Band 
Erster Band. A bis Bl.
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847
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Betonung Bettelwesen 847

sich in ihr mit einem mehr zarten als starken Körper, einer ausdruckvollen, dock nichtschönen Gesichrsbildung, und einer stimme, welche durch Biegsamkeit und Wohl-laut geschickt war, das Gemüth im Innersten zu bewegen und mit seltener Volkkommenheit die leisesten?lbstuftingen desGefühlS und des Gedankens zu bezeichnen.Sie gehörte unter die seltenen Erscheinungen unserer Bühne, deren Talente sich all-seitig zur Vollendung entwickelt hatten, besonders seit Iffland ihr Muster ward. ImTrauerspiel strebte sie mit Glück nach jener edeln Einfachheit, welche die Herrschaftdes Geistes über die Sinnlichkeit, der Menschheit über die Natur offenbart, ohnedaß sie dem Ausdrucke der Gefühle und Leidenschaften das Geringste vergab; siestellte wahrhaft veredelte Natur dar. Ihre Fürstin in der „Braut von Messing",Iphigenia , Maria Stuart, Phädra, Orsina u. s. w. beweisen dies zur Genüge.ImLustspiel standen ihr überall die heitern Grazien zur Seite, und mit dem schalk-haftesten Muthwillen wußte sie die Sitte gebildeter Menschheit unnachahmlich zuvereinen. Ihr höchster Triumph war das Naive. Ihr Spiel war überall vollSeele und unverkünstelter Natur, ihr feiner Takt in Auffassung alles Dessen,was zur Darstellung einer Persönlichkeit gehört, bewundernswürdig. Sie verstanddie dem Schauspieler so wichtige Kunst, sich nicht nur paffend, sondern ideal undcharakteristisch zugleich zu kleiden, so vollkommen, daß sie immer eine anziehendeErscheinung gewahrte. Ihre Declamation verdiente als Muster aufgestellt zu wer-den, denn gleich entfernt von steifem Prunk und affectirter Betonung, sowie vonfalsch verstandener Natürlichkeit und nachlässiger Behandlung der Rede, ging sieden schönen Mittelweg des Schicklichen.

Betonung, s. Accent.

Betrug. Die vorsätzliche Erweckung einer irrigen oder unrichtigen Vorstel-lung bei einem Menschen, um ihn zu einem Entschlüsse zu bestimmen, heißt einBetrug. Da der Betrogene geradezu gegen seine Bestimmung behandelt und zueinen, Mittel des Betrügers herabgewürdigt wird, so geht daraus schon von selbsthervor, daß ein Betrug unsittlich ist. Insofern der Betrug in juridischer Hinsichtdie Verletzung des Rechts auf Wahrheit ist, so versteht es sich von selbst, daß nachreinen Rechtsbegriffen für Denjenigen, der den Betrug verübt, kein Recht erwor-ben wird, obgleich die bürgerlichen Gesetze dem Betrüge nicht immer zu steuern imStande sind. Bei der Wirkung des Betrugs kommt übrigens viel daraus an, obder Betrug mit der Absicht, Andern zu schaden oder nicht, verbunden ist.

Bettel Mönche, s. Orden.

Bettelwesen. In Staaten, wo ein zweckmäßig eingerichtetes Arme n-wesen (s. d.) besteht, wird der Nothleidende selten oder nie in den traurigen Fallkommen, selbst von Thür zu Thür gehen und seine Mitbürger um Hülfe anspre,chen, d. h. betteln zu müssen. Es wird für ihn gesorgt durch Arbeit oder Unter-stützung aus den dazu bestimmten Fonds, und er ist meist allein schuld, wenn erder Sorgfalt der Behörden gar nicht oder nicht hinreichend theilhaftig wird. Hier-von kann man sich überzeugen, wenn man sich näher von diesem Gegenstände desGemeinwesens unterrichten und ungegründelen Klagen nicht einseitig Gehör gebenwill. Dem Bettler von Prosession hingegen ist an dieserEinrichtuug nichts gelegen.Zu faul zur Arbeit, gefällt er sich in dem Elende seines Zustandes, den er wol garnoch listig in grelleres Licht zu stellen weiß, um das Mitleid Andrer zu erregen undsie um ihren Beistand zu betrügen. Er zieht die tiefste LLchmach und Herabwürdi-gung, die gewöhnlich auch mir Lastern aller Art und einer gewissen Unzebundenheitverschwisterk zu sein pflegt, der Mühe vor, Etwas ehrlich und rühmlich zu erwerben.Er ist mithin ein Gegenstand für die Aufmerksamkeit der Polizei und sollte nirgendsgeduldet werden. Die Erfahrung zeigt, daß an Orten und in Gegenden, wo die ei-gentlicheBeirelei gestattet (gewissermaßen privilegirt) ist, und je mehr und öfter ge-geben wird, sich auch desto mehr die Bettler, Vagabonden, Faulenzer u. dgl. häufen,