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Gesicht Gesims
gen sind, Schaken haben. Daher wäre allerdings zu wünschen, daß unter Staaten,welche nur Unterabtheilungen eines Volkes mit gemeinschaftlichen Sitten, Religionund Cultur sind, die Derwaltungsangelegenheiten von der Gesetzgebung im engernSinne getrennt, und über die letzte in so großer Ausdehnung, als eben zu erreichenwäre, nur gemeinschaftliche Einrichtungen getroffen würden. Alsdann würde» siesich auch den Voriheil großer Staaten verschaffen können, dergleichen Gesetze durchdie Gutachten sachkundiger Cvllegien (wie der franz. Staatsrath) oder Gesetzcom-missionen im Zusammenhange mit allen andern Einrichtungen vorbereiten zulassen.Den Ständeversammlungen aber würde die Verlegenheit erspart werden, über Dingeberathen und beschließen zu sollen, von welchen vielleicht nur Wenige, vielleicht Nie-mand in ihrer Mitte einige Kenntnisse besitzt. Indessen ist dies nicht in den kleinenStaaten allein zu bemerken. Sehr große leiden zuweilen noch mehr an diesemübel,weil, wenn auf der einen Seite die Masse der Kenntnisse, welche sie in ihrer Mittevereinen, größer ist, dafür auch auf der andern Seite wieder mehr unkundige Stim-men die-Lache verderben, und indem gar zu Viele an dein Gesetzmachen Theil neh-men, das Interesse daran für die Einzelnen verschwindet. Mit welchem Leichtsinnez. B. dies wichtige Geschäft bis jetzt in England betrieben wurde, hat Miller (,,-kniiignirv iiilo Ilx- prvreiit zlulo c>k tlw stutute unü criiniiiul l.acv «>k kä><st:>i>cl",Lond . 1822) auseinandergesetzt; man fängt daher in Ergland, diesem Paradiesedes Gewohnheitsrechts, endlich an, die dringende Nothwendigkeit zu fühlen, daß dasChaos einzelner Verordnungen in allgemeine Gesetzbücher redigirk werde. Mannennt dies die Consolidation der Gesetze; einzelne Gelehrte haben Versuche gemacht,solche ConsolidationSentwürfe einstweilen als Privatarbeit zu geben, z. B. Ant.Stammend über die Criminalgesetze. S. des Marguis v. Pastoret „lli-itoiio cir-ka lü^izlatinn" (Paris 1818—28, 9 Bde.).
Gesicht heißt sowol das nrenschliche Antlitz als auch der Gesichtssinn, durchden wir die Gegenstände mittelst des Lichts wahrnehmen. Durch ihn erhält un-sere Seele die mehrsten Vorstellungen, durch ihn stellen wir die wichtigsten Erfah-rungen über physikalische Gegenstände an, durch ihn genießen wir die schönsten Freu-den der Natur. Das Werkzeug dieses edeln Sinnes ist das Auge (s. d.).
Gesichtspunkt nennt man den Punkt, von welchem aus ein Gegenstandgesehen wird. Daß, je nachdem dieser Punkt verändert wird, der Gegenstand sichverschieden darstellt, lehrt die Erfahrung. Jede Kunst, welche Gegenstände im Rau-me neben einander oder hinter einander darstellt, hat daher den Gesichtspunkt wohlzu beobachten, weil sonst die Wahrheit, und unter mehren möglichen den schönstenzu wählen, weil sonst die Schönheit leiden würde. In den meisten Gemälden liegter in der Mitte, weil hier die Hauptfiguren am meisten hervorragen. (Dgl. P e r-spective.) <->>!.
G e si ms, die aus verschiedenen Gliedern bestehende Dekrömmg einer Wandoder Einfassung einer Öffnung, eines Fensters, einer Thür. Es ist eine wesent-liche Verzierung und dient zur Begrenzung der Theile, damit sie vollendet erschei-nen und ein Ganzes werden. Jedes Gesims muß ununterbrochen fortlaufen, ohnevon einem Fenster oder sonstigen Verzierungen durchschnitten zu sein. Die einzelnenGlieder desselben müssen sich ungezwungen zu einem schönen Ganzen vereinigen.Man unterscheidet nach den Orten, wo sie angebracht sind, mehre Arten von Ge-simsen. Das Haupt- oder Dachgesims krönt das Gebäude zu oberst, unv ist nichtmit dem Gebälke zu verwechseln, dessen obersten Theil oder Kran; es ausmacht.Seine Höhe muß mit der Höhe des ganzen Gebäudes in einem richtigen Verhältnissestehen und nach Beschaffenheit den 8. bis 20. Theil der letztem berragen. Zu derAuslaufung der Glieder oder dem Vorspränge des Simses nimmt man die ganzeHöhe des Gesimses wenn dieser nur aus einem Kranze besieht; denn wenn es auchverstattet ist, etwas weniger zu nehmen, so muß man sich doch ja vor dem zu wenig