12 Fahlicnbcrg Fahrbüchse
Fahnenbcrg (Ägid Joseph Karl von), von 1795 — 1806 östreich.Directorialgesandter zu Regensburg, geboren 1749 zu Mons im Hennegau ,wo sein Daker zu jener Zeit als östr. Rittmeister stank. Der ursprünglicheName seiner Familie war Mayer, den aber einer seiner Vorfahren, der sichbei der Belagerung der Stadt Freiburg im Breisgau durch den franz. Mai",schall von Dillars um die Rettung der Stadt verdient gemacht hatte, krafteines kaiserl. Adelsbriefs in Fahnenberg verwandelte. Nach dem Tode seinesVaters ging F. nach Wetzlar , wo sein mütterlicher Großvater die Stelle einesReichskammergerichtS Assessors bekleidete. Der junge F. besuchte dort dasGymnasium und studirte später in Würzburg und Heidelberg die RechtSwisisenschaften mit einem Erfolge, der ihn zu einem der gründlichsten RechtSge-lehrten machte. 1773 trat er als Secretair in östreich. Dienste und erhieltden Auftrag, unter Aussicht seines Dh.ims, des östr. Directorialgesandtenvon Born- in Regcnsburg, ein Repertorium über die Urkunden des westfäli-schen Friedens zu versassen. Diese Arbeit, welche ebenso ausgebreitete histo-rische als publicistische Kenntnisse ersoderre, wurde von ihm binnen 2 Jahrenzu Stande gebracht; dabei beschäftigte ihn noch die Reichskagsprazis. 1775ward er zum vorderöstr. Regierungsrathe in Freiburg ernannt, und erhielt,ein Jahr später, die burgunoische Präsentation anS Kammergericht. 1782trat er wirklich beim Reichskammergericht ein, nachdem er bis dahin seineStelle in Freiburg mit jenem Eifer und jener strengen Redlichkeit versehenhatte, die einen Hauplzug seines Charakters machen. Als Diieciorialgesand-ter in Regensburg benahm sich Herr v. F. in einer verhängnisvollen Zeitals Mann von Grundsätzen, Energie und reiner, deutscher Gesinnung. DieAuflösung des germanischen Bundes veranlaßte ihn, inS Privatleben zurück-zutreten, und wenn je von einem ruhenden Staatsmanne das »in,,» o»rniligmituw gegolten, so kann es von ihm gesagt werden. Er lebt jetzt inW>en sich und den Wissenschaften. Der Kaiser hat ihm zum Zeichen seinerZufriedenheit mit so vielfacb erprobter Treue die ganze Directorialbesoldunggelassen. F.'S historische und publicistische Schriften, unter denen wir nurseiner Geschichte des ReicbSkammergerichtS unter den Reichsvicarien erwähnen,sind mit seltener,Gründlichkeit abgefaßt. Von einigen noch eingedruckten wäredie Bekanntmachung zu wünschen.
Fahneneid, der Soldateneid, weil die Soldaten auf die Fahneschwören müssen. — Fahnenlehen, ein kaiserliches Lehen, weil es ehemalsmir Überreichung einer Fahne verliehen ward, welche? in der Folge vermit-telst eines Schwertes geschah, dessen Kopf der auf dem Throne sitzende Kai-ser den Vasallen nach abgelegtem Lehneide küssen ließ. — Fahnenschmied,ein Feldschmicd bei einer Fahne der Reiterei. — Fahnenschuh, die lederneScheide, worein das Untertheil der Fahnenstange gesteckt wird. — Fahnen.schwüng, die feierliche Ehrlichmachung eines durch ein Verbrechen oder eineBeschimpfung unehrlich gewordenen Soldaten. — Fahnenwache, die Wachevor der ersten Linie des Lagers.
Fahrbüchse, diejenige Büchse, in welche der Münzwardein einStück von jeder geprägten Münze einwarf, um sie nachher auf Kreispro-bationStagen nach dem Schmelz - und Tiegclregister gehörig untersuchen zu las-sen. — Fahrende Habe oder Fahrniß, im deutschen Rechte, beweglicheGüter, oder alles Dasjenige, was von einem Drte zum anbei n gebrachtwerden kann, und den liegenden Gründen entgegengesetzt ist. Desgleichenauch Hausgeräth, im Gegensatze von Geld und Kleinodien. — Fahrrecht,so viel als Strandrecht (s. d.), auch das an dessen Stelle eingesühiteBergegeld. — Fahrt beim Bergwesen, eine Leiter, wodurch man in die