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Grolinan
Freunde ihren Aufenthalt zwischen Lübeck und Hamburg, reisten nach Paris , umdie dort angehäuften Schätze Italiens zu betrachten, und ließen sich, nachdem sie ei-nige Jahre in Kiel und Kopenhagen gelebt hatten, in Hamburg nieder. Beide hat-ten längst das Portraitzeichnen verlassen, und G. sich zur Ölmalerei, Aldcnrath aberzur Miniatur gewandt. G.'S Bildnisse haben das Verdienst des dem Leben treuenund den Charakter der Personen aussprechenden Ausdrucks, dabei ein warmes Co-lorit, glückliche Haltung, zarte und fleißige Vollendung des Kopfes und einen mitGeschmack angelegten Gewandwurf. Auch weiß sich s. schöpferische Phantasie ver-starb., oft von ihm nur wenig gekannte Personen, nach Beschreibungen oder schlech-tenSkizzen, Todtenmasken u. dgl. so zu vergegenwärtigen, daß solche unter s. Pin-sel, wie nach den, Leben gemalt, sprechend ähnlich hervorgehen. Aldenrath's Minia-turen vereinigen Kraft mit Zartheit und Geist mit fleißiger Ausführung. BeideKünstler sind zugleich Meister in der lithographischen Kunst, wovon, sowie auch vonden Landschaften, Vignetten u. s. w. des genialen Hamburg. Künstlers SiegfriedBendixen , die dortige Steindruckerei, inBildnissen u. Landschaften, treffliche Blät-ter liefert. Die persönlichen Eigenschaften und geselligen Talente dieser edlen Män-ner haben sie längst den gebildetsten Cirkeln Hamburgs als Gesellschafter sehr werthgemacht.
Grolman (Karl Ludwig Wilhelm v.), großherz. Hess. Staatsmünster fürdaü Depart. des Innern und der Justiz und Präsident der vereinten Ministerien,geb. d. 23. Juli 1775 zu Gießen , wo s. Vater, der landgräflich-hessen darmstadrischegeh. Regierungsrath, Mitgl. der Provinzialregierung war, zeichnete sich auf demGymnasium s. Vaterstadt durch Fleiß und Talent so aus, daß er, noch nicht 17 I.alt, die Landesuniversität beziehen konnte, wo er die Rechte studirte. Von hier gingG> nach Erlangen und kam 1795 nach Gießen zurück, wo er im Nov. den akademi-schen Grad annahm und den Lehrstuhl bestieg. 1798 ward er zum außerordentl.Pros, 2 Jahre daraufaber zum ordentl. Lehrer der Rechtswissenschaften daselbst er-nannt; 1804 erhielt er den Charakter eines OberappellationSgerichtSrathS, und imDec. 1815die seitKoch'ö Tod (1804) erledigte Kanzlerwürde der Landesuniversität.Auch war in ihm und s. Brudern 1812 die preuß. Adelswürde, welche andre Zweigeder Familie schon länger fühlten, erneuert worden. 1816 ward G. nach Darmstadkberufen, um daselbst den Vorsitz bei der mit Abfassung einer neuen Gesetzgebung fürdas Großherzogth. Hessen beauftragten Commission zu führen. Am 31. Juli 1819ernannte ihn der Großherzog, bei der Krankheit desStaatSministerö und Directorsdes geh. Ministeriums, Freih. v. Lichtcnberg, zum Mitgl. des Staatsmimsieriums,unter Verleihung der Würde eines wirkl. Geheimenrathes, und nach dem Ablebendes Freih. v. Lichtenberg zum Staatsminister. Hr. v. G. blieb einziger activerStaatsminister und leitete als solcher alle Zweige der Staatsverwaltung, das Mi-litairwesen ausgenommen, bis zum April 1821, wo eine neue Organisation der ober-sten Staatsbehörden im Großherzogth. Hessen stattfand, nach welcher die Geschäftedes Staatsministeriums unter 3 von einander gesonderte Departements vertheiltwurden. Seitdem ist Hr. v. G. Staatsminister für das Deport, des Innern undder Justiz, und Präsident der vereinten Ministerien. — Während s. länger als20jähr. akadem. Laufbahn erwarb sich Hr. v. G. nicht nur Verdienste als Rechrs-lehrer, sondern auch als Schriftsteller. Seine wichtigsten Werke sind: 1) „Grund-sätze der Criminalwissenschaft, nebst einer systemat. Darstellung der deutschen Cri-minalgesetze" (1798; 2. umgearb. A. 1805; die 4.1826). Die darin aufgestelltePrüvcnlionstheorie veranlaßte weitere Forschungen nach einer tiefern Grundlageunseres peinlichen Rechts. 2) „Über die Begründung des Strafrechts und derStrafgesetzgebung, nebst Entwickel. der Lehre von dem Maßstabe der Strafen undder juridischen Implikation" (1799). Dieses Werk hatte vornehmlich zum Zweck,gegen Feuerbach und andre Gegner der PräventionSthcorie den Beweis zu sichren,