einer dritten Commission (»s p>.->1 -silivr, v) in den Assis- n