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Medaille
unter 3100 Juden, in 41 Städten, 11 Marktfl., 2001 Ddrf.). Der Herzog dersitzt davon an Domainen 95 OM., mit 990 Ortschaften. Die Ritterschaft be-steht aus 516 Gutseigenthümern (1 fürstl., 2? grast., 263 freiherrl. und adel.,225 burgerl. und 8 Bauerschaften). Ihr gehören 102 HjM., mit 1269 Ort-schaften, darunter 180 Allodial- und 795 Lehn-Hauptgüter. Drei Jungfrau-klöster besitzen O^OM., mit 61 Ortschaften. Die Städte und ihre Besitzungennehmen 24^ ein. StaatSeink. über 2,300,000 Gldn.; Staatsschuld,
mit Einschluß der mecklenburg-strelihischen, 9ck Mill. Hauptstadt: Schwerin <12,625 E.), Residenz: Ludwigslust mit 3400 E. M.-Schwerin hat im Ple-num der Bundesversammlung 2 Stimmen; Bundescontingent: 3580 M. DerGroßkerzog von M.-Strelitz hat im Plenum nur 1 Stimme; sein Land hat36 s^M-, mit 79,500 E.; Eink.: 500,000 Gldn.; das Bundescontingent: 717M.; Hauptstadt und Residenz: Neustrelih mit 5800 E. Auf der großherzogl.Biblivihek zu Neustrelitz werden obotritische Alterthümer und 14 in Mecklen-burg ausgegrabene Runensteine aufbewahrt. Beide Fürsten erhielten 1815 diegroßh rzogl. Würde und nehmen zusammen im engern Rathe des deutschenBundes die 14. Stelle ein. Lie führen ein gemeinschastl. Wappen und denTitel: Großherzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratze-burg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr. IhreLande stehen durch Hausverträge von 1701 und 1755 in genauer Verbindung,deren Landstände einen Körper, die alte Landesunion, bilden. Auch besetzen beideGroßherzoge und die Landsiände das Oberappellationsgericht zu Parchim . ImÜbrigen regieren beide Häuser unabhängig von einander. Die herrschende Kircheist die evangelisch-lutherische. Rostock (s. d.) ist der Sitz des Handels und derLandesuniversität. 1820 wurde in Mecklenburg die Leibeigenschaft und GutS-unrerthänigkeit aufgehoben, „jedoch unbeschadet anderweitigen wechselseitigenÜbereinkommens". Nach Hempel'S „Geograph. Beschreibung der Großheizog-thümer M.-Schwerin und Swelih" (Neustrelitz 1829) hat M.-Strelitz 52^M.(davon 45^ die Herrsch. Stargard, 6^ das Fürstenihiim Ratzeburg ), mit 9 Städ-ten, 2 Marktfl. und 392Dörf. (Domainen: 273 Ortschaften; die Ritterschaftt2 gräfl., 36 freiherrl. und adel. und 19 bürgerl.Familien, 112 Ortschaften). —Von Rudlosss „Handb. der Mecklenburg. Geschichte" (3THIe.) erschien von den2 Bdn. des 3. Th. die 2. A. Rostock 1822. Ferner v. Lützow : „Pragin. Ge-schichte von Mecklenburg" (Bcrl. 1827, 1. Th,).
Medaille (von,net->ll,i„>), eine in Metall gearbeitete Schau-oder Denk-münze, welche das Andenken an einen besondern Vorfall oder an eine ausgezeichnetePerson auf die Nachwelt bringen, oder auch Nur als Geschenk bei feiert. Gelegen-heiten dienen soll. Durch diesen Zweck unterscheidet sie sich von der Münze. (S.Münzkunde.) Auch werden sie in der Reget von eignen Stempelschneidern, diesich Medailleurs nennen und oft zugleich Erfinder ihres Gegenstandes sind, ver-fertigt. DieMedaillen zeichnen sich gewöhnlich vor den Münzen auch durch ihre Grö-ße aus, durch welche die Figuren einen größer» Raum gewinnen und auf den erstenBlick verständlich werden. Man theilt sie in alte (die Medaillen des Alterthums, na-mentlich die griech. und röm. goldenen, silbernen und kupfernen Münzen bis auf dieZeit des Herakliuö) und neue: alle von dieser Zeit an aufGeburten, Vermählungen,StandeSerhöhungen, Todesfälle ausgezeichneter Personen, auf Kriegsereignisse,Friedensschlüsse und öffentliche Bündnisse überhaupt, Stiftungen, große Zeit-abschnitte rc. geprägte Medaillen. Die ältern Medaillen waren auch Probemünzen. Unter den römischen Goldmünzen bewachtet man gewöhnlich diejenigenals Medaillen, welche größer und dicker sind als der goldene Denarius, unter densilbernen diejenigen, welche größer sind als der Denarius, unter denen von Er)diejenigen, welche den SestertiuS an Umfang übertreffen. Die letzter» zeigenbie größte Mannigfaltigkeit in ihren Aufschriften und sind gewöhnlich in einen-