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Aufführung
nun bedenkt, wie selten schon der Vortrug des Einzelnen den Meist und Sinn einesfremden Tonwerks völlig wiedergibt, so ist die Ausführung eines Werks in dieserHinsicht um so schwieriger, je größer die ZahlÄrer ist, welche eine solche Darstel-lung vereinigt hervorbringen sollen. Dieses ist bei jedem größern musikalischenWerke der Fall, und in diesem Fall spricht man vorzugsweise von einer Aufführung,d. i. von einer Darstellung mehrstimmiger Tonstücke durch mehre Tonkünstler, wo-hin vor allen dieöffenrliche Darstellung der Orchesterstücke im Western Sinne gehört.Damit nun eine solche Aufführung nicht dem Zufalle überlassen sei, und des Ton-setzerS Idee nicht an der Ungeschicklichkeit und Unverträglichkeit der Einzelnen schei-tere, so bedarf es eines Meisters in der Tonkunst, der, die Partitur des aufzu-führenden Werks vor Augen, die Kräfte der Einzelnen zu diesem Zwecke vereinige,>— er heiße nun Dirigent, Musikdircctor, oder nach seiner äußern StellungCapellmeister, Orchesterdirector, odernaeh seiner besondern Function Concert-Meister (s. d.) w. Überhaupt bedarf es zu einer guten Aufführung eines gutenDirectorS, eines guten Orchesters und guter Proben. Die letztem haben dendoppelten Zweck, 1) die darstellenden Tonkünstler mit den technischen und äußernBedingungen, welche bei der gemeinschaftlichen Ausführung eines Tonwerks zubeobachten sind, bekanntzumachen; 2) sie zu übereinstimmendem und dem Cha-rakter eines Tonwerks vollkommen angemessenem Vortrage hinzuleiten. Diesemusikalischen Vorbereitungen sind daher auch in der That so wesentlich, daß esselten eine gute Aufführung ohne gute Proben geben, und selten eine Aufführungwesentliche Fehler, die in der Probe nicht schon abgelegt worden sind, verbessernwird. Da aber die Probe zugleich den Zweck hat, die Stimmung, in welcher dasWerk vorgetragen werden muß, zu erwecken und sich in derselben gleichsam festzu-stehen, von dieser Stimmung aber dessen Wirkung abhängt: so sollte keine Auf-stchrung eines auch früher schon geübten und dargestellten Werkes ohne vorherge-hende Probe stattfinden, indem ja ohnehin die Fassungskraft der Darstellenden ver-schiedene Mrade hat. Wenn nun eine gute Aufführung nicht diejenige ist, in wel-cher nur kein störender Fehler vorgeht, indem das taktmäßige »Lpielen der vorge-schriebenen Voten noch keineswegs den guten Vertrag ausmacht, sondern vielmehrnur diejenige musikalische Aufführung gut und ausgezeichnet genannt werden kann,in welcher der Geist eines Tonwerks, im Manzen und seinen Tbeilen, vollkommenfehlerfrei zur Anschauung gebracht wird: so muß es das erste Mesehäft Dessen sein,welcher musikalische Aufführungen leitet, vor allen Dingen den Meist und Charak-ter der Tonstücke, die er den Kräften seines Orchesters und dem Local, in wel-chem er auffuhrt, angemessen zu wählen hat, genau zu studiren und in den Probendaraufsorgfaltig hinzuweisen. Erhatdaher mchtnurjedeAbweichung von demSin -ne des Orchesters zu verbessern, jeder störenden Einwirkung der Einzelnen auftaSMauze entgegenzuwirken, sondern auch diesen Charakter, so weit es durch Worteoder praktische Hinweisimg auf den richtigen Vertrag möglich ist, zu bestimmenoder wenigstens anzudeuten, und dem gemäß auch die Taktbcwegung (zuweilen mitHülfe des Metronom) anzugeben. Zur Auffubrung aber darf nicht eher geschrit-ten werden, als bis das Einstudiren in den Proben so weit gediehen ist, daß sicheine gute Aufführung in der obigen Bedeutung mit Sicherheit erwarten laßt. Indem Falle, daß zur Leitung des Manzen ein Capellmeister und Musikdirector (Or-chesterdirector oder Concertmeister) zusammenwirken, hat Ersterer die allgemeineLeitung, Letzterer aber die Leitung des Orchesters (zuweilen unterstützt noch ein be-sonderer Accompagnist die Sänger und giebt die-Accorde zum Recitativ auf deinPianoforte an), wobei er sich nach den Bestimmungen des Erstem richten muß;denn eine kunsimaßige Auffübrung gestattet keine Doppelherrschaft, die ganzeMasse muß vielmehr ein einziger Wille beherrschen.
Das Personal, welches zu einer musikalischen Aufführung mitwirken muß.