Band 
Zweiter Band. Bo bis C.
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Cassini (Familie) 4Ä9

den es noch führt. Es bestand nach der Organisation von 1800 aus 48 Mitglie.dern, welche auf Vorschlag der Tonfuln vom Senate ernannt wurden und ihrePräsidenten selbst aus ihrer Mitte erwählten. Später wurde die Ernennung derPräsidenten dem Kaiser überlassen. In der 61,arte oonsitutionnelle von 1814 istauch das Recht, die Räthe zu ernennen, dem Könige beigelegt, sie können abernicht wieder entlassen werden. Der Iustizminister (6-irlle cle, scenux) hat dasRecht, den Vorsitz zu führen, wenn das Tribunal die ihm zustehende Censur undDisciplinargewalt über die königl. Hofgerichte (6our5 rav.iler) ausübt, außerdemhat es einen Obcrpräsidenten (preniier pr«-r.) und 3 Sectionspräsidenten. DasGericht spricht nie in der Hauptsache, sondern nur über die Competenz der Gerichte,die Regreßklagen gegen dieselben und über die Nichtigkeitsgesuche der Parteien inCivil-und Criminalsachen, und verweist die Sache, wenn ein Erkenntniß wegenVerletzung der Form oder klarer RechtSsahe bei der Entscheidung derSache cassirtwird, an ein andres Gericht. Es theilt sich zu diesem Ende in drei Sectioncn,die 8t-<!tlon llei reducier, welche über die Zulässigkeit der Gesuche in Civilsachenentscheidet, die 8kuliun cle o»»5.itioi, nivile und die 8eot. üv c.itt.ition cri»>>-nelle. Wird, nachdem ein Erkenntniß cassirt worden ist, von dem zweiten Ge-richt in derselben Sache wieder ebenso gesprochen und zum zweiten Mal Caffationnachgesucht, so muß das CaffationSgericht entweder authentische Interpretationdes Gesetzes von der Regierung erbitten, oder wenigstens müssen alle drei Seckio-nen zusammentreten, um die Cassation wiederholt auszusprechen; und wenn dasdritte Erkenntniß wieder ebenso ausfällt, so macht ein abermaliges CassationSge-such die authentische Interpretation schlechthin nothwendig. Die Erkenntnisse desCassationshofes werden nicht nur in die Bücher der Gerichte eingetragen, deren Ur»theile cassirt sind, sondern auch durch ein amtliches Bulletin bekanntgemacht unddadurch die Zusammenstimmung und Gleichförmigkeit in der Entwickelung derRechtswissenschaft erhalten, ohne welche die Praxis nur ein willkürliches Schwan-ken zwischen mannigfaltiger Theorie, nicht aber eine wahre Fortbildung der Wissen-schaft und '->>. setzgebung gewähren kann. Don seiner Errichtung an hat das Cassa-tionstribunal die Achtung und das Vertrauen Frankreichs genossen und zähltmehre der ausgezeichnetsten Rechtsgelehrten unter seinen Mitgliedern, wie den Prä-sidenten Henrion de Pansey, die Räthe Chabot, Merlin und Carnot. — Für diekönigl. preuß. Rheinprovinz (die Regierungsbezirke von Kleve, Düssel-dorf, Koblenz, Aachen, Trier und Köln ) wurde durch die Verordnung vom 21. Juni1819 ein Revisions- und Cassationöhof zu Berlin (bestehend aus einem Prä-sidenten und 16 Räthen, worunter Pros. von Savigny) errichtet, welcher das (denfranz. Hofgerichten gleichstehende) Appcllationsgericht zu Düsseldorf (aus 1 Prä-sidenten. 26 Räthen und 6 Assessoren bestehend), und in dem Bezirk dieses letztemdie sechs Landgerichte isranzös. Tribunale erster Instanz) unter sich hat. — InEngland gehen die Restitutionen und Nichtigkeitsklagen (,vr>t ol'vno,) voneinem der drei Obergerichte in den meisten Füllen an die beiden andern (von 6c>n,-nion pless an die Xiii^s-benoli; von 6xc>ieg»ei an das Gericht der Lxdiecsiier-clmmber, bestehend aus dem Großkanzler, dem Lordschatzmeister und den Rich-tern derKi»^»-I>e»ol, und 6c»i>m»n pleui; von der Ki»°s-l>e»d> in Schuld-undeinigen andern Sachen an die Lxclieguer-cli.imber, bestehend aus den Richternder Lammon ple.is und Lxdieguer) und in letzter Instanz immer an das Hausder Lords als obersten Nationalgerichtshof. 37.

Tassini. Diese in der Geschichte der Astronomie und Geographie berühmteFamilie hat drei Generationen hindurch sich die größten Verdienste durch wissen-schaftliche Leistungen erworben. I) Giovanni Domenico , geb. d. 8. Juli1625 zu Perinaldo bei Nizza, studirte zu Gsnua bei den Jesuiten . Der Zufallleitete seine Neigung auf dir Astronomie. Er machte so schnelle Fortschritte, daß

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