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Beschützer des Glaubens Besitz
liehen oder unsinnlichen Gegenstand durch seine eigenthümlichen Merkmale, Mittel»bar oder indireek, wenn ste einen nicht sinnlichen Gegenstand durch sinnliche Merk-male oder umgekehrt schildert. Ei» Gedicht, dessen Zweck die ästhetische Beschrei-bung eines Ganzen ist, heißt ei» beschreibendes Ged icht, im engern Sinn«nennt man so das beschreibende Gedicht, das einen Naturgegenstand ;um Stoffehat. Da die Sprache das Gleichzeitige nur successiv darstellen kann, so wird dadurchder Umfang des beschreibenden Gedichts beschränkt und die Darstellungsart eigen-thümlich modificirt. Die Alten kannten es als besondere Dichtungsart nicht.
Beschützer des Glaubens, s. Großbritannien und Hein-rich VIII.
Besessene nannte man in alten und finstern Zeiten die epileptischen, hyste-rischen und wahnsinnigen Kranken, und nahm an, daß ein oder viele Teufel insolchen Unglücklichen ihr Wesen trieben. Verstellung, im Bunde mit mönchischerArglist, brachte damit Wunder, Dummheit und Bosheit Autodafes zu Stande.Das Licht der neuern Zeit hat diese Werke der Finsterniß enthüllt; ob aber der auS-getriebene Teufel nicht hier und da in der Maske des Magnetismus undGalvanis-muS sich einfchleichk, mag die Zeit lehren. Hierher gehören auch die Wahnglüu-bigen, welche, von hohem, Lichte inspirirt, sich selbst bald zu Wunderthätern, baldzu Propheten stempeln; diese Verirrung (wenn nicht Heuchelei) grenzt nahe an diefixen Zdeen der Verrückten, welche sich selbst für Gott, Zesuö u. s. w. halten.Alsdann folgen diejenigen Magnetisten» welche, in brüderlicher Gemeinschaft undzum Theil in geselliger Verbindung mit den Pietisten und Mystikern, den Welt-geist in ihren Fingern zu haben vermeinen, in jeder Somnambule eine Begeistertesehen und ihren Aussagen ein oft nur allzu offenes Ohr und ein zu leichtgläubigesHerz schenken. Auch Diejenigen, welche, des Lebens Zweck in müßige Beschattungsetzend, des Menschen Pflichten vernachlässigen, des Menschen Thun für Nichtsachten und unmittelbare Hülfe in allen, wenn auch selbst verschuldeten, Bedräng-nissen von oben erwarten, sind wenigstens auf dem geraden Wege, ebenso besessenzu werden, wie es die Propheten und Wunderthäker schon sind.
Besitz, im weitem Sinne, dasjenige Verhältniß einer Person zu einerSache, vermöge dessen es ihr nicht nur physisch möglich ist, fortdauernd über die-selbe, und zwar in eigner oder fremder Person, nach Willkür zu verfügen (phy-sischer oder eigentlicher Besitz, Naturalbcsitz, Znhabung, stete,>t!„), sondern auchdie Absicht, dieselbe ausschließend zu behalten si>i>i„,»5 stelinensti), mit dem Be-wußtsein jener physischen Möglichkeit fortdauernd verbunden ist (Mentalbesitz, in-tellectueller Besitz). Auch wird oft der Gegenstand, welcher besessen wird, Besitzgenannt. Der Besitz ist aber an sich noch kein Recht zu besitzen, sondern nur einFactum, und als solches überhaupt ausschließende Verfügung über eine äußereSache, welche mit der Bemächrigung entsteht. Dadurch unterscheidet sich der Be-sitz (>„i55u,'sin) auch vom Eigenthume (stuminiun,). Das Eigenthum setzt ei» be-stehendes Rechtsverhälrniß unter Menschen voraus, welches erst im Staate voll-kommen stattfindet, in welchem Jedem ein Besitz rechtlich zuerkannt wird. UnterVoraussetzung deg Eigenthums ist der Besitz ein Recht des Eigenrhümers (j u; pos-sistensti), welches er auch, unbeschadet seines EigcnthumsrechtS, aufAndre übertra-gen kann, und welches mehre einzelne Befugnisse (sich mit Gewalt im Besitze zubehaupten, retcutlo, die besessene Sache von jedem dritten Besitzer zurückzu-federn, rei vinsticalio) umfaßt. Da aber so der Besitz ein Theil und natürlichesZeichen des Eigenthums ist, so gewäbrt er auch im Staate, er mag erworben seinwie er wolle, im streitigen und zweifelhaften Falle dem Besitzer einen Vorzug gegenJeden, der seinen Anspruch oder sein Eigenthum an der welche nicht beweisen kann,und Zener wird, bis zum Erweise des Gegentheils, für den Eigenthümer gehalten.Auch gibt überhaupt die Dauer eines Zustandes, die Gewöhnung an denselben und