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Erster Band. A bis Bl.
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848
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848 Bettinelli Beurtheilung

die Mitte ihrer Mitbürger mjßbrauchen und einen gefährlichen Übelstand in ter bür-.!gerlichen Gesellschaft bitten; taß im Gegentheil da, wost-iemand betteln darf, zu«lletzt jeder Verarmte einen Erwerb fintet und keine Bettler sind. Der Menschen-1freund hat daher das Armenwesen von dem Bettelwesen wohl zu unterscheiden, u. in«Idem er dem Zuge seines Herzens folgt, vorher zu untersuchen, ob s. Milde gut ange-!bracht oder ob sie nicht gar, anstatt zu nützen, schädlichwerde. (Vgl. Almosen.) 5.^

Bettinelli (Saverio), Literator, geb. zu Mantua 1718, stutirle unter jden Jesuiten daselbst und zu Bologna , trat 1736 in das Noviciat dieses Ordens,"und lehrte von 1739 — 44 die schönen Wissenschaften zu BreScia . Schon hiermachte er sich durch einige für Schulübungen abgefaßte Poesien bekannt. In Bo- >logna, wo erTheologie studirte, fuhr er fort, fein dichterisches Talent auszubilden,und schrieb für das Theater des Collegiums seine Tragödie „Ionathan". 1757ward ihm die Direction des adel. Collegiums zu Parma anvertraut; er leitete hierbesonders die historischen und poetischen Studien und die theatralischen Übungen.Acht Jahre verweilte er daselbst, während welcher er jedoch mehre Städte Italiens besuchte. Hierauf machte er längere Reisen durch Deutschland und Frankreich , undward überall mit den geistreichsten Männern bekannt. Endlich kehrte er nach Ve-rona zurück und verblieb daselbst bis 1767, beschäftigte sich mit Predigen und Un-terricht und bekehrte, wie Pintemonte in s. „I'ousie o-iinzu-stii" sagt, die Jugendin der Kirche zu Gott und in seinem Hause zum guten Geschmack. Nach der Auf-hebung der Jesuiten , 1773, kehrte er in sein Vaterland zurück, wo er seine literari-schen Arbeiten mit erneutem Eifer wieder vornahm. Er gab mehre «Schriften heraus,unter denen verschiedene waren, durch die er auch die Gunst der Frauen sich zu er-werben suchte, namentlich s. „Briefwechsel zwischen zwei Frauen", s. „Briefe an Les-bia über die Epigramme", und endlich s. „Vierundzwanzig Gespräche über die Liebe".1799 begann er eine vollständige AuSg. seiner Werke (Venedig 1801,12Bde., 12.).Noch als ein Greis von 90 I. behielt er die Fröhlichkeit und Heiterkeit seines Gei-stes und starb endlich 1808 mit der Fassung eines Philosophen und den Empfin-dungen eines religiösen Mannes. Außer seinen bereits erwähnten Werken führenwir noch an die auch in Deutschland bekannte Abhandlung „Del entbudiusinnclelle belle a, ti", „liir»! chineiilo nensti stiickj, nelle iii'li e ne' cnzlnmi «Inpoil niille" (3 Bde.), ein oberflächliches Werk, dem es jedoch nicht an neuen und rich-tigen Ansichten fehlt. Die „betterv tlieei üi Vii osill» .ig)i Arerxll" (1 Bd.) mach-ten dagegen das meiste Aufsehen. Die darin ausgesprochenen Ansichten über die bei-den großen Lichter am poetischen Himmel Italiens, besonders über Dante , ver-wickelten ihn in viele Streitigkeiten. Seine „Loesiv" (3 Bde.) enthalten 7 poe-ineiil, 16 Briefe in Versen, Sonette, Canzonen u.s. w. Ohne sich darin als großenDichter zu zeigen, ist er immer zierlich und geistreich. Voran geht eine Abhandlungüber die ital.Poesie. »L. „Vita OeU Abbaie 8.-» . llotliiielll", vom Ritter Gianft.Galeone Napione (Turin 1819).

Bettung, in Festungen und Verschanzungen, die aus Balken, Bohlen,oder im Nothfall aus Bretern bestehenden Unterlagen für das Geschütz, damit sel-biges die für die Richtigkeit nothwendige feste und gleiche Stellung behalte. Oftnennt man auch Lager, worauf andre Dinge gelegt werden, Bettung, z. B. imWasserbaue die Grundlage einer-Lchleuse u. s. w.

Beurtheilung überhaupt ist die Bestimmung der Wahrheit und desWerthe? oder Unwerkhes einer Sache nach Gründen. Die Urtheilskraft, insofernsie nicht bloß Begriffe formell verbindet oder trennt, sondern da? Wahre und Un-wahre, Gute und Böse, Nützliche oder Schädliche :c. eine? Gegenstandes erkenntund durch Urtheile bestimmt, wird Beurtheilungskraft genannt. Die Beurtheilungfodert daher Einsicht in den Gegenstand und oft mancherlei Kenntnisse, sowie dieFertigkeit im Urtheilen überhaupt. — Im Naturrechte rechnen Einige das Recht