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6aoket (seltnes 6«)
Farbe in gelbe und zuletzt in rbthliche; unter dieser obern Fruchtrinde hat sie einedicke grlbe und im Innersten eine weiße zarte. In solcher liegen b Reihen Cacav-bohnen, jede zu 6—8 Dohnen, von Mantelgröße, nur daß sie dicker sind; einfaseriges Fleisch verbindet die einzelnen Dohnen mit einander; jede Bohne hat eineharte, braune, glänzende Wchale und einen leicht zerreibliche» violetten Kern. DieFrucht ist saftig, hat einen angenehmen, säuerlichen, erfrischenden Geschmack; bitterist dagegen der ölreiche Kei n. Die Amerikaner lehrten den Spaniern die Ehoco-ladebereitung aus Eacao, Zucker, Vanille oder per'uvianischem Balsam. Die In-,dianer benutzen noch jetzt die Schale zu Gefäßen, die Blätter zum Korbgeflechteoder zum Decken der Häuser. —Die Cacaobutrer ist das seifige ausgepreßte-Ül der Cacaobohnen. Man gewinnt diese Dohnen vom 'cklwvbioma llucao oderHieolnonn» bioolor.
6 a o I> e t (l.etkrrü <le). geheime Verhaftsbefehle, vermöge welcher von denehemal. Königen von Frankreich und ihren Ministern Jedermann nach Beliebeneingekerkert oder an einen gewissen Ort verwiesen werden konnte, ohne eine Ursachedavon anzugeben. Die erste Anwendung derselben schreibt man dem unter demMinisterium des Kardinals Richelieu so berüchtigten Capuciner, Pater Joseph, zu.Man hat jedoch sehr Unrecht, diese ehemals in Frankreich gewöhnliche Form königl.Befehle im Allgemeinen geheime Verhaftsbefehle zu nennen. Dies war nurzu einem kleinen Theile ihre Bestimmung. Alle Ausfertigungen aus der königl.Staatskanzlei ergingen nämlich entweder offen, als 1.,-ttres palcite.«-, oder ver-schlossen, als I.cttro-j ol<>5>-,e oder ounliet. Jene wurden immer auf Pergamentgeschrieben, der Name des Königs von einem TtaakSininister unterschrieben, vomMinister contrasignirt, nicht zusammengefaltet, sondern nur am untern Rande um-gebogen und mit dem großen SiaatSsiegel b>druckt. Sie fingen mit den Wortenan: „ck tonn pröük-nz ttt ä venir 8.U»I!" tlnd endigten mit dem viel besprochenen„<7->r tel c-.tt untre pbnxli", welches Nichts als das deutsche: „Daran geschiehtunsere ernstliche Meinung u. unser Wille!" ist. In dieser Form wurden alleEdicte,Verordnungen, Gnadeubriefe, Privilegien:c. ausgefertigt, aber alle mußten, umihre Wirkung zu haben, vorerst von dem Parlament, in dessen Sprengel sie gehör-ten, einregistrirt sein. (Das Parlament hemmte daher oft durch Vorstellungendie Wirkung dieser offenen Briese.) Diese, die I.< U,e« ein.?,-», wurden dagegenauf Papier geschrieben, theils im Namen des Königs, welcher dabei in der erstenPerson sprach und mit der Formel schloß: „8nr o- je ,»ie Dien. gn'U von, :>it<I->»S 8!iini<- el ckivine o-ir<la". und mit seinem Namen unterzeichnet, theils inAuftrag des Königs mit den Anfangswotten: „I1>- p--r te Iboi- >> «5-. o,-tonne»"etc.. und von einem Minister unterschrieben. Sie wurden dann mit dem kleinenkönigl. Siegel zugesiegelt, sodaß der Inhalt von Außen nicht zu sehen war. DerGebrauch dieser veiffchlossenen Briefe war sehr viel weiter als auf bloße Verhaftun-gen ausgedehnt. Alle Befehle an Behörden und Individuen (z. B. gutachtlich zuberichten, sich an bestimnrte Orte zu begeben, Verweisungen aus der Residenz oderaus dem Lande) ergingen in dieser Form. Verhaftungsbefehle mußten oft in der-selben gegeben werden, weil die Genchte, und besonders die Polizei, sonst in dringen-den Fällen nicht hätten wirken können. Dem Polizeidirector (I.ieutenani c,öiei»Icle t-> Polio) von Paris wurden immer eine große Zahl im voraus zugestellt, umsie nach Bedürfen auszufüllen. Ohne sie hätte er gar kein Recht gehabt, verdäch-tige Menschen in Verhaft nehmen zu lassen. Häufig war auch die Verhaftungeine königl. Gnade, indem sie den Verhafteten dem strengern Verfahren der Gerichteentzog. Eine Vertheidigung derselben gegen die bekannten Schriften Linguet'g(„dicmoii-, sur I» La.ttitte". Lond. 1783) und Mirabeau's („ 0<5 t-'lire; ,1«caoliet et -lc-i PII 80 N 5 ck'et-it". 1782) hat Pfeffer in Schlözer's „Staatsanzcirgen" unternommen, aber mit aller seiner Gründlichkeit doch nicht den Dorwurf