Band 
Vierter Band. F bis G.
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Gallicanische Kirche

eine Collaboratorstelle am Gymnasium zu Gotha und 1783 eine Professur. Wäh-rend der Verwaltung derselben verfaßte er mehre historische und geographische Lehr-bücher, die zum Theü viele Auflagen erlebten. Zu den Zöglingen des gochaisclynGvmnasiums aus dieser Zeit gehören verschiedene um Geschichte und Erdkundeverdiente Lehrer und Schriftsteller, z. B. Wachler, Ferd. Schulze, v. Hoff, Böt-tcher der Jüngere u. A. Außerdem machte sich der fleißige G. bekannt durch seine„Geschichte des HerzogthumS Gotha", durch die „Geschichte Thüringens", die„Geschichte Deutschlands" und durch seine „Weltgeschichte". 1808 ward er vomHerzog von Gotha zum Hofrath, Hsswriographen und Geographen ernannt, und1819 verstattete man ihm, s. Professorstelle, mit Beibehaltung s. Gehalts, nieder-zulegen. Er starb d. 26. März 1828 im 79. Jahre seines Alters.

Gallica nische Kirche ist der lat. Name, mit welchem die katholi-sche Kirche des franz. Reichs bezeichnet wird. Das Unterscheidende dieser Kirche be-stand von jeher darin, daß sie eine größere Unabhängigkeit von dem päpstl. Stuhlebehauptete. Der erste Grund ihrer mehren Freiheit ward durch die 1438 geschlossenepragmatische Sanction gelegt. Die in diesem zwischen dem Papst und dem Kö-nige geschlossenen Vergleiche festgesetzten Bestimmungen wurden durch die g»>,t„orz.>ioi»>->i>chi,,"i Ich'ii (iiiHicniii von 1682 bestätigt und erweitert. Es entstand näm-lich zwischen Ludwig XlV. und Innocenz X>. ein Streit über das bisher von denKönigen ausgeübte Recht, wählend der Erledigung eines BiSthumS die niederngeistlichen Stellen in demselben zu besehe», I-, I>opKe genannt. Dieser Streithatte die Folge, daß der König 1681 die franz. Geistlichkeit zu Paris versammelte,welche die erwähnten vier Grundsätze abfaßte, in denen gesagt wird, daß zwar demStatthalter Christi in geistlichen, nicht aber in weltlichen Dingen, Macht und Ge-walt von Gott verliehen sei, daß aber auch diese Gewalt durch die Kirchengcsetze unddurch allgemeine Kirchenversammlungen beschränkt und gemäßigt werde, und daßdas Urtheil des Papstes nicht für unverbesserlich (i,rt>sor»n,l>i!e) erklärt werdenkönne, wenn nicht die Übereinstimmung der Kirche hinzukomme. Mehr als einMal hat sieb Napoleon in seinen Streitigkeiten m t dem päpstlichen Stuhle auf dieseGrundsätze berufen. In der Lehre und in den Gebräuchen unterscheidet sich übri-gens die gallicaniscbe Kirche nicht von denen, welche im ganzen Umfange der katho-lischen Kirche eingeführt sind. Bis auf die Zeiten der Revolution war sie durch großeGelehrte, auch berühmte Kanzelredner, als Bossuet, Bourdaloue, Massillon, Fs-n, lon und Flöchier, ausgezeichnet. Die Revolution stürzte die kirchliche VerfassungFrankreichs um, raubte den Geistliche» ibre Güter und Einkünfte und zerstörte ihreSchulen und Seminarien. Bonaparte stellte, als erster Consul der franz. Repu-blik , durch das mit dem Papste PiuS XU. geschlossene Concordat s. d.) 1801die kirchliche Verfassung wieder her. Auch sind seitdem Bildungsanstalten für dieGeistlichkeit errichtet worden. Den alten Ruhm der Gelehrsamkeit und Beredtsam-keit aber hat dieselbe noch nicht wieder erlangen können, obgleich Männer, wie Grö-goire und der Cardinal Maurv, welcher für einen der vorzüglichsten Kanzelrednergalt und 1810 eine lesenswerthe Schrift über die Kanzelberedksamkeit herausgab,die theologische Literatur bereichert haben. Seit der Rückkehr der Bourbonen sind1821 in Gemäßheit der päpstl. Bulle vom 10. Oct. d. I. die Zahl der Diöcesenund die Besoldung der niedern Pfarrstellen vermehrt worden. Indeß hat die Re-gierung bis jetzt mit den Umtrieben einer mächtigen Partei, welche durch Jesuiten undMissionnairS die Freisten der gallic. Kirche vernichten will, zu kämpfen gehabt.Es mußten daher seit 1824 die -Obern und Professoren der bischöfl. Seminariender Erklärung des gallic. Klerus von 1682 förmlich beitreten; ein dagegen vomErzbifchofv. Toulouse , Grafen Clermont-Tomü-re, im ultramontanen Geiste ver-faßtes Sendschreiben ward von der Regierung gemißbilligt. Hierauf erklärtenmehre Bischöfe 1826 feierlich, daß sie an den Beschlüssen von 1682 festhielten.