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Bauern (Geschichte)
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das Gebiet des LtaatS nicht unbedeutend vermehrt; s. Hinneigung zum Kaisirzog ibun den päpstlichen Bannstrabl zu (st. 1253). -Leine Lehne, Ludwig undsseimich, regierten 2 Jahre gemeinschaftlich; ste theilten (1255) sich in das Land,sotaß Ludwig Dberbaiern, Heinrich aber Niederbaiern erhielt, dessen Linie schonnach wenig Jahren wieder ausstarb; an Beide zusammen fiel die Erbschaft desunglücklichen Conradin (von Hobenstaufen). Einer von Ludwigs beiden Löhnen,Ludwig, gelangte zur Kaiserwürde (als Ludwig IV. , der Baier genannt)(1311) (s. d.). Dieser errichtete mit si Bruders Löhnen einen Theilungsvertrag,geschlossen zu Pavia (1329), nach welchem er ihnen die Unter-und Dberpfalzüberließ, für sich aber bloß Oberbaiern behielt, worin auch das Wechseln der Kur-stimme zwischen beiden Linien und die Erbfolge derselben nach dem Erlöschen desMam'.sstammeS der einen oder der andern Linie genau bestimmt wurde. Vermögedieses Vertrages vereinigte der König Maximilian Joseph 1799 alle Ltaaren derwinelsbacher Dynastie. Nach dem Erlöschen der niederbairischen Linie vereinigteKaisirLudwig, nach kemWillen der Ltände, ganz Niederbaiern mit Dberbaiern;die Ansprüche der Pfalzgrafen am Rheine und der Herzoge von Östreich wurdendabei nicht beachtet; bloß eine Abfindung erhielten sie in der Folge (1318). Kai-ser Ludwig, groß als Kaiser Deutschlands und 'groß als Regent von Baiern , er-warb sich um s. Ltanimland unendliche Verdienste; indem er ein neues Gesetz-buch für Dberbaiern, eine Gerichtsordnung für Niederbaiern einführte und Mün-chen das Ltadtrecht ertheilte, ordnete er auch die innere Verwaltung. Unleugbarlegte er aber durch s. Zurücksetzung der pfälzer Linie den Grund zu dein Familien-zwist der pfälzischen und bairischen Linie. Dieser große Kaiser, Baierns WählenderRuhm, starb d. 11 Dct. 1317, mit Hinterlassung s. 6 Lehne aus 2 Ehen undeines reichen Erbes, das nicht nur aus Baiern bestand, sondern mit dem auchBrandenburg , die holländischen und seeländischen Provinzen, Tirol u. s. w., ver-bunden waren. Doch diese Provinzen gingen durch Theilungen und den Zwist derLinien bald verloren. Die meisten der von den 6 Brudern gegründeten Linienstarben schnell aus; nur die Linie München vereinigte das zerrissene Erbe zum Theilwieder. 1506 vereinigten sich die ober- und niederbairischen Landfremde zu einerLandsiandschaft, und Herzog Albert 11. (von der Münchner Linie), von den Nachthei-len der bisherigen öfter» Theilungen für denRegenten und die Unterthanen über-zeugt, errichtete, mit Einwilligung s. Bruders Wolfgang und der Landstände, einepragniatische Lanction, in welcher das Recht der Erstgeburt eingeführt und die jähr-liche Abfindung der nachgebornen Löhne bestimmt wurde. Albert starb 1508.—Von s. 3 Löhnen (Wilhelm N., Ludwig, Ernst) sollte also Wilhelm die alleinigeRegierung erhalten; doch nach manchen Lrreitigkeiren kam es zu einer gemeinschaft-lichen Regierung zwischen Wilhelm N. und Ludwig, die von 1515 — 31 dauerte,wo Ludwig starb, und durch den Widerstand, den beide Fürsten Luther'S Reforma-tion leisteten, sich auszeichnete. Luther'S ergriinmtestcr Widersacher, Johann Eck zuIugolstadt, lebte unter ihrem Lchutze, den sie vorzüglich auch den Jesuiten ertheil-ten. Wilhelm starb 1550; s. Lohn Albert V. (der Großmüthige) folgte ihm.Auch er begünstigte die Jesuiten , war aber ein sehr freigebiger Beförderer allerWissenschaften und Künste. Auf der trienter Kirchenversammlung ermächtigte erf. Gesnidwn, auf den Genuß des Abentinabls unter beiderlei Gestalt anzutragen.Die Lantstände erlangten von ihm große Vorrechte. Er starb 1579. Von 3L ehnn, fistgte ihm der älteste, Wilhelm V. *), genannt der Fromme, der schon1596 s ältesten Lohne Maximilian >. die Regierung überließ und sich selbst inklösterliche Einsamkeit zurückzog. Maximilian, mit seltenen Gaben ausgestattet,
*' Sein 2 . Bruder, Ferdinand, verdeiratbete sich mit Genehmigung Wilhelmsmit Maria Peterbeckin, der Tochter eines Reniscbrelders zu München . FerdinandsKinde: wurden vom Kaiser zu Grafen von Wanenberg ernannt.