774 Colonialhandel
Gut!" anzuerkennen, diesen Hantel störte, so fingen die Neutralen an, die Waa-ren der Tolonien, mit denen ihnen der Handel freigegeben worden war, zu kaufenund als ihr Eigenthum zu verfuhren. Die Engländer dagegen behaupteten: essei dies in der Regel nur ein Scheinkauf, die Neutralen machten nach wie vor nurdie Frachtsührleute für die andre kriegführende Partei; und allerdings mögen stewol in vielen Fällen Recht gehabt haben, wenn z. B. große Ankäufe für Örter undGegenden gemacht wurden, wo zum Absähe einer solchen Menge von Colonial-waaren gar keine Gelegenheit war, oder wenn plötzlich vorher gänzlich unbekannteHandelshäuser ungeheure Unternehmungen in Colonialwaaren machten, die ste un-möglich i .it ihrem eignen Vermögen bestreiken konnten. Da England ferner be-hauptete, es seien alle gegen diesen betrüglichen Handel ergriffene Vorsichtsmaß-regeln durch die List der Neutralen unwirksam, so stellte es einen Grundsatz auf,der seitdem unter dem Namen der „Kriegsregel von 1756" einen der Hauptstreit-punkte zwischen England und den Neutralen abgegeben hat. Die Engländer be-haupten demzufolge: es müsse dieser Handel, da er in Friedenszeitcn allen Neutralenversagt sei, angesehen werden als ein feindliches Bcsttzthum, welches, gleich jedemandern feindlichen Eigenthume, ein Gegenstand des Kampfes sei und dem Siegerzugchöre; die Neutralen aber hätten keineswegs das Recht, von der den. Feindenur durch die Noth abgedrungenen Erlaubniß, diesenHandel zu führen, Vortheil zuziehen, so wenig wie sie eine vielleicht gefährlich gelegene Besitzung für die Dauerdes Kriegs unter ihren Schutz zu nehmen befugt wären. Auch könnten sich dieNeutralen desto weniger über eine Beeinträchtigung beschweren, da ja der Verkehrmit den Colonien des Feindes ihnen von demselben in Friedenszeiten gleichfalls kei-neswegs gestattet sei. Unter den Neutralen ist es vorzüglich Amerika , welchesüber die KriegSregel von 1756 bittere Klage geführt hat, sowie wiederum Englandsich nicht minder heftig über die Beeinträchtigungen durch die Nordamerikaner be-schwerte. Doch nicht genug, die Colonien von allem Verkehre mit den Fremdenabzuschneiden, gab die Handelseifersucht und das Mercantilsystem noch einer Mengefür das Aufblühen der Colonien höchst nachtheiliger Beschränkungen ihre Ent-stehung, wodurch ihrDerkehr mit dem Mutterlande selbst so viel als möglich beengtward. Man ging dabei von dem Gesichtspunkte aus, die Colonien in der größtenmerkantilischen sowol als auch politischen Abhängigkeit zu erhalten. Die vornehm-ste dieser Maßregeln war die Errichtung von Compagnien, denen der Handel zwi-schen dem Mutterlande und den Colonien ausschließlich übertragen ward. Abge-sehen von den Nachtheilen, welche die Regierung solcher Compagnien für die Colv-nien mit sich führt, ward schon das ausschließliche Handelsrecht derselben für dieColonien in der Regel höchst drückend. Die nothwendige Folge dieser Beschrän-kung der freien Theilnahme war die, daß der Flor der Colonien ungleich langsamerzunahm, als ohne sie der Fall gewesen sein würde. Die Colonien erhielten so dieErzeugnisse des Mutterlandes gewöhnlich in geringerer Güte und zu Hähern Prei-sen, und die natürliche Folge war, daß sie desto weniger producirten. ÄhnlicheWirkung mußte dieser Zwang der Compagnien auf das Mutterland haben, dem siewillkürlich die Preise setzten; auch die Compagnien selbst gewannen dabei in derRegel nicht, sondern nur ihre Bedienten, indem die unvermeidlichen Unterschleifealler Art früher oder später die Angelegenheiten der Compagnien zerrütteten. Scheintgleich diecnglisch-ostindischeCompagnie Hiervon eine Ausnahme zumachen, so weißman doch, daß nur außerordentliche Umstände und Unterstützungen sie schon mehrals ein Mal von dem drohenden Verderben erretteten. Man hat Compagnien oftals nothwendig gepriesen, um den Handel in fernen Gegenden, vornehmlich in Ost-indien, niit Vortheil zu betreiben, indem man theils die Unbekanntschaft mit dendortigen Sitten und Gebräuchen,' die Gefahr, durch zu große, zufällige Concurren;sich einander den Markt zu verderben, endlich auch die Unsicherheit, mit räuberischen