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Erster Band. A bis Bl.
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Billington

trägt die berichtigte Dill wieder zur Abstimmung über das Ganze vor. Wird siedurch die Mehrheit angenommen, so wird sie mit sehr großer Schrift aufPergamentgeschrieben (eiiginsseü) und nun zum dritten Mal verlese». (Wird hier noch einZusatz gemacht, so wird er auf einem besondern Stücke Pergament angeheftet, wel-ches linier genannt wird.) Alsdann wird sie dem andern Hause zugebracht, wodasselbe Verfahren (mit Ausnahme des Ingroffirens) noch einmal durchgemachtwird. Wird sie hier verworfen, so bleibt die Bill stillschweigend liegen; werden aberZusätze und Veränderungen beschlossen, so werden sie dem ander» Hause mitgetheilt,und nöthigenfalls Conferenzen zwischen deputirten Mitgliedern beider Häuser ver-anstaltet. Vereinigen sich die beiden Häuser nicht, so bleibt die ganze Sache ohneErfolg; die Dill ist durchgefallen (<!ro,>pe<I). Die königl. Genehmigung wird ent-weder vorn Könige in Person gegeben, wobei er im Oberhause erscheint, das Un-terhaus an dieSchranken gerufen wird, und nun die Überschriften der Dills mit derAntwort des Königs in den alten normannisch-französischen Formeln durch denSecretair abgelesen werden. Z. D. bei einer Bill, die öffentliche Angelegenheitenbetrifft (pubiin Inli), lauter die Bestätigung: I.vK»> leveni; bei einer in Privat-sachen (privule In!!): 8c>it lilit onnliie >1 est llesire; bei einer Dill, die Bewilli-gung von Steuern und Taxen oder Anleihen enthält (inunsv !>i!I): I.vK»! reiner-em -en ieivuux sujet;, ,'ieeepie leur 1« imvulence cl .nissi !e vent. Die höf-liche Formel der Verweigerung ist: l.e licn .-.'.ivisern. In Gnadensachen, welchevon der Krone ausgehen (z. D. Amnestien, Begnadigungen u. s. w.), antwortetdas Parlament durch den ParlamentSsecretair: l.es I'iel.iis, 8ci^„enrs et e»m-INVNS, cn cv j-re«e,,t jxirüuinent .I8iei»1>le5, Nil Iioni (Ic tn»8 Vor aulro8 5ub-jeatg, reniereieiit tre; Iiuinblemeiit Volre äli,je5te et prient ä Die», Vnnzilonner e» .<>anie !i»,i»e vio ,-t loiirt»,-. — Oder der König ertheilt die Resolutio-nen schriftlich unter dem großen Staarssiegel, welches unter Heinrich VIII. bei derStrafbill gegen die Königin Kakharine (Howard, enthauptet 1542) zum erstenMal geschah, da der König eine solche Zustimmung nicht persönlich geben mochte.Das Recht der Verweigerunq übte die Königin Elisabeth sehr häufig. Sie ver-warf einst 48 Dills in einer Session. Die Könige aus dem Hause Hanover habenes nie ausgeübt, denn der letzte Fall desselben ist vom I. 1692 von Wilhelm III. Die Regierung sucht ihren Zweck durch die Mehrheit in einem oder dem andernHause zu erreichen. 37.

Billington (Mistreß), eine der ersten Sängerinnen Londons . Als Toch-ter eines umherziehenden deutschen Musikus, Weichsel , übte sie ihr musikalischesTalent schon früh; in ihrem 7. Z. spielte sie ein Concert auf deni Pianoforke imHaymarkettheater, und im 11. trug sie eins von ihrer eigne» Composition vor.Ihr erster, redlich denkender, aber schwacher Mann, Billington, Mitglied desOrchesters vom Drurylanetheater, führte sie nach Irland , um sie zur Sängerin zubilden. Eie war jung, schön, und bald fröhnte sie in dem üppigen Dublin ihremHange zu Ausschweifungen auf die ärgerlichste Weise. 1786 trat sie im Covent-gardentheater zu London auf, ohne großen Eindruck zu machen, weil sie die Kunstzu sehr vernachlässigt hatte. Sie ging deßhalb nach Panü und nahm 1787 Un-terricht bei Sacchini. Ihr nachheriges erstes Gelingen zu London verdankte siediesen ital. Lehrstunden. 1794 reiste sie zu ihrer Vervollkommnung nach Italien ,Jetzt waren ikre Fortschritte schnell, ihre persönlichen Reize waren schon ausgebil-det^ und an Ausgelassenheit blieb ihr Nicht? mehr zu lernen übrig. Ihr beküm-merter Gatte starb zu Neapel , wie damals behauptet, aber wenigstens nicht be-wiesen ward, an Gift, und die junge Witwe heirathete bald daraus einen Lyoner,Namens Flonssent, und ließ sich ün Venetianischen nieder. 1801 erschien sie wiederin London . Damals war sie auf dem Gipfel ihrer Kunst und ihrer Künste. InAllem, was Aug ünd Ohr fesseln kann, ein außerordentliches Wesen; in vollen-