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Siebenter Band. M bis N.
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Mediateur

Mediatisirte Fürsten

welches, als diese es anlegte, sie mit einer verzehrenden Flamme umgab, stdaß siedes qualvollsten Totes starb. Nach A. ließ sie der Nebenbuhlerin eine vergiftetegoldene Krone von ihren Stiefsöhnen zum Geschenk bringen. Kreon'S Palast legtesie durch einen Feuerregen in Asche, ihre beide» mit Iason erzeugten Kinder ermor-dete sie» bestieg dann ihren Drachenwagen und entfloh. Nach Einigen begab siesich zum Hercules, nach A. zum König Agens nach Athen , mit deni sie den Mdoszeugte. Auch von hier ward sie als Zauberin verbannt. Endlich kehrte sie in ihreHeimath zurück, wo sie ihren Vater, den sein Bruder Perses entthront hatte, wie-der einsetzte, und starb. Nach spätern Erzählungen söhnte sie sich mit Iason ausund ward von den Kolchiern göttlich verehrt. Metos soll das Reich seines Groß-vaters in Besitz genommen und e« nach sich Medien genannt haben. Medea istoft ein Gegenstand der Dichtkunst gewesen, besonders der tragischen. ÄschyluS und Ovid'ö Tragödien d. N. sind verloren, so auch des Sophokles „KolchideS".Nur des Turipides und des Seneca Medeen sind noch vorhanden. Neuerdingshak sie Grillparzer wieder auf die tragische Bühne gebracht. Auch führt ein Me-lodram von Götter und Benda und eine Oper von Cherubim d. Namen.

Mediateur, Vermittler, im Völkerrechte eine Macht, welche durchgütliche Unterhandlung den bevorstehenden oder schon ausgebrochenen Krieg zwi-schen andern Mächten, mit deren Einwilligung, friedlich zu schlichte» bnnühk ist.Die Mediation oder Vermittelung ist wesentlich verschieden von der schiedsnehter-lichen Entscheidung, wenn sich beide feindliche Mächte dem Ausspruche einer neu-tralen Macht im voraus unterwerfen. Diese im Miktelalter sehr gewöhnlicheund in Deutschland verfassungsmäßige Art der Entscheidung von Streitigkeitenunter Fürsten ist in der neuesten Zeit wieder üblich geworden. (Vgl. Aus-trägalinstanz.) Bei der Mediation hingegen, wo beide feindliche Machteeinverstanden sind, die Dergleichsvorschläge einer dritten oder mehrer vermitteln-den Mächte anzuhören, sind sie darum nicht verbunden, dieselben auch anzuneh-men. Gewöhnlich wird die Vermittelung nachgesucht, wie z. B. von Epaniengeschah, als es die Dazwischcnkunft der in Aachen 1818 versammelten europäi-schen Hauptmächte in seinem Kampfe mit seinen amerikanischen Colomcn fürsich erbat, was aber von jenen abgelehnt ward, weil hier weniger von einer Ver-mittelung als von einer bedingte» Hilfsleistung zu Gunsten Spaniens die Redesein konnte. Oft aber auch bieten benachbarte oder bei dem Kriege fremder Staa-ten sonst betheiligte Mächte ihre Vermittelung an, damit der Krieg zwischen jenensie nicht zuletzt selbst in den Kampf verwickele. Dies kann z. B. bei verbündetenHöfen der Fall sein; auch thut es wol der neutrale Staat, wenn er glaubt, derschwächere möchte überwunden werden, und der siegende Theil dadurch seineMacht, zum Nachtheile des politischen Gleichgewichts, vergrößern. Aus dieserRücksicht ist Frankreich sehr oft, in den Kriegen der Pforte mit Rußland und Öst-reich, für die Pforte als Vermittlerin aufgetreten. Nach dem gegenwärtigen,völkerrechtlich geordneten Zustande von Europa sind die 5 in Aachen 1818 untersi,ch durch dieselben politischen Grundsätze verbundenen Hauptmächte Europas —Östreich, Frankreich, Großbritannien, Rußland und Preußen — die Vermittlerbei allen zwischen den übrigen Staaten entstehenden Streitigkeiten. Für diesenZweck sind ihre Minister in Paris, Frankfurt und Wien mit den nöthigen Voll-machten und Aufträgen versehen, sowie die Monarchen selbst alle 3 Jahre deß-halb persönlich haben zusammenkommen wollen. Auf den Congreffen zu i!ai-bach und Verona hat die Vermittelung von Streitigkeiten zwischen Volk und Throndie Form einer bewaffneten Dazwischenkunft (vgl. Intervention) angenom-men; die neueste Form dieser Art von Vermittelung zeigt das von Tanningzu Stande gebrachte londner Bündniß vom 6. Juli 1827, „zur PacificationGriechenlands". X.

Mediatisirte drutfcheFürsien,s. Stpndeöherren.