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zu Ripaglia am Genfersee lebenden, wegen seiner Frömmigkeit, seines Reichthum?und seiner Verbindungen vorzüglich geeignet scheinenden Fürsten, zum Papste. Fe-lix V. — so ließ er sich nennen — fand jedoch nur bei wenigen Fürsten , Städten undUniversitäten die gesuchte Anerkennung. Die Hauptmächte, Frankreich und Deutsch-land , nahmen zwar die basier Reformationsdecrete an, wollten aber in der Streit-sache mit Eugen I V. neutral bleiben. Dieser gewann inzwischen durch den Ruhmder mit den griechischen Abgeordneten zu Floren; geschlossenen (von der griechischenKirchespäter verworfenen) Union und durch KaiserFriedrichslll.Freundschaft nett-es Ansehen, während das von ihm geächtete, von seinen Beschützern verlassene Con-cilium zu Basel unter seinem unmächtigen Papste immer mehr zusammenschmolz,und nur noch auf die persönliche Sicherheit seiner Glieder und aufErhaltung einesanständigen Scheines seiner Fortdauer bedacht, nach 3jähriger, durch wenige un-bedeutende Beschlüsse unterbrochener Unthätigkeit seine 45. und letzte Sitzung (16.Mai 1443) hielt, worin es sich nach Lausanneaierlegte. Zu Lausanne blieben nocheinige Prälaten unter dem Cardinal Ludwig Allemand bis 1449 beisammen, inwelchem Jahre sie, nach Eugens Tode und der Resignation ihres Felix V. , die vondem neuen Papste Nicolauö V. angebotene Amnestie mit Freuden annahmen unddas Concilium für geschlossen erklärten. Die basier Beschlüsse sind in keiner römi-schen Conciliensammlung aufgenommen und von den römischen Curialisten fürnichtig erklärt worden. Dennoch blieben sie eine Quelle des kanonischen Rechtesfür Frankreich und Deutschland , da die basler Reformationsdecrete in die pragma-tischen Sanctionen beider Reiche aufgenommen und, soweit sie die Kirchenzucht be-treffen, wirklich in Kraft gesetzt wurden. Spätere Concordate haben die Anwen-dung derselben modificirk, aber nicht förmlich und völlig aufgehoben. (Vgl. Deut-sche Kirche, Gallicanische Kirche.) Keine allgemeine Kirchenversammlunghat zweckmäßigere und tiefer eindringende Beschlüsse zur Verbesserung desKirchen-regiments und der Kirchenzucht gefaßt, keine mehr gethan, das durch päpstlicheHerrschsucht fast vernichtete Aintsansehen der Bischöfe und somit die alte echteapostolische Kirchenverfassung wiederherzustellen, als die basler; nur konnten dieKanonisten, von denen sie fast ganz geleitet wurde, sich von der damals herrschen-den Idee eines allgemeinen Episkopats des Papstes noch nicht losmachen, und daherblieben ihre kräftigsten Beschlüsse zur Einschränkung desselben auf seinen ursprüng-lichen Beruf nur halbe Maßregeln, deren Jnconseguenz ihre ganze Reformationunkräfrig machte. Hätte sie ihren Hauptzweck, an die stelle der päpstl. Monar-chie eine hierarchische Aristokratie zu setzen, in Ausführung bringen können, sowürde zwar mancher Anlaß zur Klage über den päpstl. Despotismus beseüigt,aber die Reformation durch Luther im 16. Jahrh, dennoch nicht überflüssig ge-worden sein. 3l.
Basel , Friedensschlüsse zu, den 5. April und d. 22. Juli 1795. Den erstenunterzeichnete der preuß. Gesandte, nachhcrige Staatskanzler, Baron von Har-denberg (s. d.), den zweiten der spanische Gesandte, Marguis D. Domingod'Priarte, beide der Gesandte der franz. Republik bei der Schweiz , Bürger Bar-thälemy (s. d.). Preußen und Spanien trennten sich dadurch von der Coali-tion gegen Frankreich und erkannten die Republik an. Diese behielt die preuß. Hro-vinzen auf dem linken Rheinufer im Besitz bis zum allgemeinen Reichsfrieden, undnahm Preußens Vermittelung an, wenn einzelne deutsche Fürsten Mit der Republikbesondere Friedensverträge schließen wollten. Die geheimen Artikel dieses baslerFriedens sind noch nicht bekannt; man kennt nur den Tractat (Basel den 17. Mai1795), der die Neutralität des nördlichen Deutschlands festsetzte. Hierauf schloßder Landgraf von Hessenkassel einen Tractat mit der franz. Republik zu Basel den 28. Aug. 1795, nach welchem letztere die hessenkasselschen Bezirke auf den lin-ken Rhcinufer bis zum Reichsfrieden behielt. Spanien bekam durch den basler