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Siebenter Band. M bis N.
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28 Magier Magistrats

kannte umfassen, bei denen der Name Magie (den man in gewisser Hinsicht Liebes-,künde, Verwandtschaftslehre höherer Art übersehen könnte) nicht so ganz am un-rechten Orte seyn würde. Üben diesen Gegenstand geben Windischniaiiii's Werkund das des de Haen, sowie verschiedene von der Sympathie handelnde Schriftenweitere Belehrung. (l. 6.

Magier (ä1->xi), von Mag oder Mög, welches in der Pehlvisprache denPriester bedeutet, der Stamm der Priester bei den Medern und Persern. (Vgl.Kaste.) «ie waren im Besitze der wissenschaftlichen Kenntnisse und übten dieheiligen Gebräuche der Religion aus. Da nur durch sie dem O> muzd Gebete undOpfer dargebracht werde» konnten, nur ihnen dieser seine'» Willen offenbarte, nursie in die Zukunft blickten, kurz, da sie für Mittelspersonen zwischen der Gottheitund den Menschen galten, so mußten sie nothwendig in großem Ansehen stehen.Daher arteten sie auch aus. Zoroaster war ihr Reso>-mator. Er theilte sie in Lehr-linge, Lehrer oder Meister und vollendete Lehrer. Später hat man Magier über-haupt Zauberer, Wunderthäter, Goldmacher u. dgl. genannt. (S. Magie.)

M a g i S m u Lehre der Magier, s. Mag ie.

Magister, eine akademische Würde, welche die philos. Facultäk, nacheiner vorausgegangenen Prüfung, in den allgemeinen, besonders philosophischen,philologischen, mathematischen, physikalischen und historischen Wissenschaften, er-theilt. Mit einer nähern Bestimmung verbunden, erscheint dieses Wort schon beiden Römern als Ehrentitel sz. B. äl.i^i-t,', <-<^ >>> in,,, (s. d.)j; die jetztübliche Bedeutung hingegen schreibt sich aus den ältesten Zeiten der Errichtung derUniversitäten her. 'Auf den frühesten Univeisiiäien kannte man das später ausge-bildete Faculrätswesen noch nicht, am wenigsten dachte man an die 8 höher» Fa-cultäten der Theologie, Jurisprudenz und Medicin. Den ganzen Kreis der akade-mischen Thätigkeit beschränkte man auf die 1 freien Künste (s. Kunst), undnannte die Lehrer derselben Artisten, die ganze Versammlung derselben artistischeFacultät, und Diejenigen, welche nach völliger Beendigung ihres Sttidiencurseswegen ihrer Fleißes und ihrer Kenntnisse öffentlich ausgezeichnet werden sbllien,und den Grad eines Bacealaureus schon erlangt hakte», »i,-ft,ctrr>ü aitin»,(Lehrer, Meister der freien Künste), womit in der Folge noch der Titel einesDoctorg der Philosophie verbunden wurde. Weil diese Würde ihrem Ursprüngenach ätter ist als die eines Doctors, so wird sie noch jetzt in öffentlichen Anschlägenund Bekanntmachungen der meisten denlschen Universitäten den» Dvclvrtitel vor-gesetzt. Das Jahr ihrer Entstehung läßt sich nicht bestimmen; aber schon im 12.und 13. Jahrh, stand sie in Frankreich in so großer Achtung, daß selbst die ange-sehensten Männer sich um dieselbe bewarben. Seit jener Zeit ist sie theils durchEinführung der FacultätSverhältnisse, theils durch die große Vermehrung der Uni-versitäten, theils auch durch manche dabei eingerissene Mißbräuche in ihrem frühernAnsehen sehr gesunken. Von dem gewöhnliche» Magister ist der >l»xfti>tei ><-<go»8zu unterscheiden, d. h. der, welcher sich durch öffentliche Disputation das Recht,Vorlesungen zu halten, erworben hat. ,1—».

äl !> x i s t e r e <> » i t ,I,». beiden Römern der Befehlshaber der Reiterei.Er gehörte zu den höhern außerordentlichen Magistratspersonen und wurde von»Dictator unmittelbar nach dessen Wahl gewählt. Er war der höchste Befehlsha-ber bei dem Heere nach dem Dictator, hatte fast eben die Ehrenzeichen wie dieserund durfte selbst in der Stadt ein Pferd besteigen.

bl a g i 5 t e r mstbe; e »;, s. Pythago rüS.

Magistrat us, Obrigkeit, 1) jedes öffentl, Siaatsverwaltungsamt (alsConsulat, Prätur); 2) jede obrigkeitliche Behörde oder Person. Athen hattevon Tekrop« bis auf Kodrus 17 Könige; von Mcdon bis Alkmäon 13 lebensläng-liche, von Eharops bis Eryjcigö 7 zehnjährige und seitdem einjährige Archoiiten.