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Siebenter Band. M bis N.
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Mundharilwiiica Münich 601

gewölbes in svphilitischcn Krankheiten. — Bei Flüssen nennt man die Ausströ-mung Pkündung.

u » L h a r m o n i c a, sonst auch Brummeisen oder Mau'tromnie! ge-nannt, ist durch die erstaunenswürdige Kunstfertigkeit mehrer Bftisiker gleicht nzu Ehren gekommen. Dazu gehört vor Allen der berühmte Koch. Früher bestandes nur in einem einsacken Eisen, das man zwischen den Zähnen hielt und durchAnschlagen d.r stählernen Zunge zum Klinsen brachte, und im ikal. Tirol, beson-ders in dein Örtchen Riva, wurden viele Instrumente dieser Art v- rferkigk. Scbeib-ler in Kref.ld, ein Liebhaber der Musik, hat durch Zusammensetzung mehrer Maul:tromm-ln, zu 6 oder 10, diesem Instrumente größern Umfang verschafft. Er nenntes nun Aura und hat es mit einer Abbildung und beigefügten iNusikstücken fürdasselbe genau geschildert in der , L ipziger musikal. Zeitung", 1816, St. 30.

Mündigkeit, s. Majorennität und Minorennität.

Mungo Park , s. P a r k.

Municipal im gewöhnlichen Sinne mit städtisch gleichbedeutend z soMunicipalverfassung statt städtische Verfassung, Municipalbebördestatt städtische Behörde z auch Municipalität bedeutet oft eine Sradtgemeinde.In unsern Tosen hat jedoch dies zuerst in Frankreich viel gebrauchte Wort dort eineauSgedehntereBedeutung ei halten, indem man mit diesemNamcn dieVerwaliungS-.obrigkeit einer oder mehrer Gemeinden zlisanimcngenommen bezeichnete, ebne dar-auf Rücksicht in nehmen, ob diese Örter Städte waren oder nicht. So besteht inFrankreich dieMunicipalitär an jedem Orte au? dem Maire, dessen Adjunctenund, je nach der Bevölkerung, aus einem oder mehren Polizeicommissairen, nebenwelchen Behörden die zusammengenommen den Titel der Municipalität führen, sichnoch ein Municipalratk findet, der die Conirolen über die von dem Maire ge-führten Rechnungen über die Ausgaben und Einnahmen des Orts zu führen undzugleich über die Bedürfnisse der Gemeinde Vorschläge zu thun hat. Lr.

Municipalverfassung, s. Gemeindeordnungen.

Municipien (nninn-iss.-i) hießen diejen. Stätte im röm. Reiche, welcheunter selbstgewählten Obrigkeiten (<.I,iu>,>vii i. <'»!l,-pini>> ileonrio»»n>) entwedernach röm. oder nach eignen Gesetzen regiert wurden und im erstern Falle das röm.Bürgerrecht im weitesten Umfange hatten (i>,»n!ini>i.-> um,, 5»lsi.-iss«), im letzternnur zu militair. Ehrenstellen gelangen konnten. Die Fortdauer derMunicipalverfas-fung in den ital. Städten beweist v. Savigny in s. „Gesch. des röm. Rechts im Mit-telalter", und dasselbe in Frankreich Raynouard in s. „Ui^t. clu stioil i»u»>Li>i.->Ieil lA-inao elo." (Paris 182Ü).

Munition, Schießbedarf, der tzlusdruck für die zur Ladung des Geschützesund des KleingewehrS in den Laboratorien bereiteten Patronen. In der Regelführt der Infanterist im Felde 60 Stück scharfe Patronen in s. Patrontasche, derReiter 12 Ltück in s. Cartouche, wohlverwahrt gegen Nässe und Feuer, bei sich.Für die leichtern Kanons befinden sich eine gewisse Anzahl Patronen in dem Protz-kasten. Nächstdem folgen dem Geschütz unmittelbar die besonders eingerichtetenMunitionswagen ins Gefecht und werden aus den in der Nähe befindlichenArtillerieparks fortwährend wieder gefüllt. (Vgl. Artillerie.) s.

M ünnich (Burkhard Christoph, Graf v.), russischer Skaatsminister undGeneralfeldmarschall, geb. zu Neuenhuntorf in> Hei zogkhum Oldenburg 1683, wosein Batcr als ostfries. Gehcimerath und Deichgräse lebte, erhielt einen sorgfältigenUnterricht, machte eine Reise nach Frankreich und trat 1101 als Hauptmann unterdie darmstädiischcn Truppen. 110,', begab er sich in kasselcheDiensie, stieg in den-selben, nach s. Befreiung aus der franz. Kriegsgefangenschaft, n, welche er 1112 indem Treffen bei Denain gerathen war, bis zum Obersten, und baute den Canal unddie Schleuse zu Carlshaven; 1116 trat er alsOberster in po'niscb-sächsisthe Diensteund ward 1111 Generalmajor. Von hier durch die Ränke der Gcneralfeldmarsch.