Band 
Siebenter Band. M bis N.
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Moses

Gott , der weder einen andern Gott neben sich, noch ein sinnliches Bild seinesWesens dulde, selbst König seines Volks sein und es durch Priester regieren wolle.Daber bade» die Gesetze, durch die er den Cultus, die Staatsverfassung undRechtspflege, die Sitten - und GesiindkeitSpolizei der Hebräer bestimmte, msge-sammt göttliches 'Ansehen und dauernde Gültigkeit. Überall von den Gruntfode-rungen der sittlichen und sinnlichen Natur des Menschen ausgehend, sind sie aufdie Eigentbümlichkeit des Volks, auf das Klima und die politische Lage d.Sihmzum Wohnorte bestimmten Landes und auf den Plan der Vorsehung, es zumtreuen Bewahren einer im Laufe der Zeit vollkommener zu entwickelnden und einstüber das ganze Menschengeschlecht zu verbreitenden göttlichen Offenbarung zumachen, trefflich berechnet. Sie verbiete» ihm jede Vermischung mit andern Na-tionen und jede fremde Sitte und Gotiesver.hrung; als ein scharf abgeschlossenerGoiteSstaat soll er abgesondert von allen Nachbarvölkern, selbständig, wie Gott und Herr, frei und allein stehen. Sie nöthigen eS durch festbestimmte, bis in diegeringsten Einzelnheiicn der täglichen Lebensordnung und der geselligen und häus-lichen Verhältnisse eingehende Vorschriften, bei denen auch die Auswahl und Be-reitung der Speisen und die Sorge für die Reinlichkeit des Körpers nicht vergessenist, zur Gewöbmmg an die seinem Cbaiakter und seiner religiöse» Bestimmungangemessene Bildung. Sie legen ihm durch ein streng geregeltes Ritual, das, austausend an sich kleinlichen und in die Sinne fallenden Gebräuchen zusammengesetzt,im Ganzen die erhabene Allegorie eines ewigen, unaufhörlich durch Opfer, Gebeteund Reinigungen neu anzuknüpfenden Bundes mir Gott darstellt und bedeutsamvon Haudliing zu Handlung fortschreitet, die Pflicht einer immerwährenden Ge-schäftigkeit i»> Dienste seines himmlischen Königs auf. Dem Stamme Lrvi, demM. augebörk, übertragt er die Verwaltung dieses Dienstes und die Aussicht überdie Beobachtung der Gesetze, und nicht seinen Söbne», die er mit weiser Uneigen-nützigkeit unter die gemeinen Leviten zurücktreten läßt, sondern dem Geschlechte s.Bruders Aaron , das mit der obersten Staatsgewalt bekleidete Hohepriesterihum.(Vgl. Hoherpriester.) Diesem von allem Grundeigenthum ausgeschlossenenStamme macht er die übrigen 12 Stämme zehntpflichtig, untergibt sie eignenStammältesten und Richtern und sichert die Festigkeit ihres politischen Verbandesdurch gemeinsam zu feiernde Feste und durch ausschließliche Einheit des Gottes-dienstes in der StifiSbütte, einem tragbaren Tempel, der die mit Schauern derEhrfurcht umgebene, prächtig geschmückte und im Innersten nur dem Hohenpriesterzugängliche Wohnung Iehovah'S, das einzige Heiligthum und, vermöge der ihmzufließenden Steuern, der Mittelpunkt alles Reichthums der Nation wird. Diessind die Hauptpunkte der Gesetzgebung Mosis, die, wenn auch Züge äavptischerBildung daraus hervorblicken, doch das Bestreben, die Hebräer von den ägyptischenSitten und Vorurtheilen zu entwöbnen und zur politischen und religiösen Selb-ständigkeit zu erheben, deutlich beurkundet und in Betracht der Zeit und Umstündeihrer Entstehung an Eigenthümlichkeit und Hoheit der Grundsätze, an Folgerich-tigkeit, Nachdruck und Dauer und, was am meisten für ihren göttlichen Ursprungzeugt, auch an Keimen wahrer Humanität die gepriesenen Gesetzgebungen Solon'S und Lykurg'S weit übertrifft. Doch wurde ihre Vortrefflichkeit nicht sogleich vonden Hebräern erkannt. Schon nahe am Ziele des Wegs nach Kanaan , sah M.sich durch neue Gährungen der Unzufriedenheit genöthigt, das Volk in die Wüstezurückzuführen , und 10 Jahre eines mühseligen UmberziehenS in der Wüste muß-ten vergehen, die harten Strafen, die sein Gesetz dem Übertreter droht, mußten miteiserner Strenge vollzogen werden, Alle, die im Mannesalter aus Ägypten gezogenwaren, mußten absterben, ehe das Gesetz bei dem neuen, während des Zuges her-angewachsenen Geschlechte durchdrang und ihm zrir Gewohnheit wurde. Moses,der niir Sorgen, Beschwerden und Arbeiten aller Art geplagte Führer, durfte selbst