<><> Majesiätsbrief Dkajolika
Ausübung den Regenten oder Souverain ausmacht, sind ebendeshalb nothwen-dige! weise unveräußerlich; sie können weder irgend einem Andern in ihrer oberstenVerwaltung überlassen, noch kann irgend Jemand im Staate von ihrer Wirksam-keit ausgenommen sein. «Lie unterscheiden sich dadurch von den Regalien (s. d.)nii engern Sinne, obwol ehedem im teutschen Reiche unter der Benennung Re-galien auch die reichsständischen Landesregierung-!, echte verstanden wurden. DieRegalien, in jener engern Bedeutung, können daher wieder an SraakSunter-tbanen verliehen werden, und von ihnen könne» Befreiungen für einzelne Bürger,Corporationen und S künde stattfinden. Ihrem Gegenstände nach werden dieMa-jestütsreehte durch folgende Begehungen vollkommen erschöpft: 1) Vertretung undErhaltung des Staats in seiner Einheit, Integrität und Souverainetüt, wozudas Recht des Kriegs und Friedens, der Bündmsie und Gesandtschaften gehört;2) gemeinschaftliche Beherrschung der Natur , Polizeihoheit; 3) Aufrechthalrungder rechtlichen Ordnung durch Schutz eines Jeden bei dem «Leinen, und Strasge-rechtigkeit, Iustizhoheit; 4) Erstehung des Volks zur Sittlichkeit und Religiosi-tät, Kirchenhoheit; und endlich 5) Herbeischaffung der pecuniairen Mittel m allendiesen Zwecken des StaatS, Fiiicinzhchcit. Sehr richtig setzt die wiener Schlnß-acte von 1320 das nion'.rchische Princip darein, daß von allen diesen Rechten den,Monarchen keins entzogen werde, obwol ihre Ausübung an manche Formen undZustimmung der Stände geknüpft werden kann. 31.
M ajest ä t s b r i e f, s. Cal > xtine r.
Majo (Angelo n ?lbt, ehemals Jesuit, seit 1313 Aufseher bei der am-brosianischen Bibliothek zi> dRaile.nd, seit 1310, an Baldi'S Stelle, Custos dervaticamschen Bibliothek zuRon, danii Bibliothekar lind seit 1323 überzähligerapostolischer P: monetär, hat sich durch Entdeckung mehrer Schriften des römi-schen lind griech. Alterthums aus sogenannten Palimpfesten (s. d.) oder,llin>5 ,n-.->cht>. deren Lesiinz er ziierst durch chemische Mittel bewerkstelligte,sehr verdient aemacht. Schon 1811 gab er die in einem Codex von ihm ent-deckten Bruchstücke dreier noch ungedruckter Reden des Cicero, und 1315 einigebisher unbekannte Reden des Cornelius Fronto , nebst einigen Briefe» der KaiserMarcuS Aurelnis und L. Vcrus, und andre kleine Überreste alter Schriftstellerheraus. In demselben Jahre folgte» ansehnliche Bruchstücke von 8 Reden desO.. Aurel. Stimmachus. Auch stellte er ungefähr 60 noch unqedruckte Verse ausder „Vilnlnriu" des PlautuS, und Gemälde zu Terenz's Lustspielen nebst altemCommenkar, die vollständige Rede des IsäuS über die Erbschaft des KleonymuSund eine Rede des Philosophen Themistius aus Licht. 1316 entdeckte er einigebisher noch fehlende Bücher der römischen Alterthümer des DionvsiuS von Ha-likarnaß, welche den Theil der römischen Geschichte ergänzen, der in den verlo-ren gegangenen Büchern des Livius (XI — XVI) enthalten gewesen ist. Inderselben Bibliothek fand er Bruchstücke der mösogothischen Übersetzung der BriefePauli, und eine Handschrift der Beschreibung der Züge Alexanders, die voneinem unbekannten Vers. unter dem Kaiser Konstantius, dem Sohne Konstan-tins d. Gr., geschrieben worden sind. Auch hat er aus einer alten HomerischenHandschrift Bilder, Schollen und Bruchstücke des Textes herausgegeben, sowie,gemeinschaftlich mit Zorab, Mitglied des armen. Collegiums zu Venedig , „banie-iiü ohronu'nriiin caiinniim T. II" (Mailand 1818). Seit 1819 setzte er in Rom seine palimpsestischen Studien mit Erfolg fort. Seine wichtigste Entdeckung in derDakicana ist das Buch des Cicero „Ile 8<-z,u1iIic-i". 1823 gab er zu Rom neuentdeckte Bruchstücke vom bürgerlichen antejustinianeischen Rechte, von der Rheto-rik des Iul. Victor ic. heraus, und 1325 „8eri^torum vetorum nova collectivo Vatic. cockck. eckita" (1'. II., 1821, 4.), —r.
Majolika, s. Fayence.