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Erster Band. A bis Bl.
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Beichtbriof Deigcl

Bedingungen des Gemeindewohls redlich zu erforschen. Sein« llterarische Neben»beschäftiguna ist auf Anfertigung eines neuen Sl'stems der Staakswirthschaft ge-,richtet. Seine früher» bei Mensel verzeichneten Hauptwerke waren auf Be-ichti-guug der allgemeinen StaatSrechtSlehre, theils als Leitfadenzu academischen Dor-lesunaen, theils auf.Feststellung eines Rechtszustandes ini Felde der Politik gerich-tet. Über die kurhessische Domainenkäufersache urtheilte er den Domainenkäuferngünstig. Seine Andeutungen in Beziehung auf die finanziellen Momente der neuenbair. Verfassung von 1818 bahnten ihm. alsKenner einiger Wünsche des Publicumsan den Landtag, wol den Weg zum Abgeordneten der Ständevei sainnilung.

B e i cb t b r i e f war ein Brief, worin Jemandem vorn Bischof die Erlaub-niß ertheilt wurde, sich von einem freiwillig envählten Geistlichen absolviern zulassen. Die Geistlichen konnten ihre Schwachheitssunden einem jeden (Kub-obeichten, aber bei Todsünden war allemal der Archixresbvter der gehörige Beicht-vater. und dieser mußte bei dem .Vreliistmevim beichten. Die gemeinen Leutebeichteten gewöhnlich nur einmal des Jahres, die Reichen hielt man an, daß siewenigstens alle Monate einmal beichteten.

Beichte ist der kirchliche Gebrauch, nach welchem der Christ tu gewissenZeiten, namentlich vor dem Genusse des heiligen Abendmahls, ein Bekenntniß seinerSunden vor dem Geistlichen ablegt. Die katholische Kirche fodert von dein Beichten-den das Bekenntniß seiner einzelnen Vergebungen; die evangelische Kirche verlangtbloß ein allgemeines Bekenntniß. Doch stellt es auch diese Kirche ihren Mitgliedernfrei, einzelne Vergehungen dein Beichtvater z» offenbaren und das schuldbewußteHerz durch ein solches Bekenntniß zu erleichtern, weshalb die protestantischen Geist-lichen ebenso wie die katholischen verpflichtet sind, das ihnen im Beichtstühle An-vertraute unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu bewahren. In der evangeli-sche» Kirche ist die Beichte an einigen Drten eine besondere, indem Jeder einzelndas Bekenntniß seiner Sünden ablegt, an andern eine allgemeine, indem diesevon Mehren, welche sich zu diesem Zwecke versammelt haben, zugleich geschieht.Da, wo der Geistliche die einzelnen Gemeindezlieder näher kennt, scheint die be-sondere Beichte zweckmäßiger zu sein, weil sie es dem Geistlichen möglich macht,bei seinen Ermahnungen und Tröstungen besondere Verhältnisse zu berücksichtigenund darum eindringlicher zu sprechen. Durch die Gelegenheit, welche die Beichtedem Geistlichen darbietet, Anleitung zur Selbstprüfung zu geben, zu erwecken, zuwarnen, zu ermähnen und zu trösten, wird sie ein den Zweck der öffentlichen Re-ligionsubung wirksam befördender Gebrauch. Die Worte, welche bei dieser Hand-lung gesprochen werden, pflegen stärker als die Predigt zu wirken, weil sie mehrpersönlich sein können, auch von dem zur Andacht erweckten Beichtenden näher aufseinen Zustand bezogen werden. Ferner gründet sich die Beichte auf die sehr wahreIdee von der Ilnvollkommenbeit der menschlichen Tugend, und befriedigt das Be-dürfniß des schuldbewußten Herzens, durch das Bekenntniß seiner Schult sich zuerleichtern. Darum behielten die Reformatoren diesen Gebrauch bei, obgleich siewußten, daß er nicht von Christo vorgeschrieben, sondern aus den Anstalten deralten Kirchcnzucht entstanden ist, weshalb sie auch keine unbeschränkte Nothwen-digkeit desselben behaupteten. Daß mit der Beichte, in der katholischen Kirche beson-ders, mancher Mißbrauch getrieben worden ist, kann ihr nicht zum Dorwurf ge-reichen, denn es ist das LooS aller, auch der heilsamsten Anstalten, daß sie von demWabne und der Leidenschaft entstellt und zu unwürdigen Zwecken gebraucht werden.(Dgl. Buße.) Wie z. B. Deichtväter sich in Staatssachen eingemischt haben, er-zählt Grögoire in seiner „llist. -Ics eu,ise88tmrs ,le-> cmzx'reuii,, ckes IUI8 eto."(Paris 1824). K.

Beiqel (Georg Wilhelm Sigmund), königl. flichs. geh. Legationsrath undOberbibliothekar zu Dresden , geb. zu Ippcsheim in Franken am 25. Sept. 1753,