Band 
Siebenter Band. M bis N.
Seite
542
JPEG-Download
 

542 Mortificiren Morns (Thomas)

seine Anhänglichkeit an Bonoparte nach dem verunglückten Versuch auf das Lebendes erste» ConsulS am 3. Nivose. Nach demWiederausbruche der Feindseligkeitenmit England, 1803, besetzte er das Kurfürstenthum Hanover. Nach seiner Rück-,kunft ward er einer von den 4 Generalen der Consulargarde und den 19.?Nai 1804Reichsmarschall. Zm Lept. übernahm er den Oberbefehl einer Diviston der gro-ßen Armee, ging im Oct. auf das linke Donauufer und wurde in dem Gefechte vorDürnstein von Kutusoff geschlagen. Zn dem Kriege mit Preußen nahm er am1. Nov. 1806 das Kurfürstenthum Hessen in Besitz, zog sich durch Hanover andie Küsten der Ostsee , besetzte die Hansestädte und leitete die Feindseligkeiten gegenSchweden, bis Napoleon ihn gegen Ende des Feldzugs zur großen Armee berief,wo er an der Schlacht bei Friedland Theil nahm. Dann befehligte er in Spanien ,wo er mit Lannes Saragossa nahm, die Spanier bei Occana schlug und Soult inseinen Operationen gegen Badajoz unterstützte. 1812 befehligte er mit in Ruß-land und ward von Napoleon, nach dessen AuSmarsch aus Moskau, im Kreml mit dem Befehle zurückgelassen, ihn in die Luft zu sprengen. Bei Wiedereröffnungdes Feldzugs 1813 ward er an die Spitze der jungen Garde gestellt, focht bei Lühen,Bautzen, Dresden, Hanau, und 1814 in den verschiedenen Schlachten in Frank-reich mit, bis er am 8. April seine Zustimmung zur Entsetzung Napoleons ein-sandte. Ludwig X VIII. ernannte ihn zum Pair von Frankreich . Er befand sichin Liste, als der König 1815 sich dorthin flüchtete, und machte diesen mit der un-günstigen Stimmung der Garnison bekannt. Der König ging nach Gent , undM. trat in .NapoleonsDienste. Nach der zweiten Restauration verlor er tiePairs-würde, wurde aber Befehlshaber der Militairdivision in Rouen . 1816 ward erin die Deputirtenkammer gewählt und 1819 aufs Neue zum Pair ernannt.

M ortificiren, für ungültig erklären. So wird ei» Wechsel, der ver-loren gegangen ist, mortisicirt, indem der jetzige Inhaber gerichtlich vorgeladen wird,um seinen rechtmäßigen Besitz zu beweisen, außerdem aber der Wechsel für ungül-tig erklärt wird. Ein gewöhnlicher Schuldschein, der nicht ohne vvrgängige Ge-nehmigung des Ausstellers aus einer Hand in die andre gehen kann, wird gültiger-weise auch außergerichtlich mortisicirt. Ferner heißt Mortificiren undMortification die Ertödkung des Fleisches, und nian versteht darunter vor-nehmlich das -Lelbstguälen durch Kasteien, Geißeln, Fasten u. dgl., das bei Mön-chen, Einsiedlern u. s. w. stattfand und zum Theil noch stattfindet.

M ortuarium, oder in.inn> >>>e»t>n>. s. Todte Hand.

M oruS (Thomas), Kauster von England unter Heinrich V III. und einerder Richter der Kingsbench, ausgezeichnet durch Staatskenntnisse und Rechlschaf-fenheit, war 1480 zu London geb. und studirte zu Oxford . Wissenschaft und Tu-gend waren die einzigen Gegenstände seines Bestrebens. Er ging, wicwol ungern,an den Hof, wo er sich Ansehen und endlich das Amt eines Kanzlers im Herzog-thume Lancaster erwarb. Heinrich VIII. übertrug ihm verschiedene Gesandtschaf-ten. Besonders zeigte M. seine glänzenden Talente in den Berakbschlagungen überden Frieden von Cambrai 1529. Das Amt des GrokkanzlerS und Segelbewah-rers war der Lohn für seine Dienste. M. verwaltete diesen Posten mit der streng-sten Rechtschaffenheit und benutzte sein Ansehen nicht einmal zur Beförderung s.Kinder. Auch besaß er, als er von s. Posten abtrat, Nichts als sein väterlichesErbe, einige unbedeutende Ländereien, die ihm der König geschenkt hatte, und un-gefähr 100 Pf. St. Dieser Umstand ist um so bemerkenswerther, als M. da-mals die Gunst des Königs im höchsten Grade besaß. Zum Beweise dieser Gunstempfing er das Reichssiegel, das vor ihm nie einem Weltlichen anvertraut wordenwar. Es blieb aber nur 2 und ein halbe« Jahr in seinen Händen. Heinrichs VIII.Leidenschaft für Anna Boulen brach die Bande, die ihn an die römische Kircheknüpften. M. war genöthigt, 1533 sein Amt niederzulegen, da er auf keine Weise