526 Morellet
1727 zu Lyon , Sohn eines Papierhändlers, empfing seinen ersten Unterricht indem Jesuiteneollegium seiner Vaterstadt. Im 14. I. wurde er nach Paris gesen-det und erhielt eine Freistelle im Seminar der Dreiunddreifiiger. Fleiß, Sittlich-keit und Ordnung halfen auch hier dem Jünglinge die Schwierigkeiten überwinden,die ihm seine Armuth in den Weg legre, unk er gelangte in das Institut der Sor-bonne (nicht zu verwechseln mit der iheolog. Facultär der pariser Universität, LerenMitglieder sich Doctoren der Sorbonne, vergl. d., nannten), wo die nachher soberühmt gewordenen Turg o t und Lonienie deBrienne (s. d.) seine Schul-geführten und Freunde wurden. Fünf Jahre blieb M. hier, ümstg den Wissen-schaften lebend, dann übernahm er — da sein Vermögen ihm nicht erlaubte, denDoktorgrad zu erringen, was zum fernern Bleiben in der Anstalt unumgänglichwar — die Führung des Sohnes von dem polnischen Kanzler in Lothringen , demHerrn de la Galaiziere, und bezog mit diesem das Tollegium du PleffiS. Hierbildete sich bei der Muße, welche er hatte, seine Neigung für die Philosoph, undhistor. Wissenschaften aus, und seine Bekanntschaft init Diderot, d'Alembert u.a. damals berühmten Männern verschaffte ihm Zutritt in die literarische Welt.Später mit seinem Zögling Italien bereisend (1758), machte er in Rom aus Ni-kolaus Epmeric's „»iit-clorium iiiguuütllru»," einen geistreichen Auszug, wel-cher das schändliche Verfahren jener Ketzergerichte aufdeckte und 1782 u. d. T.„älauuel st«5 iug»r>üle,i,!>" erschien: eine Arbeit, für welche ihn Friedrich II. undVoltaire aufs schmeichelhafteste belobten. Nach seiner Rückkehr nach Paris (1759)wurde er in dem Haufe der berühmten Mad. Geoffrin, dem Sammelplätze der geist-reichen Kopfe in der Hauptstadt, bekannt, und als er bald darauf zu des berüchtig-ten Paliffok Lustspiel: „Die Philosophen", in welchem Paliffot die berühmtestenMänner jener Zeit, einen Rousseau, Helvetius u. A., dem Gelächter der Mengepreisgab, eine sogen. Vorrede schrieb, in welcher er den Vers. jenes Libells abfer-tigte, da ward er ei» halbes I. lang in die Bastille gesetzt. Sein likerarischer Rufhatte durch diesen Vorfall sehr gewonnen und verschaffte ihm auch Zutritt in dasHaus des Baron v. Holbach und Necker's, der um tiefe Zeit anfing, die BlickedesPublicumS auf sich zu ziehen. 1766 gab er auf MaleeherbeS'S Veranlassung s.Übersetz, von Beccaria's Werk: „Vei steinn et stelle ,>c„e", heraus, und 1769 s.„stiviis'ceNui st'uii uouve.iu stietiouiunieste cnmmerce": ein Unternehmen, wel-ches ihn 20 I. lang beschäftigte und erst durch den AuSbruch der Revolution unter-brochen wurde. Durch seine in demf. I. herauSgeg. „Bemerk, über die indischeCompagnie" (in Frankreich ) trug er viel dazu bei, daß die dem Allgemeinen schäd-lichen Privilegien dieser in ihren Angelegt,iheitcn ganz zerrütteten Gesellschaft auf-gehoben wurden. Bei Gelegenheit einer Reise, die M. 1772 nach England machte,knüpfte er mit Franklin, dem Marguis LanSdown und dem Lord Shelburnedauernde freundschaftliche Verbindungen an, und einige Jahre darauf machte er inFernen Voltaire'S Bekanntschaft, der ihn sehr schätzte. Auch mit Marmontel, derspäter eine Nichte M.'s heirathete, stand er in den freundschaftlichsten Beziehun-gen. Als 1783 der Friede zwischen England und Frankreich geschlossen wurde,bekam M., dessen Bekanntschaft mit dem Lord Shelburne (welcher von SeitenEnglands die Unterhandlungen betrieb) günstig auf den ganzen Gang der Sacheeingewirkt hatte (wie dies Shelburne selbst an den König Ludwig XA1. versicherte)von diesem eine Pension von 4000 LivreS und ward im folgenden I. an die Stelledes Abbe Millot in die Akademie aufgenommen. Bei dem AuSbruch der Revolu-tion gab er mehre kleine Schriften über verschiedene StaatSgegenstmde heraus, undals die heftigen Revolutionsmänner (u. A. Ehamfort und Mirabeau ) auf die 'Auf-hebung der Akademie drangen, nahm er sich nicht nur mit Elfer dieser gelehrtenAnstalt, obwol vergeblich, an, sondern rettete auch die Archive derselben vor demVandaliömus seiner Zeit. Sein Benehmen während der Revolution, sowie diefreimüthige Vertheidigung der Rechte der Kinder und Nachgelassenen Derer, welche