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Vierter Band. F bis G.
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Friedrich August I. (König von Sachsen )

Theilnahme an demselben verbot, weil er Friedens -- oder Dergleichsbehörden zurVermeidung von Processen errichtete, weil er endlich Schulen des gegenseitigen UmkerrichtS und ähnliche Mittel der Volksbildung beförderte. Als die franz. Revolu-tion Europa erschütterte, verband sich Dänemark mit Schweden , zur Behaup-tung der Neutralität, 1794 —99 durch eine gemeinschaftlich ausgerüstete Kriegs-flotte. Dies bewog England zur Nachgiebigkeit, und die Bedrückungen des dän.Handels minderten sich, indem ein im mittelländischen Meere durch die dän. Tapfer-keit erkämpfter Vortheil 1797 einen für die Ldchifffahrt in jenen Gewässern gün-stigen Vergleich bewirkte. So gelang es dem Prinzen, bis 1800 den Frieden zuerhalten. Allein seit dem Beitritt zu Pauls I. nordischer Neutralität ward Dä-nemark (s. d.) in die europäischen Händel verwickelt. Es verlor seinen Han-del, seine Marine und Norwegen. (S. Kieler Friede; Hamburg ; Schilt.)Bei dem Congresse zu Wien war Friedrich V I. persönlich zugegen. Er ließ sein Con-tingent von 5000 M. 1815 zur Occupationsarmee in Frankreich stoßen und be-zog seinen Antheil an den franz. EontributionSgeldern. Nach seiner Zurückkamstvon Wien ließ er sich und seine Gemahlin den 31. Juli 1815 zu Friedrichsborgkrönen. In der Folge trat er dem heiligen Bunde bei. Seitdem ist er bemüht,den Credit des Papiergeldes wiederherzustellen und dem gesunkenen Hantel desLandes emporzuhelfen. Seine Tochter, die Kronprinzessin Karo line (geb. 28.Oct. 1793), wurde am 1. Aug. 1829 mit ihrem Vetter, dem Prinzen Ferdinand,Bruder des Thronfolgers, Christian Friedrich , vermählt. K.

F r i e d r i ch A u g u st I., König von Sachsen , der älteste Sohn des Kurs.Friedrich Christian, geb. zu Dresden am 23. Dec. 1750, folgte s. Vater d. 17.Dec. 1763. Sein ältester Oheim, Prinz -kaver, führte als Administrator die Vor-mundschaft, bis F.A. am 15.^ept. 1768 selbst die Regierung antrat. Er verm. sichden 17. Jan. 1769 mit der Prinzessin Maria Amalia von Zweibrücken , die ihm (21.Jan. 1782) die Prinzessin Maria Auguste gebar. Der nachmal. Minister, Frech,v. Gulschmid, war sein Lehrer in den StaatSwissenschaften, die vielleicht nie in ei-nem edler» Geiste angewendet worden sind, als von Friedrich August . Dem festenEntschlüsse, sein Volk nach Möglichkeit zu beglücken, blieb er in allen Verhältnissenund ;u alle» Zeiten so treu, daß man mit Wahrheit sagen kann, dieser Fürst hatnur seiner Pflicht gelebt. In seiner ganzen Regierung ist kein Machtspruch, keinEingriff in fremdeRechte geschehen. Abhold jeder übereilten Neuerung, unternahmer nichts für den Glanz oder aus Nachahmungssucht, sondern nur dann entstanddas Neue, wenn er aus Überzeugung es als das Gute erkannt hatte, das lieberlangsam, aber desto sicherer gedeihen sollte. Der Wohlstand, die Blüthe seinesStaates unter seiner Regierung zeugen, wie sicher cü in der That gedieh. Er tilgtenach und nach die Steuerschulden des Landes, lind die strenge Rechtlichkeit der Ver-waltung bewirkte, daß ungeachtet der geringen Zinsen, die sächsischen Staatspa-piere, was bis daher ohne Beispiel war, um einige Procente den Nennwerth über-stiegen. Öfter wendete Friedrich August durch eigne Aufopferungen Schulten vomLande ab, suchte Auflagen lieber zu vermindern als zu erhöhen, und erklärte: mansolle sein und seiner Kammer Interesse nie dem Interesse der Unterthanen entgegen-stellen. Von seiner landesväterlichcn Fürsorge zeugen die schrecklichen Jahre derTheuerung 1772, 1804, 1805, und der furchtbaren Überschwemmungen von1784, 1799, 1804, wobei er nicht nur durch unmittelbare Wohlthaten, sondernauch durch die Arbeit, die er nahrungslosen Unterthanen verschaffte, sich hülfteicherwies. Die Magazine wurden so eingerichtet, daß ähnlicher Gefahr künftig vor-gedautwar. Der Anbau des Landes, die Verbesserung der Viehzucht besondersdieVeredlung der Schäfereien) machten bedeutende Fortschritte und wurden durch Be-lohnungen unterstützt; der Bergbau, die Salzwerke, das Forstwesen wurden durchsorgfältige Aussicht, weise Gesetze und nachdrückliche Unterstützung gehoben; Ma-