Band 
Siebenter Band. M bis N.
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Magliabecchi

Die von Solo» festgestellte Demokratie verwandelte Pisistratus in eine Alleinherr-schaft und vererbte sie auf s. Söhne HippiaS und Hipparchus. Dann trat die vorigeDemokratie wieder ein, welche nach dem unglücklichen Ausgange des peloponnesi-scheu Krieges durch die Regierung der 30 Tyrannen aufein Jahr, und durch die Ty-rannei der Aehninänner auf kurze Zeit unterbrochen wurde. Unter den maccdonischenKönigen, wie später unter den Römern, behielt Athen mit einigen Unterbrechungennur eine Scheinfreiheit. Ant,pater verordnete, daß 9000 der vornehmsten Bürgerdie Regierung verwalten sollten, und Kaffander setzte den DemetriuS Phalereus zumPräfccten der Stadt ein. In Lacedämon gehörten zu den obrigkeitlichen 'Per-sonen die Könige, die Senatoren, Ephoren :c. Durch Stimmenmehrheit gewählt,verwalteten sie ihr Amt theils lebenslänglich, wie die Könige und Senatoren, theilseine bestimmte Zeit lang. — Bei den Römern gab es zu verschiedenen Zeitenverschiedene Magistrate. Zuerst regierten Könige; nach Bei treibung des Targiii-nius SuperbuS (im I. der Stadt 244, v. Chr. 510) 2 Consuln, welche jährlichgewählt wurden. In gefahrvollen Zeiten wählte man einen Dictator mit unum-schränkter Gewalt, und wenn keine Magistrale vorhanden waren, einen Interrex.Diese Einrichtung währte mit einigen Unterbrechungen bis zum I. der Stadt 012(v.Chr. 81), wo Sulla sich als immerwährender Diciakor eine unumschränkte Ge-walt anmaßte. Nachdem er aber nach 3 Jahren der Herrschaft freiwillig entsagthatte, dauerte die cpnsulansche Regierung fort bis auf Julius Cäsar , der sich(49 v. Chr.) auch zum immerwährenden Dictator ernenne» ließ. Don dieser Zeitan wurde die consularische Gewalt nie Hanz wiederhergestellt. Bald nach Cäsai 'SErmordung maßten sich die Triumvirn Ockavius, AntoniuS und Lepidus eine nochunumschränktere Gewalt an; endlich wurde T)ctavi»s, u. d. T. steine«-,,,, oderI,„>>t-,->l,>r. Beherrscher des römischen Reichs. Nur zum Scheine behielt er dierepublikanischen Magistratswürden bei. Im Ansänge der Republik scheinen dieConsuln die einzigen beständigen Magistrate gewesen zu sein. Wegen der unauf-hörliche» Kriege aber, die ihre Gegenwart bei dem Heere nothwendig machten, wur-den nach und nach verschiedene andre Magistrate gewählt, als Präloren, Censoren,DolkStribunen :c. Neue Magistrate kamen unter den Kaisern auf. Die römischenMagistrate wurden eingetheilt in ordentliche und außerordentliche, höhere lind nie-dere, curulische und nichtcurulische, patrizische und plebejische, städtische undProvinzialmagistrate. Der Unterschied zwischen patrizischen und plebejischen Ma-gistraten kam erst im I. Roms 2K0 (v. Chr. 494) auf; der zwischen städtischenund Provinzialmagistrate» erst, als die Römer ihre Eroberungen über die GrenzenItaliens ausdehnten. Die ordentlichen Magistrate zerfielen in höhere und niedere;zu ersiern gehörten ^die Consuln, Prätoren und Censoren; zu letzter» dieDolkStribunen, Ädilen, Quästoren rc. (s. d.). Die wichtigsten außer-ordentlichen Magistrate waren der Dictator mit seinem äl-iß-irie, e-gnitum und derInterrex. Der Unterschied zwischen curulischen und nichtcurulische» Magistratenberuhte auf dem Rechte, sich des curulischen Stuhls bedienen zu dürfen, welchesnur der Dicraior, die Consuln, Prätoren, Censoren und curulischen Adilen hat-ten. — Die Wahlen der Magistrate geschahen zur Zeit der Republik in den Consi-lien, besonders in den eenturiiiti, und tributis, in ersiern die Wahlen der ordent-lichen höher» Magistrate, in letztem der ordentlichen niedern. Unter den Kaisern istdie Beschaffenheit der MagistrakSwahlen ungewiß. — In neuern Zeiten bezeichnetMagistrat in Deutschland die Gesammtheit städtischer Verwaltungsbehörden.In England werden hauptsächlich die Friedensrichter und folgeweise die obernPolizeibcamten der Städte mit diesem Ausdrucke bezeichnet; in Frankreich hin-gegen versteht man unter der .Vlsxistrature das Richterpersonal mit Einschlußder Staatsanwälte.

Magliabecchi (Antonio), einerder größten Literatoren seiner Zeit, geb.