Baukunst 70L
In den rusiischen Ozsseeprovinzen Esthland, Lieffand und Kurland hat Alexander!,den freien Bauernstand wiederhergestellt, indem er die Leideigenschaft nach undnach mit Einwilligung der Gutsherren aufhob. Bürger und Bauern machen, imGegensatz zu Adel und Geistlichkeit, den dritten Stand (liers-el-u) aus; allein dasRecht, durch Abgeordnete, die er aus feiner Mitte wühlt, in der Versammlungder Land - oder Reicbsstände vertreten zu werden, besitzt der Bauerstand bisher nurin Schweden und Norwegen, in Tirol, und seit kurzem auch in Weimar, Hild-burghausen, Baiern, Darmstadt, Nassau, Braunschweig , Hanover, Baden undHessenkassel; übrigens unterscheidet manKron-und Kammerbaucrn, welche demLandesherrn Grundzins bezahlen und Frohndienste leisten, auch dessen Gerichts-barkeit unmittelbar unterworfen sind, und Patrimonialbauern, welche ihrem GutS-und Gerichtsherrn jene Verpflichtungen schuldig, folglich dem Landesherrn nurmittelbar unterworfen sind. Nach dem Umfang ihrer Wirthschaft unterscheidetman große Bauern (Anspanner, Hüfner, auch vorzugsweise 'Ackerleute genannt,die wenigstens eine ganze Hufe— an vielen Orten 30 Morgen Acker— und Halb-hüfner oder Halbspanner, die eine halbe Hufe besitzen) und kleine Bauern (Häus-ler oder Köcher, Kochsassen, Kossäten und Gärtner), die nur ein Haus (Koche ),einen Garten und wenig Feld oder Wiese besitzen, aber zur Dorfgemeinde gehören.(Vgl. Frohndienste und Parrimonialgerichtsbarkeit.) S. Buri's„Abhandlung von den Bauerngütern in Deutschland mit Zusätzen von Runde"(1789, 4.); auch Garve's schätzbare Schrift „Über den Charakter der Bauern undihre Verhältnisse gegen den Gutsherr» und gegen die Regierung" (Breslau 1796,n. Aufl.). X.
Baukunst ist, im Allgemeinen (subjectiv), die methodisch erworbene Ge-schicklichkeit, oder (objectiv) das System von Regeln, alle Arten von Gebäuden,nach der Absicht und dem Bedütsniß des Bauherrn, dauerhaft, bequem und schönaufzuführen. Da nun diese Absichten sehr verschieden sein können, so wird die Bau-kunst im weiter» Sinne, je nach den Gegenständen, mit denen sie beschäftigt ist,eingetheilt in bürgerliche, Kriegs-, Lchiffs-, Mühlen-, Wasser-, Brücken-,Ltraßenbaukunst. Im engern -Liane versteht man bloß die bürgerliche Baukunstunter ihr, welche für den in der bürgerlichen Gesellschaft lebenden Menschen bautund welche wieder die Häuser-, land- und staatswirthschaftliche Baukunst untersich faßt. Die landwirthschaftliche bezieht sich aufdie Errichtung landwirthschast-licher Gebäude und den Gartenbau; die staatswirthschaftliche begreift Wasser-,Mühlen-, Straßen-und Bergbau und die Errichtung öffentlicher Gebäude. Damehre dieser Arten zum einzigen Zweck Nützlichkeit haben, so hat man ziemlich all-gemein die schöne Baukunst auf die Sphäre der bürgerlichen eingeschränkt, undauch hier vornehmlich die eigentliche Wohnung berücksichtigt. Daß die Schönheitder Baukunst in den Verhältnissen bestehe, ward bei Aufführung des Panionions,dieses Nationaltempels der verbündeten ionischen Städte, in dem damals zuerstausgestellten Grundsätze ausgesprochen: daß in der Bildung der Theile eines jedenGebäudes allenthalben Regelmäßigkeit und ein bestimmtes Verhältniß der Theilezu einander erscheinen müssen, dem ähnlich, welches die Natur in der Bildung desmenschlichen Körpers beobachtet habe. Hiermit war ein Hauptschritt zur Vollen-dung der griechischen Baukunst gethan, denn der bis zu einem hohen Grade ver-edelte Kunstgeschmack gelangte bald zu Wohlgestalt, harmonischer Bildung derTheile, reinerer Lchärfe und Zierlichkeit der Durchschnitte, wozu sich schöne Zeich-nung und Ausarbeitung der Verzierungen und Sparsamkeit in deren Gebrauch ge-sellten. Doch nicht bei dem Durchschnitte dürfen wir stehen bleiben. Ein Gebäudeist ein in geometrische Abtheilungen getheilter Raum, gemäß dem Zwecke, wozu esbestimmt ist. Auch dieser eingeschlossene Raum mir seinen Abtheilungen ist in Be-tracht zu ziehen. Wie verschieden nun die Zwecke des Baues sein können und sind,Eonversations-Lericon. Bd.!. 45