Buliinie
Dullion
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dieses militairisch wichtigen Landes sind Silistria und Ruscsuk; Darna (s. d.),Sehumla (s. d.) und Burgas ; Widdin und Nikopoli. — Die Dergwciden undFlußwiesen dieser fruchtbaren Provinz geben einen reichen Ertrag, der meistens aus-,geführt wird. Andre Ausfuhrartikel sind Getreide, Wein, Eisen und die in den Ver-bergen gewonnenen Erze, Holz, Honig und Wachs, Fische, Wild und die Federkieleder Adler, womit der bulgarische Bogenschütze seine Pfeile beflügelt.
B u l i m i e, Heißhunger. Die davon befallenen Personen quält einunersättlicher Hunger; so viel sie auch Speise zu sich nehmen, so habe» sie doch niedas Gefühl der Sättigung, und wenn ihr Magen überfüllt ist, sieht man sie inDhnmacht fallen und sich des Genossenen, halbverdaut, unter heftigen Schmerzenentledigen. Gewöhnlich erscheint diese Krankheit im Gefolge andrer. Sie kommtvor während gewisser inrermittirender Fieber, bei mehren Eingeweidekrankheiten,besonders solchen, die durch den Bandwurm erzeugt werden; auch ist sie sehr ge-wöhnlich nach hitzigen Krankheiten, welche die Kräfte des Kranken erschöpft haben,und entsteht alsdann aus dem Bedürfniß aller Körpertheile, die verlorenen Kr äftewieder zu ersetzen. Zn gewissen Fällen aber scheint das außerordentliche Verlangennach Speise von einer besondern Beschaffenheit des Magens herzurühren, der nriteiner großen Schnelligkeit verdaut. Dergleichen bemerkt man bei manchen Frauenwährend ihrer Schwangerschaft, bei jungen Leuten, die Viel LeibeSbcwegung haben,bei Personen, die gewürzhafre und erhitzende Nahrungsmittel zu sich nehmen. Als-dann ist die Bulnnie nicht als Krankheit zu betrachten, sondern nur eine erhöheteEßlust. Als Krankheit ist sie furchtbar wegen ihrer Folgen: Magerkeit, Brust-siebcr, Schwindsucht, Verstopfung, Wassersucht.
Bull (John), s. Zohn Bull.
Dulle, Urkunde, Verordnung oder Decret des Papstes in Glaubens - undKirchensachcn, auf Pergament geschrieben und mit einem bleiernen Siegel ver-sehen; ursprünglich das Liege! selbst. Gemeiniglich werden die päpstlichen Bullennach ihrem Anfange benannt, z. B. die Bulle: In c<» <ln,nini; (.»,» i„i<>r;I-nig'e'inUui: K-iuuixlen tu rc. Die Sammlungen der Bullen heißen Bulla-rien. — Die goldene Bulle heißt von dem in goldener Kapsel angehängtenSiegel vorzugsweise dasjenige Grundgesetz des deutschen Reichs, das KaiserKarl IV. 1358 auf 2 nach einander gehaltenen Reichstagen zu Nürnberg und zuMetz am 25. Dec. mit Zuthun der Kurfürsten und zum Theil mit Zuziehung desganzen Reichs errichtete. Jeder Kurfürst und die Stadt Frankfurt erhielten da-mals DriginalauSfertigungcn davon. Der Hauptzweck der goldenen Bulle war,die Kaiscrwahl, und was damit in Verbindung stand, auf möglichst sichere Bestim-mungen zu setzen; auch war diese Absicht im Ganzen erreicht worden, denn die Vor-schriften der goldenen Bulle halten sich größtcnrheils, bis auf die neuesten Verände-rungen in Europa , erhalten. Außerdem wollte man dem Unwesen des FaustrechtSEinhalt thun, womit man jedoch damals noch nicht zu Stande kam.
Bullion, eigentlich: Golderz; gegenwärtig, nach einem in England an-genommenen Sprachgebrauch, alles ungeprägte Gold und Silber in Stangenoder Barren. Dieses Wort hat seit dem Anfange des laufenden Jahrh, eineauch für das Ausland erhebliche Bedeutung gewonnen, als es sich nämlich umdie große Frage handelte: ob der gelegentliche Mangel der Waare des Bullion,lind die daraus herrührende Erschwerung aller Verbindungen niit dem Auslande,hinreiche, auf die Herabwürdigung eines in allen übrigen Rücksichten zuverlässigenund gültigen NationalgeldeS, wie es die Noten der londner Bank für Englandgeworden waren, zu schließen? Don 1888 —10 nämlich war der Preis einer Unzedieses Barrengoldes, wofür die britische Münze 3 Pf. 17 Sh. 10V P. bezahlt,und aus welchem sie nach diesem Verhältnisse Guincen zu 21 Sh. ohne allenSchlagschatz prägt, auf dem Markte bis zu 4 Pf. und 8, 10, auch 12 Sh.
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