574 Gemeindeordnungen
Das Gemeine hat kein andres Interesse als Befriedigung der Sinnlichkeit, derNaturbedürfnisse; in dem Edel» sind diese dem sittlichen aufgeopfert, und zwarauf eine Weise, die dem Gemüthe des Beobachters wohl thut, weil diese Aufopferun-gen anspruchlos und bescheiden geschehen, ohne aufWiedervcrgeltung, Dank undRuhm zu rechnen. In der schönen Kunst kann man das Edle und das Gemeineauf zweierlei Weise zeigen, entweder schon durch den Stoff oder durch die Behand-lung. Künstler, die gemeine Dinge zu Gegenständen ihrer Darstellung wählen,kann man den Malern vergleichen, die schon von den Alten Rhpparographen, Koch-maler, genannt wurden, weil sie Gegenstände darstellten, die einer ästhetischenWürde unfähig sind. Wem fällt nicht hierbei all das Fressen, Saufen, Balgen,Dirnenschänden, Fluchen und Schimpfen der vormaligen Ritterromane ein, dasman für Ausbrüche klüftiger Natur hielt! Eben diese Erzeugnisse des ästhetischenTrosses zeigen aber auch, daß mancher edle Stoff nur durch die Behandlung gemeinward. „Ein gemeiner Kopf", sagt Schiller mit Recht, „wird den edelsten Stoffcurch eine gemeine Behandlung entehren, ein großer Kopf und ein edler Geist hin-gegen wird selbst das Gemeine zu adeln wissen". Ein großer Kopf und ein edlerGeist! Nicht ohne Grund hat Schiller Beides mit einander verbunden, denn eingroßer Kopf, wenn er nicht zugleich auch ein edler Geist ist, kann ebenfalls das Edlezum Gemeinen herabziehen. Wir dürfen ja nur an die „Pucelle" von Voltaire er-innern. Durch sie wird ein Unterschied, den man unter dem Gemeinen machenmuß, besonders auffallend. Man pflegt nämlich bisweilen in einer poetischen, red-nerischen, historische», philosophischen Darstellung Das gemein zu nennen, wasnicht zu dem Geiste spricht, weil es geistleer ist, und nichts Andres sagt, als wasauch der Ungebildetste sagen könnte, und dies so, wie cS dieser auch sagen würde,kurz das Alltägliche, das Flache, das Platte. Dieses Gemeine kann sich über dieedelsten und erhabensten Gegenstände verbreiten, und es entehrt weder den Gegen-stand noch den Darsteller. Dagegen kann der Darsteller seinen Gegenstand ent-ehren , wenn er selbst sich von Seiten des Geistes auch noch so ^ hr auszeichnet, wo-fern wir dabei einen Mangel des feinern sittlichen Gefühls wahrnehmen, und ein-st hen, daß aller Aufwand des Geistes nur gemacht sei, um die Sinnlichkeit zu rei-zen. Dieses ist das wahre Gemeine. In Hinsicht auf den Geist steht dieses aller-dings höher als jenes; auch lassen sich Fälle denken, wo es nicht als verächtlich er-scheint , z. B. in gewissen Arten des Komischen. Wahrhaft verächtlich aber ist dasNiedrige, das immer etwas Grobes und Pöbelhaftes bezeichnet, Rohheit des Ge-fühls, schlechte Sitten, verächtliche Gesinnung. Das Gemeine ist bloß dem Edeln,das Niedrige kern Edeln und Anständigen zugleich entgegengesetzt. Jeden sinnlichenTrieb befriedigen, ist gemein, ihn ohne Wohlstand, Sittlichkeit und Scham be-friedigen, niedrig. <lü.
G e m e in d e o r d n u n g e n. In keinem Punkte treffen die beiden Haupt-parteien , in welche sich die politischen Theoretiker der neuern Zeit trennen, näher zu-sammen als in dem Urtheil über die Gemeindeverfassung. Denn sowol diejeni-gen, welche dem Staate zur Pflicht mache», allen Angehörigen eine gleiche Fi eiheitzu gewähren, als auch die, welche die Zwecke des Ganzen in einer ungleichen Ver-theilung bürgerlicher Rechte besser zu erreichen glauben, kommen darin überein, daßdie Gemeinde nächst der Familie den zweiten Ring der großen Kette bildet, welcheStaat und Kirche um die Menschen schlingen. Freilich weichen sie in ihren Ansich-ten über die Einrichtung der Gemeinde selbst und über ihr Verhältniß, sowol zumGanzen, als zu ihren einzelnen Mitgliedern, wieder ebenso sehr von einander ab, alsüberhaupt in ihren Grundsätzen vorn Staat und den Ansprüchen der Bürger an ihn.Historisch ist die Entwickelung der Gemeindeverfassung einer der größten Fortschrittedes menschlichen Geschlechts gewesen und hat sich in verschiedenen Zeitaltern alsKeim und Wiege echter Freiheit bewiesen. Durch sie ist in den ältesten Zeiten die