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nahm, sondern unter Beibehaltung einer lebenslänglichen Pension den Rest seinerTage größtentheils unter schriftstellerischen Arbeiten verlebte. 1185, in s. 81 . I.,beschloß er sein thätiges Leben. Seine vielfachen Erfahrungen, ausgebreitetenGeschäfte und weitläufigen Verbindungen gaben ihm eimn sichern praktischen Blick,der gegen die schwankenden Theorien früherer Staatsrechtslehrer vonheilhaft ab»stach. Durch diesen, sowie durch s. Sammlet steiß, s. Freimüthigkeit, Geradheitund Ordnungsliebe gab er s. Schriften einen Werth, welcher ihn einer rühmlichenStelle in der Geschichte des deutschen Staatsrechts würdig macht, wenngleich ikmTiefe und Fülle der Gedanken, Scharfsinn und eigentliche juristische und historischeGelehrsamkeit abgingen. Ganz vorzüglich verdient es aber Bewunderung, daß ihnmitten im Gewühle der verschiedenartigsten Geschäfte der fromme kindliche Ninnnicht verließ, den er bei allen Vorfällen seines Lebens so unverkennbar äußerte.Sein Fleiß war unermeßlich; die Zahl aller seiner Schriften beträgt 404, von denenhier nur erwähnt werden können: „Grundriß der heutigen StaatSverfasiung vonDeutschland" (Tübingen 1154); „Deutsches Staatsrecht" (Nürnb. 1131 fg.,50 Thle.. nebst 2 Bdn. Suppl. und 1 Bd. Register, 4.); ein ausführliches undvollständiges Werk vom ganzen deutschen StaalSrechte in lauter einzelnen Büchern(über 25Bde., 4.); „Deutsches Staatsarchiv" (Hanau «.Franks. 1151 sg.. 13Bde., 4.) u. s. w., und mehre Schriften des positiven europ. Völkerrechts, welcheser zuerst in ein System brachte. Seine eigne Lebensbeschreibung (3. Aufl,) er-schien in 4 Thln. (Franks, u. Leipz. 1111—83). — Nein Soh», FriedrichKarl von M.. welcher mehre Jahre Reichshofrath in Wien , dann hessendarm-städtischer Hofrath war, zuletzt aber privatisirte, hak sich ebenfalls als staatsrecht-licher Schriftsteller durch s. mit großer Kenntniß der NtaatSverhältnisse verbundeneFreimüthigkeit ausgezeichnet. Er war geb. zu Wtuitgart 1123 und starb zu Lud-wigsburg 1198. Wir erwähnen unter seinen ausgezeichneten Nchriflen nur die„Sammlung moral. und polit.Schriften" (1163—61, 2 Thle.); „PatriotischeGedanken von der Staatsfreigeisterei" (1155); „Der Herr und der Diener"(1159); „Reliquien" (1161); „Patriotisches Archiv" (Franks, u. Leipz, 1184—94, 14 Bde.).
Möser (Justus). Dieser geistreiche Staatsmann, mit Recht Deutsch-lands Franklin genannt, war geb. 1120 zu Osnabrück und starb daselbst den 1.Jan. 1194. Sein Vater war Kanzleidirecror und Consistorialpräsident; dieMutter unterrichtete den gutmüthig feurigen JustuS in der franz. Sprache undLiteratur, ohne ihm den deutschen Sinn zu verschrauben. Der talentvolle Knabefaßte schnell und verwandelte das Erlernte bald in sein Eigenthum. Schon im12. Jahre errichtete er mit s. Gespielen eine gelehrt. Gesellschaft, in der er sicheiner eignen, von ihm erfundenen Sprache bediente. 1140—42 studirle er zuZena und Göttingen die Rechtswissenschaft; aber das wichtigste Studium für s.BeobachtungSgeist war das offene Buch des menschlichen Lebens. Zugleich bil-dete er s. Geschmack durch das Lesen der engl., franz. und ital. Elassiker. AlsSachwalter nahm er sich mit Wärme und Freundschaft der unterdrückten Unschuldan; er allein widerstand der Willkür des damaligen Statthalters von Osnabrück .Das Zutrauen seiner Mitbürger erhob ihn daher 1141 z > der wichtigen Stelleeines ^elvouatus znitri-ie; auch ernannten ihn die Landstäute zum Secrekair undzum SyndicuS der Ritterschaft. Sein edler Charakter ward vorzüglich erprobt inden Drangsalen des siebenjähr. Kriegs. Er ersparte durch weise und redliche Thä-tigkeit seinem hartbedrüngten Vaterlande bei der Erhebung der Kriegslasten bedeu-tende Summen; dies erwarb ihm die Achtung desHerzogs FerdinandvonBraun-schweig. Acht Monate lang betrieb er in London das Lieferungszaklgeschäft fürdas von England besoldete verbündete Heer. Dieser Aufenthalt gab seinem Geisteeinen seltenen Reichthum praktischer Erfahrung. Überall im bürgerlichen Ge-