Colonialhandet 778
seine »»großmüthigen Grundsätze sich sehr zu seinem Nachtheile von dem in Europa befolgten unterschied. So suchten schon die Portugiesen und Spanier alle andreeuropäische Nationen von der Schifffahrt der Meere, an denen ihre Colonien gele-gen waren, auszuschließen und durch die gewaltsamsten Mittel diese Anmaßung zubehaupten. Allein weder Spanien noch Portugal vermochten auf die Dauersolche übertriebene Ansprüche durchzusehen, gegen welche sich vorzüglich Englandund Holland schon früh erklärten. Jedoch kaum waren beide in den Besitz desColonialbandels gekommen, als auch sie zwar nicht dieselben, aber nicht viel edlereGrundsätze aufstellten. Ward gleich im Allgemeinen der Grundsatz anerkannt,daß die indischen Meere nicht Einer Macht ausschließlich angehörten, so sichten da-gegen die neuen Besitzer nicht nur durch Verträge sich die ausschließliche Herrschaftüber einzelne beträchtliche Theile derselben von andern Staaten zusichern zu lassen,sondern auch durch Gewaltthätigkeitei', und Bedrückungen aller Art, selbst mitten imFrieden, ihre Nebenbuhler von jenen Meeren zu verscheuchen. Allgemein aberward der Grundsatz angenommen, daß jede fremde europäische Nation von demHandel niit den Colonien der andern ausgeschlossen blieb, ja nicht selten war silbstdas Anlanden und Besuchen der Häfen den Fremden durchaus verboten. Erst1822 hat Großbritannien die Freiheit des Colonialhandelö ausgesprochen, und dieNiederlande scheinen diesem Beispiele folgen zu wolle». Der Colonialhandel zerfälltdaher in 3 Hauptabkheilungcn: den Zwischenhandel niit den verschiedenen Län-dern jener fernen Gegenden, den Zwischenhandel zwischen Europa und den Colo-nien, und den Handel mit Colonialwaaren in Europa selbst. Den Zwischenhandelin jenen fernen Gegenden, wo die Calvinen gelegen sind, der vor der Ankunft derPortugiesen in Ostindien sich beinahe ausschließlich in den Händen der Araber oderMauren befand, suchten die Europäer schon früh an sich zu reißen; jedoch glückteihnen dies nicht so vollkommen, daß nicht noch einige andre Nationen, in späternZeiten vorzüglich die Chinesen und die Hindus selbst, daran einen beträchtlichen An«theil behalten hätten. Ebenso wenig vermochte der Handel mit Colonialwaaren inEuropa ausschließlich das Eigenthum Einer Nation zu verbleiben, wiewol natürlichdiejenige, welche die Waaren aus der ersten Hand geholt, darin manche Vortheilevor andern voraus hatte, die dieselben von ihr zu kaufen gezwungen waren. MitAusnahme der Spanier und Portugiesen, deren Handel in Europa bis auf die neue-sten Zeiten größtentheils nur ein Paffivhandel blieb, suchten alle übrige Nationenden Handel mit den Erzeugnissen ihrer Colonien auch in Europa so viel als möglichfür sich zu einem Activhandel zu mache». Vorzüglich war und blieb es jedoch derZwischenhandel zwischen Europa und den Colonien, den jede Nation ausschließlichmit strenger Entfernung aller Fremden sich vorbehielt. Es war dies die allgemeineSitte in Friedenszeiten, und auch in Kriegszeiten ward sie beibehalten, so lange esnoch keinen übermächtigen Seestaat in Europa gab, d. h. bis zu Ansang des sieben-jährigen Krieges. Damals aber erhielt die englische Seemacht ein so großes Über-gewicht, daß in dem zwischen England und Frankreich geführten Kriege die franz.Flagge es nicht wagte, den Handel mit ihren Colonien weiter zu betreiben. Jetztfingen die Franzosen an, ein von ihnen und den übrigen minder mächtige» Tolouiak-staaien in den folgenden Kriegen mit England gewöhnlich wiederholtes Verfahrenzu üben, nämlich den Handel mit ihren Colonien zu einem freien Handel für allebefreundete und neutrale Staaten zu erklären. Aus diese Weise sicherten sie nichtnur ihre Colonien, die zum Theil der Zufuhr nicht entbehren konnten, sondern sieretteten so wenigstens einen Theil des Gewinnes des Colonialhandels, indem dieNeutralen größtentheils nur als Commissionnaire den Handel zwischen dem Mut-terlande und den Colonien fortführten, und ersteres nur die Fracht für die hin- undhergeschickten Waaren verlor. Da aber England, welches bekanntlich i» neuernZeiten sich in der Regel immer geweigert hat, den Grundsatz: „Frei Schiff, frei