843
Bestimmung des Menschen
ringen. Dieses Ziel seines Bestrebens nennt er ein Gut, weil er glaubt, durch denBesitz desselben seinen Zustand zu verbessern. Auf diese Weise begehrt er Gesund-heit, Reichthum, Schönheit, Ansehen u. s. w. Diese Güter aber sind veränder-lich und hinfällig, und obgleich sie den Zustand des Menschen eine Zeitlang ver-bessern oder zu verbessern scheinen, so kann doch ihr Genuß nicht fortdauern. DerGrund davon ist, weil sie nicht vollkommen in der Macht des Menschen stehen,und alles Bemühen, ihnen eine stete Fortdauer zu geben, vergeblich ist. DieStoiker bezeichneten sie daher als Dinge, welche als nützlich vorgezogen zu werdenverdienen. -Lie machen die äußere Bestimmung des Menschen aus, inwiefernderselbe ein Glied der Sinnenwelt ist. Bei dieser äußern Bestimmung, welche»achEpikur's System darin bestand, sich das Leben möglichst angenehm zumachen,blieb dieser Philosoph stehen. Er würde Recht gehabt haben, wenn der Menschnur ein Sinnenwesen wäre. Allein als ein moralisches Dernunftwesen bemerkt derMensch in seinem Innern höhere Neigungen einer moralischen Natur. Seine mo-ralische Natur bestimmt den Preis der Güter nicht nach der Annehmlichkeit dessinnlichen Lebens allein, sondern nach vernünftigen Besrimmungs-und Erkennt-nißgründen, in welchen eben das Vermögen besteht, das obere Begehrungsver-mögen zu lenken. Die bloße Annehmlichkeit des sinnlichen Lebens kann das mora-lische Vernunftwesen unmöglich befriedigen, denn es hängt von zu vielen Bedin-gungen ab, über welche der Mensch nicht Herr ist. Die praktische Vernunft hin-gegen stellt das Gesetz der iLittlichkeit als das höchste, nothwendige und unbe-dingte Gesetz auf, worauf sich alles Handeln beziehen muß. Es lautet: Du sollstalle deine Pflichten au « uneigennützigen Absichten, nach allen deinen Kräften er-füllen; du sollst allenthalben, so weit deine Kräfte reichen, nach Tugend streben.Sie erlaubt ihm als einem Sümenwesen den Genuß der Sinnenfreuden, jedochnur mit der Einschränkung, daß der Genuß mit Tugend und Pflicht bestehen könne.Da nun für den Menschen nichts Höheres gedacht werden kann als die tugend-hafte Pflichterfüllung, so muß auch hierin sein höchster und letzter Zweck, d. h. seineBestimmung, bestehen; nur daß darunter zugleich die intellektuelle und ästhetischeEntwickelung begriffen gedacht werden muß. Der Mensch aber ist ein endliches,eingeschränktes Wesen. Zwar hält ihm die Vernunft das Sittcngesetz und dessenstrenge uneigennützige Federung unablässig vor; allein wegen seiner Endlichkeitund weil er mit Sinnlichkeit umgeben ist, bleibt die durchgängige Reinigkeit seinesWillens und die Erreichung einer durchgängigen vollendeten Sittlichkeit für ihnnur ein Ideal. Möglich aber und darum Pflicht für ihn ist die Annäherung zudiesem Ziele, und zwar eine Annäherung ins Unendliche. Dadurch erhält seinesittliche Thätigkeit ein unbegrenztes Feld, auf welchem dieselbe unaufhörlich fort-schreite» kann. Dieses Fortschreiten heißt sittliche Veredlung. Der Mensch istzwar nicht moralisch gut geboren, sein Bestreben aber muß sein, seinen Willen nachund nach der sittlichen Güte so nahe als möglich zu bringen. Höher kann Nichtsgedacht werden, und dies kann er durch seineFreiheit bewirken. Der Besitz diesesseines ihm möglichen sittlichen Kraftgebrauchs ist moralische Stärke, ein für ihnunverlierbares Gut. So wäre denn die Frage: Wozu bin ich da? damit beantwor-tet: dich sittlich zu veredeln. Der Mensch, der außer dem obern BegehrungSvcp,mögen zugleich ein sittliches besitzt, dessen Gegenstand das größtmögliche Wohlsein,welches man Glückseligkeit nennt, ist, darf zwar nach dieser Glückseligkeit sti eben,aber nur insofern, als sie mit der Tugend und Sittlichkeit vereinbar ist. Demnachbesteht die Bestimmung des Menschen in seiner sittlichen Veredlung und dem der-selben angemessenen Grade von Glückseligkeit; und wiewol ein Mensch, welcherdiesen Grad von sittlicher Güte seines Willens erreicht hat, nicht frei ist von denUnannehmlichkeiten und Beschwerden des Lebens, die außer seiner Macht liegen,so tröstet ihn doch stets der Gedanke, seine Pflicht möglichst erfüllt zu haben.