Band 
Siebenter Band. M bis N.
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Martini

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Commission übertragen ist. Von dem letzter» erschien 1822 eine Abteilung, dieallgemeinen Grundsitze enthaltend, im Druck und ward den Staatsbehörden undLandständen des Großherzozkh. zur Begiitachlung zugefertigt. M. scheint sich zuden Ansichten Derjenigen zu bekennen, welche das geltende Recht mir als ein Pro-dnet des positiven Gesetzes anerkenne», und indem hiernach der Wille der Gesetz-gebuiig der einzige Entstehungs- und Erkenntnißgrund (>>,inelplnn> <^5>inli ct<'v2,><"uoii>l>) der rechtlichen sskormen ist, der (beschichte und Philosophie über Bei-des keine weitere Stimme einräumen, als dazu dient, das Entstebcn und den Sinndes Gesetzes zu erforschen, auch dessen Inkalt zu ordnen und in Ansehung seinerZweckmäßigkeit zu beurtheilen; dagegen aber die positiven Bestimmungen oller inDeutschland geltenden Gesetzgebungen obne Unterschied ihres römischen, päpstlichenoder germanischen Ursprungs zu einem Ganzen, insofern solches richtigen Grund-sätzen nach zulässig ist, zusammenfügen. Im Crimmalrecht sind die Theorien überden RechtSgrund der Strafe noch von größeren praktischen Interesse, und auch hierb!e bt M. der oben angegebenen Ansicht treu, indem er das Recht des StaatS,Strafen anzudrohen und zu vollziehen, aus dessen Befugnis; und der Nothwendig-keit ableitet, seine Eristenz gegen die Übertreter und gegen die aus den Übertretun-gen entspringende Nichtachtung der Gesetze durch Strafen zu sichern. — Außer sei-nem Rufe als Gelehrter und Schriftsteller (s. das Verz. bei Merisel und in Eich.städt'S „ ^u.-xl. ,><-„<'»>>." (1823) batM. auch noch durch die angeführte Un-

tersuchungssache und die später im Badlscben 1819 ei fabrene Bebandlung, sowiedurch die von ihm 1816—18 gefükrle Redaction des ,,Neuen rhein. Merkur ?"eine» politischen Namen erlangt, den ebenso sehr sei» lorales und rechtliches Be-nehmen in öffentlichen Dingen als seine Freimuikigkeit auszeichnet. Endlich sindvon ihm als Sachwalter für die rheinpfälzifchen SiaatSgläubiger I.ii. II. am Bun-destage und hierauf bei dem Oberappellationszerichke zu Teile, als AuSträaalgericht, Druckschriften erschienen, die zu der Kenntniß des deutschen BundesstaatS-rechtS wichtige Beiträge enthalten.

Martini (Giambattista), ein geschickter Componist und gelehrter Musiker,geb. zu Bologna 1108, bekannt u. d. N. p.-xlru Vlmuini. trat in den Francisca-nerorden. Ob er vor oder nach diesem Schritte m> hre Länder von Europa undselbst Asien besuchte, tun seine Kenntnisse zu erweitern, wissen wir nicht genau.Nach seiner Rückkehr widmete er sich der Musik. Seine Fortschritte in der Tom-position waren so schnell, daß er schon 1128 zum Capellaristen des Franciscaner-klosters zu Bologna ernannt wurde, welches Ami er bis an seinen Tod verwaltete.Zuletzt eröffnete er eine musikalische Schule, damal? die gelehrteste in Italien , auswelcher eine um so beträchtlichere An:abl grober Eomponisten hervorging, da schonanerkannte Künstler sich beeiferten, seinen Unterricht ui benutzen, u. A. der be-rühmte Iomelli. Mit dem Talente, gute Schüler zu bilden, verband M. das Ta-lent des Eomponisten. Seine Kirchenmusiken, noch mehr aber seine Duette undKanons für das Elavier oder die Orgel, werden, trotz einiger Kälte, wegen ibrerReinheit, Gründlichkeit und ihres anten Geschmacks bochgeschäht. Den meistenRuhm erwarb er sich durch seine Schriften über die Musik, vornehmlich durch s.

loixlariiontalu sxaix'x ,Ii ur>„tr,ipznin!n" (2 Thle.), und s. „8torla<I>'Uu nni-üc.-,"; beide Werke noch in historischer Hinsicht wichtig. Für das zweiteWerk, von welchem er nur 3 Bde. vollendete >Bologna 1151—81), hatte er einemusikalische Biblioikek von 1000 gedruckten und 300 geschriebenen Werken gesam-melt, wobei der berühmte Farinelli ibn freigebig unterstützt hatte. M. wurde we-gen seiner gründlichen theoretische» Kenntnisse auch außer seinem Vaterland? alsSchiedsrichter und Autorität in der Tbeorie und Praktik der Tonkunst anerkannt.Er fiel endlich durch sein anhaltendes Studiren in eine Schlafsucht, in welcher eroft 30 Stunden zubrachte, und starb 1181 an der Brustwassersucht.