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Erster Band. A bis Bl.
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849
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Beutel

BevölkerungSpvlitik d4L

der Beurtheilung unter die Majestätsrechte. Da ist e- nämlich das Recht, übereinen einzelnen Fall zu bestimmen, ob er in dem Gesetze bestimmt sei oder nicht.Dieses Recht, sagen ste, ist nicht in der richterlichen Gewalt begriffen, denn dieseist nur das Recht, einen bestimmten Fall zu beurtheilen.

Deute l ist bei den Türken die Summe von 500 Löwenthalern oder 250Laubkhalern, und wird darum so genannt, weil alles Gold und Silber, das inden Schatz des Serails kommt, in ledenre Beutel gethan wird;

Bevölkerung ist die in einem Lande wohnende Menschenzahl in Vergleichmit dem Flächenraume, den sie bewohnt. Sie dient zum Maßstabe der Starkeeines Volks, die von der vereinten Kraft desselben abhängt. Eine Vereinigung derKräfte der Einzelnen ist aber nur durch ein so dichtes Beisammenleben der Men-schen möglich, daß die Kräfte des einen durch die Verbindung mit den Kräften derübrigen vergrößert werden. Denn wenn die Kräfte Mehrer eine zusammengesetzteoder große Wirkung hervorbringen sollen, müssen sie vereint oder concentrirt wir-ken. Die Stärke eines Reiches wird daher nicht sowol nach dem Umfange feinesFlächenraumS, als nach dem Maße der Bevölkerung desselben gemessen, und einReich, welches auf 10,000 sIN. dieselbe Volksmenge unter sonst gleichenUmständen enthält als ein andres von 20,000 d)M., kann viel stärker sein alsdas letztere. Die Bevölkerung eines Landes hängt lhc.rS von der natürlichen Lage undBeschaffenheit desselben, theils u. fast am meisten von der Cultur und der Industrieder in dem Lande lebenden Menschen, theils von der Vollkommenheit der Organisationdes StaatS, theils endlich von den mit demselben in Verbindung stehenden Völkernab; denn die Bevölkerung eines Landes kann nicht stärker sein, als es die in demsel-ben zu gewinnenden oder sonst herbeizuschaffenden Lebensmittel zulassen. Gibt dieNatur dem einen Lande mehr Lebensmittel als dem andern, so ist jenes einer größernBevölkerung fähig. Indeß ist Das, was die Natur für das Leben thut, bei weitemnicht so viel, als was eine gute -Ltaatsverfassung, die Kunst und Industrie vermö-ge», wenn sie sich mit der Natur verbinden/ Denn die Industrie kann auch einerkargen und unfruchtbaren Natur weit mehr Nahrungsmittel abgewinnen, als dieallerfruchtbarste Natur, sich selbst überlassen, erzeugt. Deßhalb findet man da diestärkste Bevölkerung, wo die Cultur und Industrie der Menschen den höcbstenGradder Vollkommenheit erreicht hat. Europa ist der bevölkertste Erdthcil, obgleich Asien und Afrika viel mehr Gaben von der Natur empfangen haben. Nur wenn sich Fleißund Industrie zu der fruchtbaren Natur gesellen, und wenn die erster» in einem sol-chen Lande sich frei und ungehindert bewegen können, hilft die Natur die Bevöl-kerung vergrößern. Vgl. „Üb. die Bevölkerung der Erde" (Berlin 1828).

Bevölkerungspolitik. Man nahm ^n der Politik an, ein Land könnenie zu sehr bevölkert werden, weil man glaubte, daß mit der Vermehrung der Men-schenzahl sich auch die Mittel und Wege ihres Unterhalts vermehrten. Die Indu-strie fände nämlich so viel Mittel, theils der Erde immer mehr Nahrungsmittel ab-zugewinnen, theils aus fremden Ländern so viel herbeizuziehen, daß die starke Be-völkerung eines Landes niemals ein Grund sein könne, wodurch ein Volk in Man-gel und Elend gerathe, wenn nur dasselbe aus producirenden Arbeitern bestehe.Daher erhoben Einige die Bevölkerung selbst zum obersten Grundsätze der EtaatS-weisheit und empfahlen alle Maßregeln, wodurch die Vermehrung der Bevölkerungbefördert wurde. Die Industrie erzeuge, wenn man ihr nur kein ' .nderniß inden Weg lege, schon von selbst die nöthigen Bedarfmittel. Dieses System glaubtedaher auch noch künstliche Triebfedern zur Vermehrung der Bevölkerung in Thätig-keit setzen zu müssen. Insbesondere sah man darauf, daß alle Zeugungen in derEhe geschähen, damit die Erzeugten zugleich ihre Dersorger bei sich hätten; dahersuchte man wenigstens die Ehen durch allerlei künstliche Mittel zu vermehren. Sohatten die Römer eine Menge Gesetze, wodurch sie zur Ehe aufmunter-Conversarions-Lericon. Bd. I. 54