5"2 Morgen>;obe Morgenstern (Karl von)
Ruthen. Im königl. Sachsen rechnet man den Morgen zu 300 R.; Morgen undAcker sind hier gleichbedeutend; man rechnet auf einen Acker ungefähr 2 ScheffelAussaat; 30 RKorgeii benage» eine Hufe. Im Hanöverischen rechnet man denMorgen zu 120 Ruthen oder 70' Klafter; in Hamburg 3308 Klafter; in Slras-bürg 52'; in Franken 608; i» Danzig '05; m d.Kagdebura 560.
Morgengabe. nach genieineni deutschen Privatrecht, das beschenk, wel-ches der neue Ehemann der Frau am Tage (Morgen) nach der Hochzeit niacbt, unddessen freies Eigenthum folglich auf sie übergeht. Man nennt tiefes die vertrags-mässige Morgengabe, insofern sie in einem Ehevertrage versprochen wird und ausdemselben, obgleich sie in die Form eines (Geschenks eingekleidet isi, auch rechtlich ge-federt wei den kann. Bei sogen, unstandcsmäßigen Ehen bekam sie die Frau gewöhn-lich siatt alles Übrigen und muhte durch dieselbe für sich und ihre Kinder sorgen.Schon in den ältesten Mesetzen der deutschen Nation kommen spuren derselben vor.Sie fand gewöhnlich beim Adel, weniger unter dem Bütgerstände statt. Ihre Nrössehing in der Regel vorn Vertrage ab. Unter der gesetzlichen oder säch fischen Mor-gengabe aber verstand man gewisse Dinge, welche eine adeligeWitwe nach dem Todeihres Memahls aus seinem Landaute nothwendig bekommen muss. Sie soll ihren(ä'rund in einer falschen Erklärung des Sachsenspiegel? haben, die aber durch neuere(M-setze und Herkommen bestätigt worden ist. Die wichtigsten jener Sachen sind:alles feldgängige Vieh weibl. MschlechtS, Schafe und (Hülse, zugelegtes Bauholzund nicht eingefügte Zaunstöcke. Selten wird die sächs. Morgengabe in Natur gege-ben. sondern es vergleichen sich gewöhnlich die Erben des Mannes mit der Frau übereine gewisse (MldslMinie, die sie erhält. Durch dasOlesetz vorn 31. Jan. 1820 warbdie Morgenaabe, sowie die statutarische Erbrorrion, das Nachtheil der Witwen adel .Erblasser und deren Recht, ein Leibgedinge zu fodern, im Königr. Sachsen aufgehoben.
M o r g e n r ö t h e. Diese herrliche Erscheinung am tZstkimmel kurz vordem Aufgang der Sonne ist eben Das, was die A bendrö t he am W-esthimmel kurz nachdein Untergänge derselben ist. Dass die Sonnenstrahlen und Dunste oder Wolkenzur Entstehung beider nöthig sind, lehrt der Augenschein. Zeicht immer sind Mor-gen- und Abendröthe gleich schön; bisweilen bemerkt man, wenn der Himmel ganzheiter ist, nur eine schwache Rothe. Es ist wahrscheinlich, dass von dem Sonnenlichte,wenn es vom Horizonte her und also durch eine grosse L7 trecke von Luft kommt, zu-erst die blauen, dann die gelben und zuletzt die rothe» Strahlen verloren gehe»; da-her die Sonne hoch amHimmA weiss, in niedrigern (legenden gelblich und an der(Grenze des Horizonts röthiich erscheint und Dünste und Wolken auf gleiche Weisefärbt; wenigstens hat Melville (,,IAliiil>. o^neS, U, 75) diese Hypothese gegenNewton geltend gemacht. Eine hochrorhe oder feurige Morgenröthe wird als Vor-bote eines trüben, regenbaften, und eine recht glänzende Abendröthe als Anzeige einesheitern morgenden Tages mcisteniheilS mir (Mund angesehen. Man erklärt diesdadurch, dass die Morgenröthe eine Wolkenmasse verkündigt, die für den anbrechen-den Tag von O. nach W. über den Horizont heraufziehe; die Abendröthe hingegeneine vom Horizonte sich entfernende Wolkenmasse andeute.
M orgenster n, s. Lucifer, Planeten und Streitart.
Morgenstern (Karl v.), geb. zu Magdeburg den 28. Aug. 1770, seit1822 kais. russ. SkaatSratb und Ritter des WladmurordenS, ist Pros. der Bei edt-sainkeit ic. zu Dorpat . Sein Vater, D.Fr. Simon M., war ein zu seiner Zeitauch als Schriftsteller geachteter Arzt und Naturforscher in Magdeburg . DeiAson-ststorialrarh Funk, Recror an der Domschule, begründete M.'S philologische Erzie-hung. In Halle waren Wolf und Eberhard ihm väterliche Freunde. Dw ersteFrucht eigner Forschung, s „säininwniulione.e r,g>.", erschienen I7ü l
und 1795. M. war einige Jahre Privatdoceni bei der Universität Halle, und snt1797 außerordcntl. Pros im Fache der classischen Philologie und alten Philosophie.