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Nationalgarden
len, leider aber doch unfähig waren, das Bedürfniß der Volkseinheit in den ver-schiedenen StaatSgesellschaften lebendiq und rege zu erhallen. Bei den Römernarteten die frühern religiös politischen Volksfeste, als Mittel einer herrschsüchkigenPolitik der Imperatoren, nur zu bald in bloße Schauspiele roher Tinnenlust aus.In unserer Ant haben die Italiener Schau - und Belustigungs-, die Epanier undPortugiesen Wtieikämpf, und kirchliche Prunks, die Engländer Faustkanipf-. undRennfeste; die Franzosen feiern fröhliche Dorf-- und Volksspicle; die Schweizer aber haben fast allein wahre Nationalfeste. Unter den neuern Völkern besitzt jedochkeine Nation so viel Ein» und Gemüth (nichts weniger als bloße Schaubegierde)für die Feste des öffentlichen Gesammilebens als die deutsche. Sie hat es bewiesenbei der Feier des 18. Ock., am Jubelfeste der Reformation, bei dem Feste der Frei-willigen in dem preuß. Staate; und wie mancher deutsche Fürst hat nicht bei seinenFamilienfesten die Liebe seines fröhlichen Volks in den rührendsten Äußerungen er-kannt! Das frvheste Volk ist wol das östreichische, sowie unter den größten Städ-ten Europas Wien gewiß die fröhlichste ist. Aber keine Stadt hat auch solchevolksfestliche Tage als Wien ; daher die große Gulmüthigkeil seiner Einwohner,und doch dabei welche Kraft, welche Charakterstärke in den Aeiten der Gefahr, undwelche Anhänglichkeit an ihre milde Regierung! Auch Baiern hat sei» Volksfest,das im Oktober auf der Therestenwiese bei München , seit 1810. Nur für diedeutsche Nation als solche gibt es noch kein allgemein verunstaltetes Fest. DieAusrichtung des deutscten Bundes ist freudelos vorübergegangen, als ober nichtssei denn eine kalte publicistische Form! Die Feier des 18. Oct. sogar wurde inmanchen Ländern ungern gesehen oder verhindert. So wenig hat man die Vor-schläge beherzigt, welche von mehren Seilen her zur Anordnung allgemeiner deut-scher Volksfeste gemacht worden sind! X.
N a t i o n a l g a r d e n. Was ehemals in Deutschland und noch jetzt in meh-ren europäischen Staaten die Lautmilih, d. i. ein zum Felddienst auf den Noihfallbestimmter, heerpflichriger Volkstheil, welcher das st-hende Heer ergänzen und un-terstützen soll, auf keine Art leistete, und was die neuere Form der Landwehr unddes (z. B. im Großherzoglhum Weimar) wieder aufgehobenen Landsturms ebensowenig erreicht*): das unnatürlich erweiterte Heerwesen — eine Erfindung derMachtpolitik, welche die Strcilkraft des Volks vom Volke und von der Verfassung,wo eine vorhanden ist, gänzlich getrennt und in ein Werkzeug der Gewalt verwan-delt hat— auf die ursprüngliche Idee einer gesetzlichen, der Civilbehörde unterge-ordneten Volksbewaffnung zum Dienste und Schutze der Nation zurückzuführen,das hat zuerst die französische constituirende Nationalversammlung in der BildungderNationalgarden auf eine dem Begriffe des wahren Bürg.rrhuin« angemesseneArt bestimmt und gesetzlich aufgestellt. Sie erklärte am 12. Juni 1190, daß nurDerjenige die Rechte eines wirklichen Bürgers ausüben könne, welcher seine Dienst-pflicht in der Naiionalgarde erfülle. Hierauf wurde am 29. Sept. 1191 eine ste-hende (»celontulre) Orts - und Departements-Nationalgarde eingerichtet, welcheaus einer freien Werbung — je Ein Mann von 20 Bürgern — gebildet, ihreOfstciere selbst wählte und Sold, Waffe» und Uniform erhielt; damit ward diefeierliche Erklärung der Nationalversammlung (29. Dcc. 1191) verbunden: „diefranzösische Nation entsage jedeni Erobtruiigskriege und werde nie ihre Lt ireik-kräfie gegen die Freiheit irgend eines Volks gebrauchen". In, Mai 1192 ward dieZahl der Bataillone der Departements-Nationalgarde auf 216 bestimmt. Alleinbald nöthigten die Maßregeln Ostreichs und Preußens, sowie die Rüstungen derAusgewanderten an den Grenzen Franke ichs, die franz. Regierung ebenfalls, einekriegerische Stellung anzunehmen; das stehende Heer wurde der Hebel der neuen
*) Beide sind nämlich nichts als Mitrelsnrrogate, um die Masse der kostbaren sehen-den Heere, ohne große Äosten, im Rotdsüle svnell zu verdoppeln und zu vervielfachen.