Ballet
Bulleiistcdt
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in der tiefsten Verachtung. Die BailliS waren ein stehender Charakter auf derBühne geworden, wegen ihrer Unwissenheit, ihrer lächerlichen Anmaßungen, ih-rer Betrügereien und Ungerechtigkeiten. Die königl. Ämter wurden daher durcheine Verordnung vom 7. Sept. 1770 anders eingerichtet; die gutSherrl. GerichtS-barkeit ward erst durch dick Gesetze vom 4. Aug. 1789 abgeschafft und durch dieKreis- oder Landgerichte (tiibnmmx <Ie Kremiere in-t-nice) erseht. Nach Eng-land kam derName Bail ff mit Wilhelm I. Die Grafschaften wurden auch ÄmterLandshauptmannschasten) genannt, so auch die Unterabtheilungen der-selben, die Hundertschaften (Tenten). Da aber die Gerichte der Hundertschaften(Centgerichte) schon lange eingegangen sind, so sind die engl. Bailiffs nur noch eineArt GerichtSdiener, gewissermaßen den franz.HuissierS gleich. Jeder Sheriff hateinige unter sich, für welche er haftet. In einigen Städte» führt der oberste Staats-beamte noch diesen Namen, wie der Ilixch lichllikvonWestminster. In London istder Lordmajor gleichfalls Bailiff (führte auch diesen Titel, ehe der jetzige üblichwurde) und verwaltet als solcher die CriminalgerichtSbarkeit der Stadt, in Oldbai-ley (dem alten Amt), wo jährlich 8 Gerichtssitzungen für dieStadtLondon und dieGrafschaft Middlefep gehalten werden. Gewöhnlich vertritt der Recorder von Lon-don (nach dem Wortsinn Stadtfchreibcr, wie auch in den deutschen Städten oft dererste rechtsgelehrte Beamte der Stadt heißt) die Stelle des Richters. — Bei demdeutschen Ritterorden und der deutschen Zunge des Iohanniterordens waren dieBesitzungen und mit ihnen die Ritter in Kreise, Balleien, getheilt, denen einLand-Comrhur (Commandeur) vorstand. Die einzelnen Drdenshäuser bießenCommendcn, Comthureien. 37.
Ballenstedt, Stadt u. Amt am Harz , mit schönen Umgebungen, Resi-denz der Herzoge von Anhalt-Bernburg , -Stammsitz des Hauses Anhalt, das noch,sowie Sachsen, das Wappen von Ballenstedt führt, hat 460 H. und 3400 E.
Ballet (von dem Stammwort b,il, daher stanz. bulle-r, ital. bnllnre),in weiter»! Sinne die ästhetische Darstellung einer Reihe leidenschaftlicher Regun-gen und Gefühle durch mimische und tänzerischeBewegungen. Nach dieser Bedeu-tung begreift man unter dem Ballet auch Darstellungen von Gemüthsbewegungenohne Handlung. Im engern Sinne nennt man Ballete Werke der Tonkunst,deren Zweck es ist, durch mimische Bewegungen und Tänze eine Handlung, Cha-raktere, Gesinnungen, Leidenschaften und Gefühle mit der höchstmöglichen ästhe-tischenAuSbildung undSchönheit darzustellen, und wobei also mehre Tanzende zu-sammenwirken. Man kann jene, nach der Analogie der lyrischen Dichtkunst, ly-rische Ballete, diese aber, welche eine Handlung darstellen, dramatische Balletenennen. Das lyrische und dramatische Ballet zusammen machen die höhere Tanz-kunst aus, im Gegensatz der niedern, deren Zweck geselliges Vergnügen ist, da hin'-gegen jene aufErregung derGefühle des Schönen hinarbeitet. Man theilt die dra-matischen Ballete in historische, deren Stoff eine wirkliche Begebenbcit ist, in fa-belhafte, deren Stoff eine Fabel oderSage ist, und in poetische, denen einW^ckderDichtkunst zum Grunde liegt, und zu denen auch die allegorischen gehören,welche ihrer Natur nach die unvollkommensten fern müssen. Gewöhnlich ist einBallet in mehre Acte getheilt, deren jeder mehre Enkreen hat. Enträe nennt manim Ballet eine oder mehre Quadrillen der Tänzer, die durch ihre Pas, Gestenund Attitüden einen bestimmten Theil der Handlung darstellen. Bei der Beur-theilung eines DallekS hat man besonders zu berücksichtigen: einmal die Wahl desGegenstandes, der Einheit der Handlung oder Leidenschaft haben und einer kunst-gemäßen anschau ichen Darstellung durch mimische und tänzerische Bewegungenfähig sein muß; dann aber den Plan und die Ausführung der einzelnen Theile,welche unter einander richtiges Verhältniß haben müssen, und endlich die Musik undDecocationen, durch welche alles Dasjenige ergänzt werden muß, was der Tanz