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Zweiter Band. Bo bis C.
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Cölibat (.kath.)

Antrag an die badische Ständeversammlung (von 11. Duttlinger, Karlsruhe , den9. Mai 1828, mit 23 Unterschriften) blieb ebenfalls ohne Erfolg.— S. II. I. A.Theiner's (Pros. der Theol. bei der kath. Facult. zu Breslau ) und ?lugustin Thei-ner's Werk: „Die Einführung der erzwungenen Ehelosigkeit bei den chriftl. Geist-lichen und ihre Folgen" (Altenburg 1828, 2 Bde.).

Cölibat. Eine der erhabenen Ideen der katholischen Kirche ist ihre Vereh-rung der jungfräulichen Keuschheit. Durch diese Idee der Keuschheit trat das Chri-stenthum in den schneidendsten Gegensatz mit den sinnlichen Religionen des Heiden-tums. Wenn die Heiden ihre Götter zu den Menschen herabzogen, so verwieg da-gegen das Christenthum die Menschen »ach oben, idealisirte die Menschennatur.Paulus (1. Cor., 7) empfiehlt die jungfräuliche Keuschheit, ohne darum den Ehe-stand zu verachten. Es ist noch jetzt die Lehre der katholischen Kirche , daß die ehe-liche Keuschheit lobenSwerth, daß aber die jungfräuliche Keuschheit höher sei. Sieist gleichsam ein Opfer der Freuden des Lebens, was aus reiner Gesinnung demUrreinen gebracht wird; sie ist ein freiwilliger Sieg der moralischen Natur über diephysische.— Bei der hohen Idee, die man von der jungfräulichen Keuschheit hatte,kann eg nicht Wunder nehmen, daß man diese vorzüglich in den Priestern, die dashohe Geheimniß der Eucharistia pflegen, verwirklicht zu sehen wünschte. Von Zeitder Apostel an wurde es zur kirchlichen Gewohnheit, daß die Bischöfe, Priester undDiakonen von ihrer Weihung an den Freuden der Geschlechtsliebe entsagten, sichganz der Sorge ihres Amtes widmend. Nur darüber war man nicht einverstanden,ob bloß die Heirath der Geistlichen zu untersagen, oder auch den vor der Weihe schonVerheiratheten der Genuß der Weiber zu versagen sei. Auf dem allgemeinen Conci-lium von Nicäa trugen mehre Bischöfe darauf an, daß die Bischöfe, Priester undDiakonen, welche die heiligen Weihen erhalten, sich ihrer bisherigen Weiber zuenthalten durch ein ausdrückliches Kirchengesetz angewiesen würden. Aber Paph-nutiug, Bischof von Oberthebais, machte darauf aufmerksam, daß der Beischlafmit der gesetzlichen Ehefrau auch Keuschheit sei. Genug sei es, sagte er- daß nachder uralten Kirchenüberlieferung Die, welche geistlich geworden, von da an nichtheirathen können, keineswegs dürfe aber Der, so vor der Weihe geheirathet, vonseiner gesetzlichen Frau getrennt werden. Da nun einmal angenommen war, daßei» Geistlicher nicht heirathen dürfe, so kam man bald fast allenthalben dahin, daßkein Verheirakheter geweiht wurde. Auf diese Weise ward die Gleichheit herbeige-führt. Für die Bischöfe war es bald ganz außer Streit. Als sich vollends das In-stitut der Mönche ausbildete, und diese, ob ihres Gelübdes der ewigen Keuschheit,für ehrwürdig gehalten wurden, zwang die öffentliche Meinung die Geistlichen, nichtminder ehrwürdig zu werden, durch unbedingte Beobachtung des Cölibats. Derheilige EpiphaniuS versichert, daß durch die Kirchengesetze den Geistlichen der Cöli-bat geboten sei, und daß, wo dagegen gehandelt werke, dieses ein Verderbniß derKirche sei. Das Parkicularconcilium Elibertinum befahl allen Bischöfen, Pr<"«bv-tern, Diakonen und Subdiakonen, sich ihrer Weiber zu enthalten, bei Strafe derAusstoßung aus dem geistlichen Stande. Am festesten hielt man auf das Gebotdes Cölibats in der abendländischen Kirche. Papst Siricius verbot am Ende des4. Jahrh, allen Geistlichen Ehe und Ehegenuß. Zugleich wurde den Mönchen diekHeihe ertheilt; darin lag auch eine indirecte Nöthigung für die Weltgeistlichkeit-den Cölibat zu halten. Mehre Päpste und Particularconcilien wiederholten jeneVorschrift. Kaiser Iustinian erklärte alle Kinder der Geistlichen für unrechtmäßigund jeder Erbfolge und Erbschaft unfähig. Das Concilium zu Tours verordnete566 wider verheirathete Mönche und Nonnen, daß man sie öffentlich in den Bannwerfen und ihre Ehe förmlich trennen solle; Weltpriestern, Diakonen und Sub-diakonen, welche man bei ihren Weibern betraf, wurden die geistlichen Verrichtun-gen auf ein Jahr untersagt. In Spanien trug man den Bischöfen auf, ihren un-