Band 
Vierter Band. F bis G.
Seite
865
JPEG-Download
 

Sb5

Griechische Kirche

dem Zaar Alexei war das Predigen in Rußland sogar scharf verboten, damit nichtneue Lehren dadurch verbreitet würden. In derTürkei predigen meist nur die höher»Geistlichen, weil diese allein im Besitz einiger Bildung sind. Jede Gemeinde hak ihrbestimmtes Chor von Sängern, welche Hymnen und Psalmen singen; die Gemein-den selbst aber singen nicht, wie bei uns, aus Gesangbüchern, und die Instrumental-musik ist ganz von, griech. Gottesdienst ausgeschlossen. Die Liturgie besteht übri-gens außer der Messe, welche als die Hauptsache betrachtet wird, im Vorlesen vonSchrifrstellen, Gebeten und Heiligenlegenden, und im Hersagen von Glaubensbe-kenntnissen oderSprüchen, welche derLiturg oder Priester ansängt und das Volk imChor fortsetzt und beendigt. Die Klöster folgen mehrentheils der strengen Regel desheil. Basilius. Der griech. Abt heißt Higumenos, die Äbtissin Higumene. Der Abteines griech. Klosters, unter dessen Aussicht mehre andre stehen, heißt Archimandritund hat den Rang gleich nach den Bischöfen. Die niedere Geistlichkeit in der griech.Kirche besteht übrigens aus Likurgen, als: Vorlesern, Sängern, Hypodiaconen undDiaconen, und aus Priestern, als: Popen u. Protopopen oder Erzpriestern, welchesdie ersten Geistlichen an Haupt- undKachedralkirchen sind. Weiter als zum Proto-popen können esLiturgen u. Priester nicht bringen, denn die Bischöfe werden aus denKlostergeistlichen gewählt, und a»S den Bischöfen die Erzbischöfe, Metropoliten undPatriarchen. In Rußland gibt es 31 bischöfl. Sprengel; mit welchen die erzbischöfl.Würde verbunden werden soll, hängt von der Willkür des Kaisers ab. Petersburgmit Nowgorod, Kiew mit Galiz, Kasan mit Swijaschk und Tobolsk mit ganz Si-birien sind die festen Sitze der 4 Metropoliten des rufst Reichs. Die Patriarchen-würde von Moskau , welche der Patriarch Nikon (st. 1681) angeblich gemißbrauchthalte, hob Peter der Große auf, indem er unter die nach Adrians Tode 1702 zurWahl eines neuen Patriarchen versammelten Bischöfe mit den Worten trat:ichbin euer Patriarch", und 1721 das ganze Kirchenregimenr seines Reichs einem Col»legium von Bischöfen und weltlichen Räthen unterwarf, welcbes die heil. Synode,erst zu Moskau, jetzt Petersburg , ist. Unter dieser Synode stehen jetzt, außer denMetropoliten , 11 Erzbischöfe, 19 Bischöfe, 12,500 Pfarrkirchen und 425 Klöster,von denen 58 mit Klosterschulen zur Bildung der Geistlichkeit verbunden und Zurbessern Erreichung dieses Zweckes mit 300,000 Rbl. jährl. Zuschusses vom Staateunterstützt sind. Die griechische Kirche unter türkischer Hoheit ist, so viel eSder Druck, unter dem sie lebt, erlaubt, ganz der ältesten Verfassung treu geblieben.Die Würden der Patriarchen zu Konstantinopel, Ale.randrien, Antiochien und Jeru-salem bestehen noch, doch nur der erste hat das alte Ansehen der ehemaligen Er^bischöfe von Konstantinopcl, führt als ökumenischer Patriarch auf der aus den vierPatriarchen, einer Anzahl Metropoliten und Bischöfe und 12 vornehmen welt-lichen Griechen gebildeten heil. «Synode zu Konstantinopel den Vorsitz, übt durch sieim ganzen türkischen Reiche die obere geistl. Gerichtsbarkeit über die Grieche» aus,und wird auch von den nicht unirten Griechen in Galizien, in der Bukowina , inSlavonien und den sieben Inseln als das Oberhaupt der griech. Kirche anerkannt.Die übrigen drei Patriarchen haben, da sich in ihren Sprengeln fast Alles zum Mo-hammedanismus bekennt, einen sehr geringen Wirkungskreis (der zu Alexandrienhat nur zwei Kirchen zu Kairo unter sich) und leben daher meist von der Gnade deskonstantinopolitanischen. Dieser hat beträchtliche Einkünfte, muß aber beinahe dieHälfte davon als Tribut an den Großherrn abgeben, der die Griechen sehr nieder-hält. Sie dürfen keine neuen Kirchen bauen, müssen die Erlaubniß, alte auszubes-sern, theuer bezahlen, dürfen keine Thürme und Glocken an ihren Kirchen führen,auch die türkische Kleidung nicht tragen, meist nur bei Nacht den Gottesdienst hal-ten, auf Morea nur des Nachts Messe lesen, und müssen übrigens nicht nur Weg-zölle entrichten, von denen die Türken frei sind, sondern auch vom 15. Jahre aneine starke Kopfsteuer u. d. T.: Loskaufung vom Kopfabschneiden, an den Groß-e»nverfatio»s-Lericon. Bd. IV. 5.4