Band 
Erster Band. A bis Bl.
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559
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Auslegung Auslieferung 559

Landes für den echten Sucher sei. Montfaucon, EavluS, und vor wenig JahrenMillin, gingen in seinen Spuren weiter. In den amtlichen Berichten des Insti-tuts koninien öfter Nachrichten von Entdeckungen alter Städte und Gebäude vor,z. B. von denen zu FamarS, wo man Vasen mit mehren tausend Münzen und2 Badezimmer mit gemalten Wänden entdeckt hat, und zu Arles 1829. In Un-garn sind die Ausgrabungen zu «abaria, in Deutschland die in den Rheingegen-den, bei Alzey (Vlli-x-u), im Breisgau s. d.) u. a. a. H. wichtig. Spanien scheint es von jeher dem Zufall überlassen zu haben, das, sein Boden Lchätze lie-fere. Die Mosaik von Jtalica wurde zufällig entdeckt. In Ägypten war einer derfrühesten Reisenden, der Grabungen anstellte, Pietro della Valle ; in den neuestenTagen reist dort kein Fremder, ohne Hacke und Spaten mir sich zu führen; Se-rien ist weniger durchwühlt. In PersepoliS und Tadmor ward öfter gezeichnetals gegraben. Die Gräber von Jliuni störte Gr. Choiseul-Goufsier auf, zu der-selben Zeit, als Lord Hamilton die Todtensiätten GroßgriechenlankS durchsuchte.Die frühern Reisenden i» Griechenland , die Nointel, Spon und Wheler, durf-ten, wie es scheint, nur zeichnen lassen. Erst in neuern Zeiten gestanden die Tür-ken zu, nach allen Regeln in der Nähe großer Trümmer den Boden umzuwühlm.Der bedeutendste Fund, der dort gewonnen wurde, waren die äginetischen Sta-tuen beim Tempel des panhellenischen Zeus und die Friese von Phigalia. Weni-ger Ausbeute gab Sicilien, das die Aufmerksamkeit der Briten vorzugsweise an-zieht. Zwar ließ ein Baron Giudica dort eine ganze Stadt (Acre) aufdecken, dochbestand der Erwerb dieses kostbaren Unternehmens nur in kleinem Gerärhe. Wah-rend aber Griechenland, Italien, Kleinasien und AgYPkeu, ja selbst das ferne In-dien von den kunstliebenden Reisenden durchwühlt,und durchforscht worden, be-gnügt man sich im Norden von Europa nicht, die Überreste der Zeiten der Altvor-dern von dem Zufalle zu erwarten. In den Niederlanden kommt aus dem Mooreine hölzerne Brücke aus römischer Zeit zu Tage; bei Salzburg das alte Juva-vium; bei Bonn, bei Neuwied Denkmale der Röme: Herrschaft; Pros. v. Mucharleitete 1829 Ausgrabungen bei Lienz im Pusierthale, und bei Nufidorf, wo dasrömische I.»,,riun> gestanden haben soll. selbst das alte Winfried blieb nicht un-untersucht, und die Heidengräber der Schlesier nicht unbeachtet. Kaiser Alexan-der hat die Trümmer vergangener Jahrhunderte entlang des schwarzen Meers undin Taurien durch den Archäologen, SraatSmih von Köhler, entweder weiter zuTage fördern oder doch genauer zeichnen und messen, die nicht haltbaren abtra-gen lassen. 19.

Auslegung, s. Exegese, Hermeneutik.

Auslieferung wirklicher oder angeblicher Verbrecher, entlaufenerSklaven, Leibeigener, KriegSdicnstpslichtiger u. A., welche sich der Bestrafung, derErfüllung einer Pflicht, oder auch einer ungerechten Verfolgung durch die Fluchtentzogen haben. Schon diese Zusammenstellung zeigt, daß dies einer der verwickelt-steu Punkte des Völker- und SraatSrechtS ist. Aus der einen Lteite steht die Pflichtaller Staaten, sich zu Handhabung der Gerechtigkeit Beistand zu leisten, auf derandern die Verbindlichkeit, dem Unschuldigen Schutz zu gewähren und selbst demFremdling nicht ohne rechtliches Gehör und Urtheil ein Übel zuzufügen, beständedies auch nur in einer Beraubung seiner Freiheit, sich eilte» beliebigen Aufent-haltsort zu wählen. Rom gestattete in seiner frühern bessern Zeit einem Jeden, sichdurch freiwillige Verbannung der Strafe zu entziehen, wie VerreS that. Darinist man einig, daß an sich kein -Lraat schuldig ist, Angeschuldigte auszuliefern, unddie Regierungen suchen sich durch Verträge die Verfolgung strafbarer Personen zusichern. England kann, vermöge seiner Fundamentalgesetze, der Regel nach Nie-mand ausliefern, und selbst Fremde nur vermöge der Alienbill aus dem Landeschaffen, welche, als Ausnahmegesetz für einige Jahre gegeben, nunmehr aufge-