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Baiern (Staat)
des Nationalheeres. Unterdessen hatte der Congrefi zu Wien , und namentlich dieBearbeitung der deutschen BundcSacte, sowie alle die verschiedenartigen Interessen,die aus dein neuerstehenden europäischen und insbesondere teutschen Staatenfts.-nie hervortraten, der baltischen Regierung hinlängliche Gelegenheit gegeben, auchihre diplomatische Kunst zu entwickeln; Baiern zeigte sich stets auf dem von ihmrein aufgefaßten Standpunkte eines unabhängigen, souverainenLttaatS. Nachdemes, in Folge des pariser Friedens vom 30. Mai 1814, Tirol und Vorarlberg anOstreich, gegen Überlassung des Großherzogihums Würzburg und Aschaffenburg ,bereits wieder abgetreten hatte, überließ es demselben vermöge eines am 14. April1818 abgeschlossenen Vertrags noch,: 1) die Theile des Hausruckviertels und dasInnviertel, sowie sie 1809 von Östreich an Baiern abgetreten worden waren;2: das Furstenrhum Salzburg , mir Ausnahme der auf dem linken Ufer der Salz-ach und Saale gelegenen 4 Ämter, und 3) baS Amt VilS . Dagegen erhielt es:->) den ganzen jetzigen Rheinkreis, sowie I,) die ehemaligen fuldaischen Bezirksäm-ter Hammclburg mit Thulba und Saaleck, Bruckenau mit Mollen, das AmtWeisers, ausgenommen die Dörfer Melkers und Hatkenrodt, dann einen Theildes AnitS Biederstem, und o) die Zusicherung, durch den badischen Main - undTauberkreis und nach Aussterben der männlichen directen Linie des Großherzogsdurch die ganze badische Rheinpfalz entschädigt zu weiden. (Lt. Baden.)
Das Königreich Baiern hat 1500 lüM. (nach Rudhart kaum 1383) mit3,800,000 E. (in 208 St., 410 Fl., 23,462 D. und 19,962 einz. Höfen) undein Heer von 53,900M. 35,800 M. bilden das 7. Armeecorps des Bundesheers.Seine Staatsschuld betrug am 1. Oct. 1825 etwas über 111 Mill., am 1. Oct.1828 aber, in Folge neuer Übernahme von Schuldfoderungen, 123.377,OOOGld.,bei 30 Mill. Gld. Eink. ?lußer dem Bürgermilitair war 1813 eine Narionalgardeerrichtet worden, die aus 3 Classen besteht, deren erste die Reservebataillons für dieactive Armee ausmacht, während die zweite, die mobilen Legionen genannt, inner-halb der Grenzen in Zeiten wirklicher Gefahr dient, und die dritte nur zur Erhaltungder Ruhe und L icberheit innerhalb der Landgerichtsbezirke verpflichtet ist. Die Con-stiturion vom 26. Mai 1818 gab dem Lande eineNationalrepräsentation in 2 Kam-mern. — Die Prinzen und Prinzessinnen haben den Titel K. Hoheit. Erbfähigist die Linie Birkenfeld. Wilhelm, Sohn des Pfaligr. Ioh. v. Birkenfeld ,der in Bamberg resitirt, und seine Nachkommen haben den Tirel Herzogt. Durch-laucht. — Es gibt 4 Kronämtcr (Kron-Oberst-Hofmeister, Kron-Oberst-Kam-merer, Kron-Oberst-Marschall, Kron-Oberst-Po'stmeister) und 5 Ritter-Orden:1) Der St. Hubertusorden, der erste des Reichs, gestiftet von Gerhard, Herzog zuIülich und Berg, 1455, zum Andenken eines Sieges, vom Kurf. Johann Wilhelm von der Pfalz 1704 erneuert und 1808 verändert. Der König ist oberster Ortens-meister. Mitglieder sind die Prinzen des königl. Hauses, 12 Capüularen, darunterder Gi oscommenthur und Großkanzler des Ordens, dann auswärtige Mitglieder,gekrönte Häupter oder Prinzen aus regierenden Häusern, und fürstliche Ritter ausnicht regierenden Häusern. Die 12 Capüularen erhalten jährliche, nach der Zeitihrer Ernennung verschiedene Pensionen. 2) Der Orden des heil. Georg, vomKurf. Karl Albrecht (Kaiser Karl VII.) am 24. April 1729 gest., oder — da manden Ursprung des Ordens in die Zeiten der Kreuzzüge sehen will — wenigstens her-gestellt. Der König ist Großmeister. Mitglieder sind: 3 Großpriore, bloß Prin-zen aus dem bairischen Hause, Großkreuze aus furstl. und gräfl. nicht regierendenHäusern, Commandeurs und Ritter. Außerdem ist noch ein Ordensbischof und einÖrtens-Großkanzler. 3) Der Civilverdienstordcn der bairischen Krone, gest. vo:nletzwerst. äiönig am 27. Mai 1808 für Personen, welche in CivilstaatSdiensten sichum das Vaterland besonders verdient gemacht haben. Der Orden hat 4 Classen.13 Großkreuze, 24 Commandeurs, 100 Ritter und die Classe Derer, welch- die